Autor Thema: Unverheiratet - wie bin ich sozial abgesichert?  (Gelesen 5330 mal)

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Offline reserlTopic starter

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War sie bis vor einigen Jahren eher die Ausnahme, so gehört die "Ehe ohne Trauschein" inzwischen mehr und mehr zum Alltag. Wie sieht es aber mit der sozialen Absicherung der Bäuerin aus, wenn das Unternehmerpaar sich entschlossen hat, nicht zu heiraten?


Zu diesem wichtigen Thema haben wir  Informationen von den land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern in Bayern bekommen. :)

Vielen Dank an Frau Petra Stemmler!  


Unverheiratet - wie bin ich sozial abgesichert? [/size][/color]

Sobald der Landwirt und seine Frau verheiratet sind, ist alles einfach: Beide genießen als Unternehmerehepaar automatisch den umfassenden Schutz aus der gesetzlichen landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

Private Vorsorge tut Not!

Während die unverheiratete Bäuerin bei einem Arbeitsunfall aber wenigstens noch Anspruch auf alle Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bis hin zur Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hat, tut eine private Absicherung in allen anderen Bereichen der Sozialversicherung, also Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung Not, will die Bäuerin nicht ohne ausreichende finanzielle Absicherung dastehen.

Mitinhaberin per Vertrag – ein Weg aus der Misere

Wer trotz des fehlenden Trauscheins nicht auf diese Absicherung aus der gesetzlichen Versicherung verzichten möchte, für den eröffnen sich zwei Möglichkeiten. Sind sich der Landwirt und seine Lebensgefährtin einig, langfristig gemeinsam den Hof zu bewirtschaften, können sie die Bäuerin als Mitunternehmerin vertraglich einbinden. Das ist zum Beispiel im Rahmen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) möglich. Sie ist so dem landwirtschaftlichen Unternehmer gleichgestellt und genießt damit auch den vollen Versicherungsschutz der Land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherung.

"In Lohn und Brot" – Ein Arbeitsvertrag schafft soziale Sicherheit

Eine andere Möglichkeit ist es, die Bäuerin im Rahmen eines Arbeitsvertrages einzubinden.

Die Voraussetzung hierfür sind:

  • Als Arbeitnehmerin muss sie im landwirtschaftlichen Betrieb eingegliedert sein, und dort auch mitarbeiten.

  • Es muss ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag geschlossen werden, der alle üblichen Bedingungen erfüllt. Das heißt, zum Beispiel Arbeitszeit, angemessener Lohn und Urlaub müssen verankert sein. Natürlich muss der Lohn dann auch regelmäßig und nachvollziehbar fließen.

  • In der Konsequenz müssen dann aber aus dem Arbeitsentgelt auch die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgeführt werden.


Erst informieren – dann handeln!

Um von Anfang an Planungssicherheit zu haben, empfehlen die LSV-Träger dringend, vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern der zuständigen (wählbaren) Krankenkasse (z.B. AOK, BKK, IKK, EKK) zu führen. Die dann gewählte Krankenkasse ist als Einzugsstelle für die Sozialabgaben auch die erste Adresse, an die sich der Unternehmer wenden kann, wenn es darum geht, die notwendigen Formalien zu erfüllen.



Welche Lösung habt ihr für euch auf dem Hof gefunden?
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?


lieben Gruß
Reserl



Manchmal ist es ein großes Glück,
nicht zu bekommen, was man haben will.

Offline Antonia

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Re:Unverheiratet - wie bin ich sozial abgesichert?
« Antwort #1 am: 06.05.04, 13:45 »
Gut, dass dieser Themenbereich aufgegriffen wird.
Aber so einfach ist es wohl auch nicht, diese "Frauen" abzusichern. Theorie und Praxis klaffen....
Schließlich handelt es sich auch um Verträge, ich denk da an die GBR (siehe oben Mitunternehmerin), die nicht ohne weiteres aufgelöst werden kann und "Folgeschäden" wohl bei Auflösung nicht ausgeschlossen werden können.
Mit einem  Arbeitsvertrag als Arbeitnehmerin auf dem Betrieb sind viele finanziell auch schon überfordert.
Ich habe den Eindruck, es ist besser nicht zuviel drüber nachzudenken, was wäre wenn...
denn die Vernunft würde einem sagen, ich ziehe und lebe nicht einfach zusammen, arbeite wie eine Ehefrau mit, habe die Verpflichtung meinen Part gut  zu erfüllen und habe dafür aber keinerlei Sicherheiten.
"Liebe macht eben doch blind" will keiner zugeben, aber ist bei den meisten wohl so.
Manche wachen dann irgendwann aus dem "Dornröschenschlaf" ihres Verliebtseins auf, und fordern Sicherheit ein, was dabei raus kommt zulesen in Rubriken wie "wir haben uns getrennt..."
Andere ziehen es vor, sich eine Teilzeitbeschäftigung zu besorgen, sofern die Möglichkeit gegeben ist.
So ist eine Absicherung vorhanden, zwar keine Entlohnung für die geleistete Arbeit auf dem Betrieb, aber ich empfinde es doch als "Fallschirm" sollte sich etwas ändern in meiner Lebensplanung, die ich nicht immer willentlich steuern kann.
Bin gespannt was Betroffene zu sagen, hoffe auch sich zu schreiben trauen....gehört auch MUMM zu.... :-[
herzliche Grüße aus dem Süden
Antonia

Beagle

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Re:Unverheiratet - wie bin ich sozial abgesichert?
« Antwort #2 am: 17.05.04, 21:09 »
Tja, bisher stößt das Thema zwar auf Interesse, aber niemand kann/will etwas dazu sagen...

Bei uns hieß es immer nur lapidar "Wieso - was mein ist, ist auch Dein!" Damit war das Thema abgehakt. Da ich in der glücklichen Lage bin, Beamtin zu sein, weiß ich, daß ich nach dem Erziehungsurlaub jederzeit wieder anfangen kann zu arbeiten - zwar läßt sich mit den Kindern auch keine Vollzeitbeschäftigung regeln, aber wenigstens kann ich dann ETWAS zu unserem (mittlerweile ja nur noch die Kinder und ich) Unterhalt beitragen und rutsche nicht in die Sozialhilfe ab wie so viele alleinerziehende Mütter.

Bei allen mir bekannten Paaren in der Landwirtschaft ist die Frau entweder durch ihren noch ausgeübten Beruf abgesichert (dann hat sie entweder keine Kinder oder diese sind schon so alt, daß eine hofferne Arbeit möglich ist), oder die Frau arbeitet schön mir und ist im Falle einer Trennung schlichtweg nicht abgesichert!

Ich persönlich kann nur allen Frauen dringend raten, schon in "guten Zeiten" dafür zu sorgen, daß solche Dinge geregelt sind, und zwar WIRKLICH geregelt - schriftlich und beglaubigt! Das sollte man doch am besten tun, wenn jeder dem anderen nur das Beste wünscht und nicht schon bedrohliche Gewitterwolken am Horizont aufgezogen sind... Wenn der Liebste sich da querstellt, ist das wohl schon kein so gutes Zeichen.

Die ultimative Lösung habe ich wie man sieht auch nicht zu bieten, aber liebe "Betroffene" - bewegt meine Worte in Eurem Herzen!!! Denn an vielen Beiträgen hier im Forum kann man ablesen, daß die knallrosa Brille aus den Tagen der ersten Verliebtheit einfach nicht zum Dauertragen bestimmt ist. Seid gewappnet!

(Das klingt jetzt alles sehr pessimistisch - ichwill hier nicht Bauern/das Bäuerinnensein generell schlechtmachen, aber es gilt ja wohl für JEDE Partnerschaft, daß jeder in einem gewissen Rahmen für den anderen Sorge trägt, und die Absicherung im "Härtefall" als Gegenleistung für unentgeltliche Arbeit sollte schon dazugehören.)

Offline Mirjam

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Re:Unverheiratet - wie bin ich sozial abgesichert?
« Antwort #3 am: 30.05.04, 10:21 »
Hallo Beagle,

ich hab dir ja schon geschrieben, das ich dazu was im Landflirt angeregt hatte, deswegen schreib ich jetzt nicht doppelt:

- hat ein Landwirt ohne Heirat mit einer Frau Kinder, muss er für die Frau bei Trennung keinen Unterhalt zahlen, wohl aber gibt es schon gerichtliche Entscheidungen, das für die geleistete Mitarbeit eine Entschädigung zu zahlen ist

- uneheliche Kinder haben genau den gleichen Unterhalts und Erb!!Anspruch wie eheliche;

- bei unehehlichen Kindern hat der Vater KEIN Besuchsrecht usw., schlimmstenfalls kann die Mutter das Sorgerecht den eigenen Eltern übertragen und der Mann sieht dann die Kinder nie muss aber zahlen!

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Frau ohne Heirat am Hof:

- man kann die Partnerin am Hof anstellen, dann ist sie automatisch LKK-pflichtig

- sie kann sich freiwillig krankenversichern bei der LKK oder anderswo

- ist sie Mitunternehmerin z.B. GbR am Hof ist sie genau so BG, Kranken- und Rentenversicherungspflichtig bei der LSV wie der Betriebsleiter

- der Betrieb kann für die Frau eine private Rentenversicherung z.B. in einen Fond abschließen und einzahlen (oder auch einen Bausparer für sie zahlen?)

- es gibt Versicherungskombimodelle, bei denen regelmäßig eingezahlt, eine Berufsunfähigkeit & Unfallversicherung UND einen Todesfallsabsicherung zugunsten xy abgeschlosssen wird mit bestimmten Laufzeiten und einer Endsumme

- ob es dies auch für eine Rentenversicherung gibt krieg ich noch heraus (ist jemand aus der Versicherungsbranche hier?)

- man kann auch einfach ein freiwilliges "Taschengeld" (Haushaltsgeld geht wohl extra!!) vereinbaren, mit dem die Frau am Hof machen können dürfen muss was sie will

- oder bestimmte Betriebszweige zu Gunsten ihres Geldbeutels laufen lassen z.B. ist es anscheinend in den österreichischen Bergen nicht unüblich, das die Einkünfte aus der Touri-Übernachtung der Frau bleiben (oder sie meldet ein eigenes Gewerbe an, damit nicht der ganze Betrieb gewerblich wird bei Zusatzeinkünften?)

- man kann auch vielleicht einen "Partnerschaftsvertrag" aufsetzen, in dem z.B. auch die Sorgerechte/Besuchsrechte der nicht-ehelichen Kinder wie auch "Trennungsabfindungen" (wenn die Frau z.B. ihren Bausparer in die neue Wohnungseinrichtung/renovierung/ausbau steckte) vereinbart werden...?

Ich warte noch auf eine Antwort der BBV-Versicherungsmakler, denen ich das Problem schilderte und die mir ein Beispiel einer privaten Altersvorsorge schicken sollen.

Viele Grüsse

Mirjam


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