Ich habe morgen im LW-Amt einen Termin. Neue Abgrenzung eines Feldstücks, wegen "höherer Gewalt"
Im Zuge einer Straßenbaumaßnahme (Beseitigung einer schienengleichen Bahnübergangs durch eine Unterführung) benötigt der Straßenbaulastträger rund 2000 m² Grund dauerhaft und ebenso viel für eine Behelfsbaustraße während der Bauzeit.
Die Planungen sind uns seit längerem bekannt. Auf meine Nachfrage im Sommer diesen Jahres, wurde mir mitgeteilt, dass der Grund frühestens im Herbst 2017 benötigt wird. Also wurde von uns das gesamte Feldstück uneingeschränkt beantragt. Zudem deckt derzeit dieses Feldstück unsere gesamte Greeningfläche, mit einem leichten Überhang von 1900 m², für dieses Antragsjahr ab.
Jetzt war vor 4 Wochen Baubeginn und die ausführende Baufirma bekam den Zuschlag für die ersten zwei Bauabschnitte. Diese wollen sie nun parallel durchziehen, da sie sich dann den Einbau von Spundwänden spart. Jetzt wird die Straße sofort auf die Behelfsstraße verlegt und dadurch die 4000m² sofort beansprucht. Die Fläche ist von uns gepachtet.
Die Folge ist nun, wir müssen das Feldstück um die beanspruchte Fläche kürzen, da es uns nicht uneingeschränkt bis zum 31.12 d.J. zu Verfügung steht. Dies ist aber das kleinere Übel. Schwerwiegender ist, dass wir durch den Wegfall der 4000 m² unseren benötigten Umfang zum Greening nicht einhalten können. Dies ist dann ein Verstoß, wie mir am Freitag am Telefon mitgeteilt wurde, der eine Sanktion in Form eine prozentualer Kürzung der Betriebsprämie nach sich zieht. Wir sollen dann doch den finanziellen Schaden beim Bauherrn(Gemeinde)beziffern.
Das ganze Prozedere sollte bis zum 8. 12. durchgezogen sein, weil dies der Stichtag für letzte Änderungen sei, um die geplante Auszahlung der Betriebsprämie zum 21.12 (in Bayern) nicht zu gefährden. Der Beamte am Telefon hat am Freitag schon mal laut gestöhnt........."so a haufa Arbeit"