Autor Thema: Testamenterstellung  (Gelesen 10606 mal)

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Offline MatteaTopic starter

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Testamenterstellung
« am: 04.02.16, 17:23 »


Frage:
Eine Frau (ohne Kinder), schwerkrank, hat ein Testament zu gunsten einer ihr hilfsbereiten Person erstellt, mit der sie über Jahre befreundet war.
Diese Person hilft der Frau noch in einer ganz schweren Problemlage, plötzlich bricht die Frau den persönlich Kontakt zu der hilfsbereiten ab und reduziert alles auf schriftliche Nachrichten, das es ihr Gesundheitszustand nicht zuliese, verspricht aber immer wieder einen baldigen persönlichen Kontakt. Bittet sogar schriftlich weiterhin bei der schweren Problemlage weiterhin zu helfen.
Die Freundin schon sehr verzweifelt und in großer Sorge und auch hilfslos und voller Ohnmacht über das merkwürdige Verhalten, da sie früher sonst täglich in Kontakt standen und dann das,...zunächst sauer und macht auch sie ihrer Enttäuschung schriftlich Luft, und macht aber dennoch an der Arbeit für die Frau weiter. Sie bittet immer wieder um ein persönliches Treffen, nicht wegen der Aufgaben, sondern weil sie in Sorge war und ihr die Freundin fehlte.
Der Freundin kommt dass alles irgendwann etwas komsch vor, und vermutet, das die Frau von dritter Person beeinflusst wird.
Sie kann es nicht beweisen und tut trotzdem noch alles mögliche an Aufgaben für die kranke Frau.
Die schwerkranke Frau kommt ins Krankenhaus - die Freundin erfährt nichts davon.  Für die Freundin ist dies schon eine seelische Folter. Doch sie hofft immer noch auf ein Lebenszeichen.
Die Frau ändert am Vortag ihres Ablebens ihr Testament zu gunsten einer Pflegekraft des Krankenhauses (mit Anwesenheit eines Notars). Die Erbin stellt nun die Freundin in ein schlechtes Licht, wegen dem Brief in dem sie ihre Enttäuschung gegenüber der Frau äussert.
Die Freundin hatte noch Gegenstände in der Wohnung der Frau und bekommt diese nun nicht zurück.
Ausserdem behauptet die Erbin, die Freundin hätte sich an Sachen der Frau bereichert. Die Freundin hatte eine externe Räumlichkeit mit Möbeln usw. für die Frau geräumt.

Folgende Frage kann man ein früheres Testament irgendwo einsehen?

Offline goldbach

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #1 am: 05.02.16, 10:28 »
puhh - zu Deiner Frage gibt es von mir ein klares NEIN.
Evtl. wird die "begünstigte" Freundin zur Testamentseröffnung nach dem Tode des Erblassers eingeladen, wenn das vorherige Testament beim Amtsgericht lag. Aber dann erfährt sie auch nur, dass dieses "alte" Testament durch ein "neueres" aufgehoben wurde; also nicht den Inhalt des letzten Willens.  So sagte es mir der Notar, als ich das "alte" Testament, welches ich zusammen mit meinem verstorbenen Mann hatte, aufheben ließ und ein aktuelles gemacht habe.


Offline Mara

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #2 am: 05.02.16, 10:47 »
Was mir komisch vorkommt, dürfen Pflegekrägte überhaupt erben?
Ist das nicht in Deutschland per Gesetz untersagt?
Dass da ein Notar überhaupt mitspielt?
Lg mara
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Offline Frieda

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #3 am: 05.02.16, 11:43 »
Was mir komisch vorkommt, dürfen Pflegekrägte überhaupt erben?
Ist das nicht in Deutschland per Gesetz untersagt?
Dass da ein Notar überhaupt mitspielt?
Lg mara
Das hab ich mich auch gefragt. Bei uns geht nämlich grad so ein Fall durch die Presse aus dem hervorgeht, dass das eher nicht der Fall ist
Viele Grüße,

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Offline frankenpower41

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #4 am: 05.02.16, 12:03 »
Geht es  nur mir so, aber der ganze Sachverhalt kommt mir etwas seltsam vor?
Wenn die Kranke den Kontakt von sich aus plötzlich nicht mehr will, da muss doch dann was vorgefallen sein?
War sie da schon im KKH?  Wenn man jahrelang ein gutes, enges Verhältnis hat, beendet man doch eine gute Freundschaft nicht einfach so von heute auf morgen.  Wie ich es interpretiere, war die kranke Frau zu dem Zeitpunkt ja noch daheim.
Die einzige Erklärung die ich da hätte ist, dass die Kranke psychische Probleme hatte.

Ich habe auch im Hinterkopf, dass man an "Abhängige", und das ist man ja im Pflegeheim,  nichts vermachen darf.
Auch Pflegedienst fällt da meines Wissens drunter.

Marianne

Offline MatteaTopic starter

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #5 am: 27.02.16, 21:16 »
Ja es hört sich seltsam an.
Es war nichts vorgefallen.

Die Dame litt nach Mitteilung das die Erkrankung Endstadium ist und sie austherapiert ist,...wohl unter psychischen Problemen noch zustätzlich. Sie hat auch zu anderen Personen den Kontakt abgebrochen. Soweit war dies jetzt zu ermitteln.

Es ist nichts ungewöhnliches, das Menschen, die mit dem Tod konfrontiert werden, sich zurück ziehen und völlig überfordert sind. Die Dame war zuvor schon mit verschiedenen Belastungen und der Erkrankung weit über ihre Grenzen gekommen.

Ja eigentlich dürfte diese Krankenschwester nicht erben - sie hatte wirklich nur die letzten Lebenstage der Frau mit ihr beruflich zu tun. Das hat sie selbst so bestätigt, dass sie die letzten Tage die Chance hatte mit der sterbenden Frau zu sprechen, hauptsächlich über das Haus und das Vermögen der Patientin. Ansonsten waren sich die beiden völlig fremd. Aber sie beerbt sie denoch.

Nur im Rahmen ihrer Arbeit, stand die Krankenschwester mit der sterbenden Frau in Bezug.

Da die Krankenschwester im öffentlichen Dienst arbeitet,
 
unterliegt auch sie dem:
 
Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
 
dazu gehört auch die erbrechtliche Begünstigung!
 
Es handelt sich hier wohl um eine Vorteilsnahme, sowas ist ein Korruptionsdelikt! (§331 StGb)

Das Testament wurde am Vortag des Ablebens erstellt. Das schon riecht schon komisch.
Merkwürdig ist auch, das anwesenden Rechtsanwalt und Notar das nicht aufgefallen ist.

Wie es wohl aussieht hat die Krankenschwester hier erfolgreich geerbt, da es keine Möglichkeit gibt, hier eine Unrechtmässigkeit nach zuweisen.
Traurig das es solch unmoralische Sachen gibt. 



Offline Mathilde

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #6 am: 31.07.20, 23:44 »
Hallo,

wer von Euch hat eine Vermögensaufstellung erstellt für sich.
Ich werde mich jetzt explizit daran machen eine für mich privat zu erstellen.
Wer schaut jährlich nach ob sich was verändert hat und hat vielleicht schon eine entsprechende Vorlage gefunden oder genutzt.
Eine habe ich jetzt entdeckt die meinen Ansprüchen am nächsten kommt.
Heute war eine ältere Sendung im NachtCafe .....was Testamentsvollstrecker so alles dürfen, da hat es mir die Schuhe ausgezogen  >:(

LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline klara

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #7 am: 01.08.20, 17:06 »
Hallo Mathilde,
da erging es mir wie dir. Hier hab ich mal den Link zum nachschauen: https://www.ardmediathek.de/swr/video/nachtcafe/pulverfass-erbe/swr-fernsehen/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEyODA5ODI/
Besonderes Augenmerk ist die Geschichte der Dame links aussen.
LG Klara
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Offline Margret

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #8 am: 01.08.20, 17:38 »
Sehr gut, klara !  Wir haben es auch angeschaut und waren sehr beeindruckt, was einem alles widerfahren kann. Ich fand es auch sehr feinfühlig gemacht.

Margret

Offline frankenpower41

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #9 am: 02.08.20, 12:31 »
Sehr interessant und was gelernt.

Auch hier ist es so, dass vieles verdrängt und aufgeschoben wird.

Besonders hat mich die Geschichte mit dem Testamentsvollstrecker beschäftigt.
Ich denke mal der überwiegende Teil der Bevölkerung weiß nicht was das rechtlich bedeutet. Sicher sind die an eine Betrügerin geraten, aber dass man sich da eigentlich als Nachkomme nicht wehren kann, das ist schon happig.  In dem Fall waren sich die Kinder ja alle einig und haben das im guten Glauben gemacht um die Rechte ihres kranken Bruders zu wahren.

Hier am Hof hatten wir alten Polen (Eigenbrötler der nach dem Krieg hier blieb, der deutschen Sprache nicht mächtig).
Er hinterlies einen sechsstelligen Betrag, hatte auch große Summe Bargeld in seinem Zimmer.  Seine Erben waren logischerweise seine Verwandten in Polen, zu denen er keinerlei Kontakt hatte.
Lag aber an ihm, wie gesagt er war sonderbar,  seine Schwester hat öfters geschrieben, er aber nicht mehr geantwortet.   Da er noch etwas mitarbeitete hat er hier kostenlos gewohnt und wurde versorgt.
Seine  Rente hat er gespart.
Er verstarb 1987, 4 Wochen vor unserer Hochzeit..
Vom Landratsamt wurde ein Testamentsvollstrecker bestellt. Logischerweise jemand der polnisch kann und sich mit den Behörden auch dort auseinandersetzen konnte.
Das war zu Zeiten des Eisernen Vorhangs nicht so einfach.

Uns würde immer noch interessieren wie viel vom dem Geld, das dort ja damals ein Vermögen war, in Polen ankam.
Bekommen haben sie was, denn anderer polnischer Arbeiter der wieder heim ging und zu  dem wir immer noch Kontakt haben, hat sich damals informiert.  Die Adressen waren ja hier.
Wir bekamen Beerdigungskosten und Geld für Grabpflege.
« Letzte Änderung: 02.08.20, 13:05 von frankenpower41 »

Offline Mathilde

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #10 am: 15.07.22, 18:09 »
Hallo,

ups, 2 Jahre dazu gebraucht aber jetzt habe ich die Vermögensaufstellung erstellt.
Wie bewahrt man denn sowas auf? In den Notfallordner kommt die nicht weil bei Einbruch wäre ja jeder sofort informiert wo was lagert bezw. zu finden wäre.
Auch vom PC werde ich diese wieder entfernen und auf einen Stick kopieren. Fortführen muss man das ja auch  ::) :-X
Ich bin froh mich damit mal befasst zu haben und zwar nicht nur wegen Erben und Vererben. Wer weiß zu was man das noch benötigt.

LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline Morgana

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #11 am: 15.07.22, 18:57 »
Wir haben einen Tresor für solche Dinge.
Ansonsten Schließfach bei der Bank würde mir einfallen.
Da kann man den Stick immer wieder holen und fortführen.

Offline mogli

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #12 am: 15.07.22, 20:56 »
Nachlaßgericht.
Fortschreiben geht da allerdings nicht so einfach.
Die geben es an eine zentrale Stelle in Berlin weiter. Den Namen habe ich vergessen.
Im Todesfall wird dort immer nachgefragt.
Liebe Grüße Helga

Offline goldbach

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #13 am: 19.07.22, 09:25 »
Im Winter hab ich alles für mich geregelt:
Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung, Testament. Bankvollmacht hab ich schon seit dem Tod meines Mannes erteilt; d.h. mit 46 J.  hab ich schon den 1. Schritt gemacht!

Damit das alles Hand und Fuß hat - ich aber nicht zum "örtlichen" Notar wollte, gibt es die Möglichkeit das im "Zentralen Vorsorgeregister" der Bundesnotarkammer online anzumelden.
Man gibt den eigenen Namen an und den Namen der Betreuungsperson. Beide erhalten dann ein Schreiben, dass die Betreuungsverfügung etc. registiriert ist.
Dies ist schon wichtig, denn obwohl die Verfügung aussagt, dass man  nicht um alles in der Welt lebenserhaltene Maßnahmen will, entscheiden Ärzte oftmals anders.
Kosten liegen bei ca. € 25.-- also bezahlbar!
 
Mein handgeschriebenes Testament ist im hauseigenen Tresor aufbewahrt.
Der Betreuungsperson hab ich einen Ordner erstellt, wo alles meinerseits notiert ist:
wo der Tresorschlüssel liegt, eine Kopie vom Testament im verschlossenem Umschlag, wer zu informieren ist, Anweisungen in meinem Todesfall (Vorgaben bzgl. Beerdigung, wer soll informiert werden)
Versicherungen und Mitgliedschaften kündigen etc.

Ich hab mir einige Wochen Zeit gelassen, damit ich nix vergesse. Zumindest meine ich nun, nix vergessen zu haben.

Es war mir sehr wichtig dies zu machen, solange ich noch geistig fit bin. 
« Letzte Änderung: 19.07.22, 09:27 von goldbach »

Offline Imogen

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #14 am: 19.08.23, 12:55 »
Ich weiß nicht, ob da der richtige Ort ist, wenn nicht bitte verschieben.

Achtet bitte unbedingt darauf, dass in einem Testament der/die Erben namentlich benannt werden bzw. ihr genannt seid, vor allem wenn die Kreissparkasse im Spiel ist.

Meine Mutter ist im April verstorben. Es gab eine Generalvollmacht, in der mein Bruder und ich -jeweils einzelvertretungsberechtigt sind- es gibt nur ein Original,dass meine Mutter gehütet hat.
Dieses Original hat mein Bruder bei Ihrem Umzug ins Alterheim im Jan 22 an sich gebracht und nicht wieder rausgerückt.
Um die Konten einsehen zu können, hab ich die Kopie die ich hatte (wertlos) dann ans  Amtgericht geschickt mit der Bitte um eine weitere Aufertigung. War nicht möglich, da es sich um keine notarielle Generalvollmacht, sondern um eine selbst formulierte Generalvollmacht handelt, die nur notariell beglaubigt war. Also wieder keine Möglichkeit die Konten einzusehen.
Meinem Bruder hat die Mutter  2019 eine Generalvollmacht bei der KSK erteilt, über den Tod hinaus.

Meine Eltern hatten ein Berliner Testament aus dem Jahre 1977, meine Mutter war die Letztversterbende und als Erben wurden die
Abkömmlinge genannt.
Zuerst wurde ich von der KSK abgelehnt, weil ich nicht namentliche benannt bin und nachweisen muss, dass ich ein Abkömmling meiner Eltern bin. Das habe ich mit einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch des Standesamtes versucht. (wird in Zukunft wohl nicht mehr möglich sein, wurden nur bis zum Jahr 2000 geführt) Die KSK hat weiterhin die Einsicht in die Konten verweigert, da ich nicht nachweisen konnte, dasss es keine weiteren Abkömmlinge gibt. (wer kann das schon?)
Mein Bruder hat mir eine Summe x überwiesen, als Erbauszahlung. Auf Nachfrage gab es eine dubiose Aufstellung die nicht mal rechnerisch gestimmt hat. Eine weitere Nachfrage hat er nicht beantwortet.
Er kann mit den Konten schalten und walten und mir wurde die Einsicht verwehrt. NUR die Einsicht, damit ich sehe kann, ob alles seine Richtigkkeit hat.
Die KSK fordert einen Erbschein, obwohl das nicht notwendig ist, wenn eine Testament vorliegt. Kosten geschätzt 700 bis 1000 Euro
Nach vielen Termine, Recherchen und schlaflosen Nächten habe ich eine Anwältin eingeschaltet. Das hat jetzt auch gedauert, aber schließlich habe ich jetzt die Meldung der Konten die am Sterbetag hier bei uns, an die Erbschaftssteuerstelle Reutlingen gemeldet werden müssen und laut Anwältin ist das jetzt gleichzeitig die Anerkennung als Erbe.

Ein erster Blick darauf, und man sieht, mein Verdacht hat sich bestätigt, mein Bruder hat "vergessen"in der insgesamt schon komischen Aufstellung ein Sparkonto zu erwähnen auf dem am Sterbetag € 100.000,-- waren.

Ich will hier nicht meine Familienerbgeschichte zum besten geben sondern nur jedem ans Herz legen die Sachen nochmals genau anzuschauen, was steht drin (z.B. bei den Eltern) einfach nur nachfragen und bei den eigenen Sachen auch nochmal genau hinzuschauen, bzw. bei der Bank nachzufragen, wie das gehandhabt wird, sprich was zu tun ist. Vllt. mal bei der Bank nachfragen, wer hat welche Vollmachten bekommen und was braucht man selbst um handeln zu können. Man macht z,B. die Geldgeschäfte für die Senioren mit einer einfachen Vollmacht erledigt und die Schwester in Berlin hat eine Vollmacht über den Tod hinaus.

Was mich am meisten ärgert ist, daß ich der Bank genau die gleichen Unterlagen vorgelegt habe, wie meine Anwältin. Als normaler Kunde bist du wohl Mensch zweiter Klasse und wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, gehts auf einmal ohne Erbschein. Vor allem bleiben die Menschen auf der Strecke, die wenig Geld haben und deshalb nicht zum Anwalt können, der will nämlich erstmal seinen Vorschuss bevor er aktiv wird.

Meine Eltern haben frühzeitig gefühlt alles ordentlich erledigt, das Ergebnis hab ich beschrieben. Bei der Generalvollmacht vllt. am falschen Fleck gespart.

Ich habe die Info erst seit Freitag abend und fahre Montag in Urlaub. Da Dank der KSK jetzt sowiel Zeit vergangen ist, ist das Geld noch da oder auch nicht. Ich habe den Bruder natürlich angeschrieben, ihn aufgefordert mir die Hälfte zu überweisen und mir die Kontoauszüge zur Prüfung zu überlassen.  Aber ich denke ohne Klage werde ich keinen Euro sehen.

Imogen
« Letzte Änderung: 19.08.23, 15:09 von Imogen »
Viele Grüße
aus dem Tal der Liebe