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Offline SolliTopic starter

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« am: 22.04.10, 12:23 »
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« Letzte Änderung: 04.10.15, 15:15 von Solli »
Uns hilft kein Gott, unsere Welt zu erhalten - das müssen wir schon selbst tun!

brit

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #1 am: 22.04.10, 13:03 »
am besten an eine Frauenberatungsstelle .
Und dort erstmal vielleicht Budgetberatung.  die sagen Dir wie was drinliegt, und wies zu regeln ist, dass Du nicht in einem Fiasko landest...

Grundsätzlich denk ich , musst Du Dich immer auf den gerade anstehenden Schritt konzentrieren. wenn Du alles auf einmal lösen möchtest, wirds zuviel und überforderung.

Alles Gute Dir , viel Kraft für Deine Entscheidungen wünsch ich Dir

 lg   brit



Offline Sasa

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #2 am: 22.04.10, 13:06 »
Tja...ich würde wohl so anfangen: Kann ich mir eine eigene Wohnung mit den Kindern überhaupt leisten, dh., habe ich ein Einkommen? Wenn nicht soviel Geld vorhanden ist, daß ich alle Kosten aus eigener Tasche bestreiten könnte, würde ich zur ARGE gehen. Dort kann man sich beraten lassen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf ALG II besteht. Wie teuer darf eine Wohnung sein, wie groß? Dann: Wenn mein jüngstes KInd älter ist als 3, besteht für mich , auch aus Sicht der ARGE, die Verpflichtung zu arbeiten. Wie können die Kinder betreut werden? Evtl. Betreuungseinrichtungen in der Gegend ablaufen, gibt es freie Plätze?
Wenn Ihr verheiratet seid, wird das Jugendamt ohnehin informiert. Wollte ich mich scheiden lassen, würde ich einen einmaligen Beratungstermin beim Anwalt machen. Wieviel Unterhalt würde meinen Kindern zustehen?

Trennst Du Dich aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft, ist die Unterhaltsfrage ja anders. Das Jugendamt kann Dich aber auch in verschiedenen Dingen beraten, was Unterhalt oder auch Möglichkeiten zur Kinderbetreuung angeht.

Ferner gibt es auch bei der Caritas oder der Diakonie Beratungsstellen, die bei Trennung weiterhelfen können. Eltern bleibt ihr ja weiterhin, da wäre es gut, ohne viel böses Blut auseinander zu gehen, finde ich.

Offline Beppa

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #3 am: 22.04.10, 13:15 »
Der Anwalt ist das A und O und sollte noch vor der eigentlichen Trennung aufgesucht werden bzw. feststehen.
Ohne Anwalt macht man schnell mal einen Fehler der hinterher wieder ausgebügelt werden muss. Außerdem kann der einem auch schon mitteilen wo man was beantragen kann.

Den Tip von Brit mit dem Schritt für Schritt wirst du nicht umsetzen könne, weil in so einer Situation so viele Dinge auf dich einstürzen und Entscheidungen getroffen werden müssen, die nicht alle warten können bis der vorherige Schritt beendet ist.

Auch aus dem Grund ist ein Anwalt wichtig. Er kümmert sich um alles was Trennung und evtl. Scheidung betrifft und somit lastet wenigstens diese Aufgabe nicht auf deiner Schulter.

Gleichzeitig kann man ja schon mal nach einer geeigneten Wohnung schauen, Beratungsstellen aufsuchen und sich Informationen bezüglich Arge und HartzIV für Mutter und Kind einholen. Danach noch die ganzen Sozialen Einrichtungen abklappern evtl. gibt es da ja finanzielle oder sonstige Hilfe. Wichtig wäre zudem die Klärung mit der Krankenkasse. Ersteinmal nur Informationen einholen, damit man dann im Moment der Trennung genau weis wo man am dringendsten hin muss.
« Letzte Änderung: 22.04.10, 13:22 von Beppa »

Offline maggie

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #4 am: 22.04.10, 13:36 »
und was schon immer wieder betont wurde - von einer kollegin vor wenigen wochen bestätigt...

wenn du zutritt hast zu euren papieren - mach kopien davon....!!!!
und schreibe auf wo, wie und was du auf dem hof für arbeiten  erledigt hast...

und was du aus deinem eigenen sack bezahlt hast, wenn es ums geld geht hört ja bei den meisten der gute wille auf...
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Syrr

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #5 am: 22.04.10, 13:49 »
Hast Du denn schon eine neue Wohnung?

ich arbeite aufm Soziamt...

Jede Gemeinde hat die Verpflichtung ihren Bürgern Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen.

Melde Dich aufm Rathaus und schildere dem zuständigen Beamten deine Situation, dann kannst Du bis Du eine neue Wohnung hast und alles finanzielle geklärt ist in eine Sozialwhg ziehen...

Die Rechtsprechung sagt für DICH (nehm mal an, du hast derzeit keinen Job)

Du bist über 18, unter 65 und kannst unter den allgemeinen bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten? Dann fällst Du unter ALG II und erhälst für Deine Kinder auch einen Kinderzuschlag und natürlich Kindergeld...

Unterhaltspflicht Deines Mannes muss natürlich geklärt werden - wenn Du jahrelang mitgeholfen hast wird ein kompetenter Anwalt schauen, dass für dich (obwohl die Kinder älter sind) eine Einmalzahlung oder Leistung rausspringt.

-- hast DU einen Job, erhälst Du (je nach Höhe des EInkommens) entweder nichts (auch keinen kinderzuschlag) oder aufstockende Leistungen (mit kinderzuschlag)--

hast Du einn job, der zwar für dich aber nicht für deine kinder ausreicht, bekommen die hilfe zum lebensunterhalt...




Offline winnipooh69

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #6 am: 22.04.10, 14:03 »
Überlege Dir diesen Schritt gut und lasse Dir Zeit dabei...wenn nötig es sind bald Pfingstferien, wie wäre es eine Mütter-Kind-Kur zu beantragen, bekommst Du bestimmt, somit wäret Ihr schonmal ein paar Wochen weg...die Dir und Deinen Kindern gut tun würden, dabei könntest Du ja Deine Kinder fragen, was sie wollen...und wenn das oft so ist wie Du es uns schon länger schilderst, sind die bestimmt auch dafür.
Ihr da oben habt ja bald Ferien...da wäre es doch während der Ferien besser alles zu klären und dann um zuziehen...oder Du schmeisst ihm einfach aus der Wohnung raus evtl. sogar mit Hausverbot...falls er Dich nicht nur seelisch misshandelt oder auch körperlich...
Wo willst Du hin? Wo möchtest Du Leben mit Deinen Kindern? Von wo kommst Du - hättest Du von irgendwoher Unterstützung??? Seelisch, finanziell und Tatkräftig...vielleicht günstige Wohnung oder so...???
Wie sind Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Was hast Du gelernt? Was kannst Du? Mögliche Chancen zur Unterbringung Deiner Kinder vorhanden?
Meinst Du - Du schaffst es bis zu den grossen Ferien durchzuhalten? Damit die Kinder noch ein paar gute Noten schreiben können - und die Klasse in Ihrer Klasse fertig machen können?
Was ist mit Deinen Pferden? Was willst Du machen? Wohin damit behalten - oder verkaufsfähig? Oder bekommt sie Dein Lebensgefährte, denke ist Dein Freund oder täusche ich mich da?

Offline winnipooh69

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #7 am: 22.04.10, 14:12 »
Wie gesagt wo möchtet Ihr hin??? Mit Deinem 400 € Job hast Du Anspruch auf Urlaub und auf Arbeitslosengeld...bitte vergiss das Nicht sind zwar nur so 200 € aber besser als nichts..
Anwalt ist wichtig!!! Erstes Beratungsgespräch ist meist günstig oder gar kostenlos...zur zeit werden überall Saisonkutscher gesucht, falls Du Kutsche fahren kannst und zufällig das Fahrabzeichen besitzt!
Wenn Du mich anrufen möchtest gerne...dann schreibe mir nee pn...rufe Dich auch gerne an - falls Dir das Lieber ist...denke mal Du hast zu lange geschluckt!!! und ich weiss nicht was war - aber bestimmt was schlimmes!
Du bist doch normal eine die nicht gleich die Flinte ins Korn steckt!

Meld Dich! ;)

Offline Beppa

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #8 am: 22.04.10, 14:12 »
Zitat
Tja...ich würde wohl so anfangen: Kann ich mir eine eigene Wohnung mit den Kindern überhaupt leisten
Also wenn ich so anfange, brauche ich garnicht weiterzudenken ...  ::)Maggie, welche Papiere insbesondere meinst Du denn?

Wohnung ist eigentlich nicht das Problem. Die zahlt das Amt. Vorrausgesetz sie ist nicht zu groß und überteuert.

Ich glaube das ist die Wohngeldstelle beim Landratsamt. ?? Hab gerade noch einmal nachgeschaut. Im selben Sachgebiet gibt es bei uns auch Zuschüsse zum Lebensunterhalt und Grundsicherung.

Also Landratsamt wäre auch noch so eine Stelle.

Zitat
Maggie, welche Papiere insbesondere meinst Du denn?

Versicherungsverträge, Sparanlagen, Eigentumsnachweise, Kreditverträge,


Da wir nicht verheiratet sind und die Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, bin ich wohl verpflichtet, mir (andersweitig) Arbeit zu suchen. Momentan bin ich ja bei Ihm angestellt auf 400 Euro Basis, wegen der Versicherungen. Für einen richtigen Arbeitsplatz müsste ich vermutlich hier ganz wegziehen, hier findet man - wenn überhaupt - nur Jobs auf 400 Euro Basis. Und als alleinerziehende Frau ...

Hattes du nicht noch ein relativ kleines Kind ? Bis zum 3. Geburtstag eines Kindes hast du eventuell Anspruch auf Unterhalt vom Vater des Kindes. Darüber hinaus wird es schwierig. Aber das kann dir der Anwalt genau erklären. Wenn der Unterhalt für die Kinder geklärt ist, dann kannst du ja auch die Hartz IV Anträge stellen.

« Letzte Änderung: 22.04.10, 14:23 von Beppa »

Syrr

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #9 am: 22.04.10, 14:15 »
Ich glaube sie hat sich das genau überlegt.

Wenn du weg willst:

Kinder schnappen, aufs Rathaus gehen, sagen, dass du eine wohnunterkunft brauchst bis du eine bude hast - Papiere heimlich einstecken oder er soll sie dir zukommen lassen

he und wenn du die papiere nicht hast:

da kümmert sich das amt drum, glaubst du im ernst die zahlen euch unterhalt und ihn gehts nix an?? die zahlen an euch und kassieren es von ihm wieder ab, keine angst....   ;D

Offline Beppa

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #10 am: 22.04.10, 14:25 »
Kinder schnappen, aufs Rathaus gehen, sagen, dass du eine wohnunterkunft brauchst bis du eine bude hast - Papiere heimlich einstecken oder er soll sie dir zukommen lassen

Vorsicht. Das kann Probleme wegen den Kindern geben.

he und wenn du die papiere nicht hast:

da kümmert sich das amt drum, glaubst du im ernst die zahlen euch unterhalt und ihn gehts nix an?? die zahlen an euch und kassieren es von ihm wieder ab, keine angst....   ;D

Das dauert aber länger und man muss noch mehr Papierkrieg erledigen. Weil ja die vorrübergehende Zahlung auch erst wieder beim Amt beantragt werden muss. Bzw. hinterher wieder abgemeldet werden muss. ::)

Syrr

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #11 am: 22.04.10, 14:28 »
Mit einem guten Sachbearbeiter aufm Amt geht das ohne Probleme - die wenigsten sind gut.

Hm, so wie sich das anhört, muss ja was vorgefallen sein oder?

Kannst du nicht zu deinen eltern?

Offline Sasa

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #12 am: 22.04.10, 14:33 »
Solli- ich meine damit nicht, daß Du so lange da bleiben sollst, bist Du genug verdienst, sondern, daß Dich vor dem Auszug informieren sollst, wie groß und wie teuer eine Wohnung für Euch sein darf. Die Grenzen sind da ziemlich eng-und es immer einfacher, vor Unterzeichnung eines Mietvertrages die Genehmigung der ARGE einzuholen, anstatt hinterher Rennerei zu haben, weil irgendwas nicht passt. Die ARGE sitzen meist beim Kreis- heißt auch Landratsamt, ist von Gegend zu Gegend verschieden.

Mach eine Auflistung, welche Dinge in der Wohnung Du für dich und die Kinder haben willst. Das mit den Papieren- heimlich einstecken, ich weiß nicht. Mein Ding wäre das nicht. Dann lieber umständlich, aber rechtens, mit amtliche Nachhilfe, als so "heimlich"....

Syrr

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #13 am: 22.04.10, 14:47 »
Es steht nirgendwo im Gesetz geschrieben, wie groß eine Wohnung sein darf.

Für eine Mutter mit 2 Kindern sind um die 80 qm auf jeden fall angemessen und wenn es 90 sind interessiert das auch keinen.


Offline Beppa

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Re: Wenn Frau mit Kindern gehen will ...
« Antwort #14 am: 22.04.10, 14:55 »
Es steht nirgendwo im Gesetz geschrieben, wie groß eine Wohnung sein darf.

Für eine Mutter mit 2 Kindern sind um die 80 qm auf jeden fall angemessen und wenn es 90 sind interessiert das auch keinen.

Soviel ich weis ist der Preis der Wohnung vorgegeben. Also wenn in Sollis Region eine 80 m² Wohnung im Durchschnitt 500 Euro (3 Vergleichsangebote) kostet, dann kann man auch eine 140 qm Wohnung zu dem Preis mieten. Ist sie teurer, dann muss man den Rest selber dazulegen. Es werden aber auch nur die Nebenkosten für eine 80 qm Wohnung bezahlt.
Entscheident ist aber auch Angebot und Nachfrage. Wenn einfach keine Wohnung zu finden ist in der vorgegebenen Größe, dann muss man eben mit der Behörde verhandeln und nachweisen, dass es einfach nichts gibt. Aber bei 5 m² hin oder her sollte das nicht das Problem sein.