Auch püh,
lt. Telefonat mit HZA Frankfurt/Oder:
Wer 2017 Vordruck/Antrag 1463 gestellt hat, braucht erst wieder 2020 stellen. Eine schriftliche Bewilligung gibt es nicht. -- Und da fass ich mich mal als erstes an die Nase: wer lesen kann ist klar im Vorteil
Wer die Hinweise im online-Formular liest (Seite 4 vorletzter Absatz Hinweis nach 25VwVfg) da steht's dann auch geschrieben
Den Vordruck 1139 gibt es nicht mehr (obwohl er noch online ist
), der ist im Rückvergütungsantrag mit eingearbeitet
Aber sag' was de willst, die Dame am anderen Ende war nett und geduldig.
LG Annette