Autor Thema: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine  (Gelesen 16878 mal)

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Offline Steinbock

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #15 am: 18.01.18, 09:38 »
Gehe ich Recht in der Annahme (klingt wie beim heiteren Beruferaten), dass
Belege für Futtermittelzukäufe (z.B. Mineralfutter, Rapsschrot, usw.) höchstens
10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Und danach keine Kontrolle (QS, CC, FA)
mehr diese Belege verlangen kann.

Elisabeth
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline Mathilde

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #16 am: 18.01.18, 10:29 »
Hallo,

irgendwo hier im BT hat Naima? mal eine Tabelle eingefügt wie lange man welche Belege für wen aufbewahren muss.
Irgendwie schwant mir da noch was von 15 Jahre ??? für ????
Ich geh mal suchen
LG Mathilde
« Letzte Änderung: 18.01.18, 10:37 von Mathilde »
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline martina

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #17 am: 18.01.18, 11:38 »
15 Jahre? Glaub ich nicht. Das wär mehr, als bei der Buchführung, da reichen 10 Jahre.

Von QM hab ich die Frist von 3 Jahren im Kopf. Bei GMP+ (Futtermitteltransporte) sind auch 3 Jahre.

Bei QS in Leitfaden Rind steht in der Fassung vom 01.01.2014  unter Punkt 2.1.2 Durchführung + Dokumentation der Eigenkontrolle:
Zitat
Dokumente und Aufzeichnungen aus der Eigenkontrolle müssen - soweit nicht gesetzliche längere Aufbewahrungsfristen im Einzelnen festgelegt sind  im Sinne der Sorgfalts- und Nachweispflicht gegenüber Dritten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

Also hab ich mal nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gegoogelt und bin bei der Landberatung Verden mit einer schönen Liste fündig geworden, die ich mir auch gleich mal ausdrucke und dem Junior an die Pinnwand hängen werde.

Wobei Punkt 12 da widersprüchlich ist:
Zitat
12 Lieferscheine/Rechnungen über Zukauf/Verkauf von Futtermitteln (auch Heu) - die letzten 5 Kalenderjahre.

Rechnungen fallen eindeutig unter die 10-Jahresfrist, zumindest als Teil der für den Jahresabschluss nötigen Buchführung .

Offline frankenpower41

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #18 am: 18.01.18, 12:05 »
Ich hab vor Jahren mal vom Veterinäramt die Auskunft erhalten dass  die Lieferscheine 3 Jahre aufbewahrt werden müssen.  So hab ich das vorne im Ordner notiert mit Datum und Name der auskunftgebenden Person.

Wir müssen ja von der Molkerei aus von jedem zukauften Futter 3 Proben nehmen wegen genfreier Fütterung.
1 Probe nimmt LKW wieder mit, 2 bleiben bei uns, wovon eine evtl. von der Molkerei angefordert wird zur Untersuchung.   Dort wurde gesagt, sobald Futter aufgebraucht ist, kann auch die Probe weg.

Offline Mathilde

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #19 am: 18.01.18, 12:12 »
Habe das mal gefunden:

http://witbaard-agrarberatung.de/documents/info/CC-Aufbewahrungspflichten.pdf

Bringt eigentlich überhaupt noch jemand Klärschlamm aus?

LG Mathilde
 
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline Steinbock

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #20 am: 18.01.18, 12:14 »
Vielen Dank für Eure Bemühungen! (Und Thema verschieben)

Ich schmeiß also von 2006 mal kräftig weg  :D

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Offline Mathilde

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #21 am: 18.01.18, 12:51 »
Vielen Dank für Eure Bemühungen! (Und Thema verschieben)

Ich schmeiß also von 2006 mal kräftig weg  :D

Hallo,

aber den Flächennachweis von 2007 soll man aufbewahren wegen der Nachhaltigkeitsverordnung. Bin letztes Jahr zweimal danach geprüft worden. Einmal für Zuckerrüben und einmal für Raps

LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline martina

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #22 am: 18.01.18, 13:37 »
Vielen Dank für Eure Bemühungen! (Und Thema verschieben)

Ich schmeiß also von 2006 mal kräftig weg  :D

Hallo,

aber den Flächennachweis von 2007 soll man aufbewahren wegen der Nachhaltigkeitsverordnung. Bin letztes Jahr zweimal danach geprüft worden. Einmal für Zuckerrüben und einmal für Raps

LG Mathilde

Da waren die 10 Jahre Aufbewahrungsfrist ja auch noch nicht herum. Die beginnen am 01.01. des Folgejahres vom Datum des Bescheides oder der letzten Eintragung im Register.


schmierfink

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #23 am: 01.02.18, 21:58 »
wir scannen seit ca 5 Jahren alle Scheine und Rechnungen ein und bewahren diese digital auf (natürlich doppelt gesichert). Vernichtung der originale ist dann erlaubt, nur Bilanzen und Abschlüsse müssen auf jeden Fall im Original aufbewahrt werden. Lg aus Dickel, Maxi(miliane) :)