Ja wir sollten da mal unterscheiden:
1. Mundraub und Stoppeln
2. Generelles Betreten von Feld, Wiese und Weide,... unabhängig von Pkt. 1
Mundraub und Stoppeln ist nicht ungefragt erlaubt, obwohl diese Meinung weit verbreitet ist, man darf das und sei sogar erwünscht
Betreten von Feldern, Wiesen und Weiden.
da behauptet eine Frau (angeblich sei sie Landwirtin) folgendes: hier der O - Ton
Die rede war von betreten...Und das darf man...man darf sogar über weiden drüber latschen,auch Wenn tiere draufstehen,....
auf meinen Einwand anwortete sie:
folgendes:
Ich bin landwirtin....Und selbst Ich durfte schon leute vor unserem schafbock retten....das überqueren ist erlaubt...
Nun wenn sie das duldet ist ihre Sache,.. ich bin davon überzeugt man kann nicht gerade wie es einem lustig ist,.. über Felder und Weiden latschen.