Autor Thema: Agrardieselvergütung ab 2014  (Gelesen 118634 mal)

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Offline gammi

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #180 am: 12.06.17, 09:51 »
Meine Frage war ja - unabhängig von Sondertilgung - ob Liquiditätskredit und/oder Milchsonderbeihilfe als Notlage angesehen werden.
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Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #181 am: 12.06.17, 11:12 »
Gammi, das weiß ich nicht, bei der Sonderbeihilfe kann ich es mir nicht vorstellen, da sie ja für jeden Liter Milch im Berechnungszeitraum bereitgestellt wird. Das heisst jeder der Milchkühe hält und Milch abgeliefert hat, könnte es in Anspruch nehmen, so er  weniger Milch im relevanten Zeitraum liefert. Beim Liquiditätsdarlehen mußte man keine Notlage angeben, man mußte nur Rechungen im Nettowert der beantragten Summe vorweisen und nachweisen, dass man bestimmte Tiere hält.

Ob die Bank in einer wirklichen Notlage das Liquiditätsdarlehen ausgezahlt hätte wage ich zu bezweifeln, denn wenn man schon am Boden ist, wie kann man ein Darlehen in so kurzer Zeit zurückzahlen? Laut unserem Bankberater (Bank im landwirtschaftlich geprägten Bereich) wäre das ein Problem.

Was der Zoll als Notlage sieht weiß ich nicht.
« Letzte Änderung: 12.06.17, 11:17 von annelie »
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Offline Ingrid2

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #182 am: 12.06.17, 19:18 »
Ich habe jetzt das Formular 1463 ausgefüllt.
Im Landw. Wochenblatt von der letzten Woche steht, dass man sich von der jährlichen Anzeige- und Erklärungspflicht für die Dauer von 3 Kalenderjahren befreien lassen kann. Dann ist nur 1463 notwendig.
Das Formular habe ich mal ausgefüllt, bin mir aber überhaupt nicht sicher, ob ich da alles richtig verstanden habe. Ich weiß auch nicht, warum da die erhaltenen Erstattungen der letzten drei Jahre angegeben werden müssen, die Zahlen liegen den Zollämtern doch vor ::)

Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #183 am: 16.06.17, 20:21 »
Ich habs vorsichtshalber bereits im März mit dem Agrardieselantrag ausgefüllt und abgeschickt. Geld ist schon lange da. Hätte ich es nicht gemacht würde ich es nachreichen, da man ja keinen Bescheid bekommt, weiß man ja nicht obs ein endglültiger oder vorläufiger Bescheid ist.
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Annelie

Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #184 am: 17.06.17, 13:10 »
Naima, ich bin in solchen Sachen immer obervorsichtig und mach lieber mehr wie weniger. Die beiden Zusatzformulare sind in unserem Fall sehr schnell ausgefüllt gewesen, da das Agrardiesel bei uns das einzig Förderfähige ist. Die Aussagen über die Notwendigkeit der Zusatzformulare sind so widersprüchlich, ich hab so das Gefühl, keiner hat einen Peil von gar nichts und da wollte ich auf der sicheren Seite sein.
Laut unserem Buchführungsbetreuer ist es mittlerweile so, dass wenn man jetzt einen Antrag stellt, man die Zusatzformulare dabei haben muß. Wichtig ist nicht zu übersehen, dass es eine sehr frühe Abgabefrist (30.06.) für ein Formular gibt. Ich finde es heuer sehr verwirrend und fände es sehr schön, wenns mal eine klare Linie gäbe, an die man sich halten kann.
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Offline Steinbock

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #185 am: 22.06.17, 12:34 »
Am 30.6. ist die Abgabefrist für die Formulare 1462 und 1463.

Wir haben das Geld für 2016 schon erhalten.

Muss ich jetzt trotzdem beide Formulare ausfüllen und einschicken?
Oder reicht 1463 - Antrag auf Befreiung von der Angabepflicht...?

Ich finde es sehr bürokratisch, dass Formular 1462 - Erklärung über die 2016 erhaltenen Steuerentlastungen - abgegeben werden soll, die Daten sollten bei der Zollverwaltung doch wohl im Computer siein?
Warum noch mehr Bürokratie?

Und Formular 1139 braucht man auch noch?
Ich blicke nicht mehr wirklich durch...

Ich sitze gerade über den neuen Formularen 1139 und 1462. Ein Jammer. Wozu das ganze?
Bin heilfroh, dass ich dank eines im April besuchten ABFF-Fortbildungstages über diese Neuerung
informiert bin und vom Referenten eine gute Ausfüllanleitung bekommen habe.
Der Referent selbst war irritiert über die neuen Formulare und weiß auch nicht,
weshalb man dem Zoll Zahlen schicken soll, die sie eh selbst im Computer haben.

Elisabeth
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Offline Ingrid2

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #186 am: 23.06.17, 14:08 »
Ich habe heute auch noch das Formular 1139 abgeschickt. Wir haben ein Schreiben vom Bauernverband bekommen, dass auch dieses Formular zwingend auszufüllen ist.

Offline klara

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #187 am: 23.06.17, 23:56 »
Hallo,
ich hab ne ganz andere Erfahrung heute machen müssen.
Im Januar abgeschickt elektronisch u. den Wisch hinterher. Eine Frankierte Karte mit der Bitte diese mit Eingangsstempel zu versehen u. zurückzusenden bei gelegt.Die hat auch wieder hier her gefunden.
Heute hab ich mal angerufen,weil das Geld immernoch nicht da ist.
Sagt der gute Mann,es sei kein Antrag eingegangen :o.Hä ???.Ich soll am Montag bei den Herren anrufen, die die Anträge entgegen nehmen.Sie wären heute nicht da ??? .
Und jetzt?Ich soll keine Panik schieben :P.
LG Klara
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Offline Marina

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #188 am: 24.06.17, 07:09 »
Das klingt ja total nach Verarsche  :-X
Da weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut.

Ich habe den Antrag letzte Woche als stinknormalen Brief weg geschickt.
Wir sind jedes Jahr knapp dran. Bisher ist immer alles gut gegangen *klopfaufholz*

Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #189 am: 24.06.17, 09:29 »
Wir haben vor einigen Jahren mal einen Anruf bekommen, dass nur komprimierte Antrag per Post angekommen ist und nichts elektronisches. Wahrscheinlich saust der Antrag immer noch irgendwo in einer Umlaufbahn um die Erde. Den das Blatt konnte man nur ausdrucken, wenn man den Antrag elektronisch abgeschickt hatte. Da ich immer eine Kopie mache war das kein Problem alles nachzureichen. Blöd ist natürlich wenn Orginalbelege abhanden kommen, da hab ich nur Kopien in der Buchführung.
« Letzte Änderung: 24.06.17, 09:31 von annelie »
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Annelie

Offline Mathilde

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #190 am: 24.06.17, 18:14 »
Das war mein Eintrag:
Hallo,

geht es nicht auch darum?:

Seit dem 1. Januar 2017 ist neben dem Vordruck 1140 bzw. 1142 zusätzlich die "Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen" (Formular 1139) abzugeben. Ohne diese Selbsterklärung von Unternehmen wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt werden. Nähere Informationen enthält das Merkblatt "Staatliche Beihilfen" (Formular 1139a).

Quelle: zoll
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html
ziemlich nach unten scrollen da kommt dann der Absatz.

LG Mathilde

Das war Deine Antwort:
Das wird die Wenigsten von uns betreffen.


Daher befremdet mich dann dieser Eintrag hier doch etwas

Naima, ich bin in solchen Sachen immer obervorsichtig und mach lieber mehr wie weniger. Die beiden Zusatzformulare sind in unserem Fall sehr schnell ausgefüllt gewesen, da das Agrardiesel bei uns das einzig Förderfähige ist. Die Aussagen über die Notwendigkeit der Zusatzformulare sind so widersprüchlich, ich hab so das Gefühl, keiner hat einen Peil von gar nichts und da wollte ich auf der sicheren Seite sein.
Laut unserem Buchführungsbetreuer ist es mittlerweile so, dass wenn man jetzt einen Antrag stellt, man die Zusatzformulare dabei haben muß. Wichtig ist nicht zu übersehen, dass es eine sehr frühe Abgabefrist (30.06.) für ein Formular gibt. Ich finde es heuer sehr verwirrend und fände es sehr schön, wenns mal eine klare Linie gäbe, an die man sich halten kann.

Daher jeder wie er will.

Ich habe heute auch noch das Formular 1139 abgeschickt. Wir haben ein Schreiben vom Bauernverband bekommen, dass auch dieses Formular zwingend auszufüllen ist.

LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #191 am: 25.06.17, 03:28 »
Stimmt Mathilde, Du hast völlig recht. Es ist sehr befremdlich.

Anfänglich bin ich davon ausgegangen, dass es nur Betriebe mit einer gesamten Förderhöhe ab 100.000 € betrifft und da hätte die Aussage für viele hier gestimmt, bzw. ich habe von mir auf andere geschlossen. Hätte ich den Antrag zu dem Zeitpunkt gestellt, ich hätte die Formulare nicht ausgefüllt, aber sicherlich später nachgereicht. Mitte März hatte ich meine Meinung geändert und eben vorsichtshalber die beiden Formulare ausgefüllt und da wir nur das Agrardiesel beanspruchen war das wenig Aufwand. Wie in dem von Dir zitierten  Post von mir steht, in finanziellen Dingen hab ich ein (zu) großes Sicherheitsbewußtsein. Gerade bei Förderanträgen habe ich einen extrem hohen Stundensatz, im Vergleich zu anderen Arbeiten und den möchte ich mir nicht vermasseln.

Mirjam hatte mal in ihrem Profil stehen: Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann
manchmal gelingt das sogar mir  ;)   
« Letzte Änderung: 25.06.17, 03:39 von annelie »
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Annelie

Offline Mathilde

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #192 am: 25.06.17, 14:14 »
Anfänglich bin ich davon ausgegangen, dass es nur Betriebe mit einer gesamten Förderhöhe ab 100.000 € betrifft und da hätte die Aussage für viele hier gestimmt, bzw. ich habe von mir auf andere geschlossen.

Hallo,

also da hätte ich natürlich auch gut schlafen können. Wie groß muss man denn dann sein um auf diese Höhe zu kommen. 6000 ha mindestens wenn ich so mal hochrechne.
Ich habe auch alle 3 Formulare ausgefüllt.
LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #193 am: 25.06.17, 19:41 »
Mathilde, das Formular 1139 umfasst diese Beihilfen:

Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen nach
§§ 3, 3a, 28 Satz 1 Nummer 1, 50, 53a, 53b, 54, 55, 56, 57
EnergieStG und §§ 9 Absatz 2, Absatz 3, 9b, 10 StromStG
sowie § 14a StromStV
1139
/1
...........


Die nachfolgenden Selbsterklärungen beziehen sich auf folgende Steuerbegünstigungen im Zeitraum
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
(begünstigten Anlagen, deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient, z.B. KWK-Anlagen oder BHKW)
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EnergieStG
(begünstigten Anlagen, die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen, z.B. KWK-Druckluft-Anlagen)
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EnergieStG
(begünstigten Anlagen, die ausschließlich dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung dienen)
§ 3a EnergieStG
(Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen)
§ 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
(Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse zu den in § 2 Absatz 3 Satz 1 EnergieStG genannten Zwecken in begünstigten Anlagen)
§ 9 Absatz 2 StromStG
(Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder für den Fahrbetrieb im Schienenverkehr)
§ 9 Absatz 3 StromStG
(Landseitige Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt)
§ 50 EnergieStG
(Steuerentlastung für Biokraftstoffe)
§ 53a EnergieStG
(Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme)
§ 53b Absatz 1 EnergieStG
(Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme durch Verheizen)
§ 53b Absatz 4 EnergieStG
 (Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme durch Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren)
§ 54 EnergieStG
(Steuerentlastung für Unternehmen, die Energieerzeugnisse zu betrieblichen Zwecken verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendet haben)
§ 55 EnergieStG
(Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen, sog. Spitzenausgleich)
§ 56 EnergieStG
(Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr)
§ 57 EnergieStG
(Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
§ 9b StromStG
(Steuerentlastung für Unternehmen für Strom, der zu betriebliche Zwecken entnommen wurde)
§ 10 StromStG
(Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen, sog. Spitzenausgleich)
§ 14a StromStV
(Steuerentlastung für die Landstromversorgung)



... und da wir weder 6000 ha bewirtschaften, noch außer dem Agrardiesel  andere Beihilften in der Liste beantragen, dachte ich, wir kommen locker unter die 100.000 €.

Ich habe den Fehler gemacht, das falsch eingeschätzt zu haben und dazu stehe ich.


« Letzte Änderung: 25.06.17, 19:51 von annelie »
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Annelie

Offline Freya

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #194 am: 25.06.17, 23:32 »
ich sehe das als reine Verarsche an, diese Seiten auszufüllen. Man macht Angaben, die das Zollamt schon längst weiß und im Computer gespeichert hat.
Habe heute auch die Form 1139 + 1462 ausgefüllt. Mann vertrödelt die halbe Zeit mit dem Lesen der Erklärungen. GsD geht es bei Ibalis viel einfacher ...
Ich habe keine Betriebsnummer und die Umsatzsteueridentifikationsnumer passt nicht ganz in die vorgegeben Felder. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige
habe ich auch gefunden.

WER hat sich das wieder ausgedacht um die Bauern auf Trab zu halten ??? !!!
Wer heilt, hat Recht.
Hippokrates

liebe Grüße
Freya