Autor Thema: Superabgabe - Widerspruch einlegen??  (Gelesen 11796 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Mucki

  • Gast
Re: Superabgabe - Widerspruch einlegen??
« Antwort #15 am: 07.08.15, 11:08 »
Es ist doch leicht auzurechnen was jeder zahlen muß pro überlieferten Liter = Cent,
Jeder weis durch die Molkerei abrechnen was er überliefert hat und das hat er zu zahlen.

Nicht nur das die Überlieferung nun den Milchpreis drück weil zu viel milch auf dem markt ist ,
und auch wir die wir nicht überliefert haben die zeche mitragen.

Alle überlieferer sollen Zahlen weil jeder wuste das er nicht überliefern soll und wer sich nicht an die vorgaben hält
hat eben Pech ,ist wie über all.

Lg Mucki( die sich nun duggt wegen der steine die Fliegen werden) ;)

Offline gina67

  • Moderatoren
  • *
  • Beiträge: 7276
  • Geschlecht: Weiblich
  • Nach jedem Winter folgt ein Sommer
Re: Superabgabe - Widerspruch einlegen??
« Antwort #16 am: 07.08.15, 11:23 »
Hallo
wir haben letzten Herbst 12 abgekalbte Färsen verkauft, Schlachtkühe früher weg gegeben und früher trockengestellt. Trotzdem haben wir die letzten 20 Tage im März überliefert.
Es gibt Jahre da läuft alles optimal, die Kühe kalben vorm Termin, haben kaum Euterentzündungen und da rutscht man schnell in eine Überlieferung rein. Und dann gibt es Jahre da läuft Garnichts, haben wir auch schon gehabt, da wird die Quote dann nicht vollgeliefert. Jeder der Tiere hat weiß das dass keine Maschinen sind, die man an- und abstellen kann. Ich habe auch was gegen die Bauern, die auf Teufel komm raus produziert haben. Aber es kann mir doch keiner erzählen, dass das bei ihm immer so optimal funktioniert.
Wir müssen zahlen in diesem Jahr und haben Einspruch einlegt. Auch ohne schlechtes Gewissen.

@Bullenmafia
wir haben den Bescheid über die Superabgabe am 13.7. bekommen und mussten bis zum 10.8. den Widerspruch zum Hauptzollamt schicken.


Offline Petra2

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 535
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Superabgabe - Widerspruch einlegen??
« Antwort #17 am: 07.08.15, 16:56 »
Hallo,

in dem Zusammenhang habe ich im Netz folgende Seite gefunden.
Schaut mal hier superabgabe.de.

Es gibt auch noch ein Urteil des FG Hamburg vom 20.06.2008 Aktenzeichen 4 K 63/07.
Da ist ganz klar entschieden worden, ab wann die Einspruchsfrist gilt.
Der Eingang der Steueranmeldung der Molkerei scheint hier maßgebend zu sein und nicht
erst die spätere Abrechnung mit der Zahllast für den Landwirt.
Aber weiter bin ich auch noch nicht.

LG
Petra2
Das Leben ist viel zu kurz für irgendwann.