Offener Brief an den
Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz
Herrn Thorsten Glauber, MdL
Ihre Pressemitteilung vom 16.05.2019
Sehr geehrter Herr Staatsminister Glauber, MdL,
in ihrer Pressemitteilung vom 16. Mai 2019 weisen sie darauf hin, dass in Bayern derzeit 6 Prozent der Rinder gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind, in Baden-Württemberg aber 40 Prozent. Im Jahr 2017 wurden in Baden Württemberg sogar ca. 90 % der Milchkühe gegen die Blauzungenkrankheit geimpft.
Das Resultat ist, dass im Jahr 2018 die Krankheit in Baden Württemberg bei rund 90 Betrieben nachgewiesen wurde. In Bayern gibt es dagegen in den Jahren 2018 und 2019 keinen einzigen Ausbruch der Blauzungenkrankheit.
Das zeigt doch mit aller Deutlichkeit, dass die Impfung keinen einzigen Ausbruch der Blauzungenkrankheit verhindern konnte. Im Gegenteil, durch die Impfung wird die Blauzungenkrankheit erst in den Viehställen verbreitet.
Nicht die Gnitzen übertragen die Viren der Blauzungenkrankheit, sondern viel eher die Impfpistolen der Tierärzte.
Die Maul- und Klauenseuche wurde auch Jahrzehnte immer wieder durch die damalige Zwangsimpfung verbreitet.
Quelle:
https://www.zeit.de/1992/04/infektioese-impfungenErst durch das Verbot der Maul- und Klauenseuche-Impfung ab dem Jahr 1992 ist diese Seuche aus Deutschland verschwunden.
Die aktuell eingeleiteten Zwangsmaßnahmen bei der Blauzungenkrankheit, wie Sperrzonen, Verbringungsverbot, Impfmaßnahmen und Behandlung mit Aufgussmittel wie Butox kosten den Landwirten sehr viel Geld und stehen in keinem Verhältnis zu den entstandenen Schäden durch die Krankheit selbst.
Auch bei dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in den Jahren 2008 und 2009 waren die Schäden durch die Impfpflicht viel höher als der Schaden durch die Krankheit:
Die Abgeordnete Maria Noichl hat am 05.10.2010 bei der Bayerischen Staatsregierung angefragt, wie hoch die Entschädigungen in den Jahren 2008 und 2009 für Tierverluste bei Rindern durch die Blauzungenkrankheit waren und wie hoch die Entschädigungszahlungen für Impfschäden waren.
Die Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit lautete:
Für Schäden durch die Blauzungenkrankheit bei Rindern wurden 45.245 € entschädigt
Für Impfschäden durch die Blauzungenzwangsimpfung hat die TSK insgesamt 202.280 € aufwenden müssen !!! (siehe Anhang)
Dabei gab es offiziell gar keine Impfschäden !
Sehr geehrter Herr Staatsminister Glauber, bitte sorgen sie dafür, dass die wirtschaftlich verheerenden Restriktionszonen in Bayern wieder aufgehoben werden und dass keine weiteren Impfmaßnahmen zur Verbreitung des Blauzungenvirus in Bayern durchgeführt werden.
Freundliche Grüße
Andreas