Autor Thema: Pferdehaltung: Versicherungsschutz/Beitragspflicht - Eine Basisinformation  (Gelesen 10802 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

LSV-FOB

  • Gast
Pferde richtig führen - nie den Führstrick um die Hand wickeln!

BAYREUTH (lsv-fob). Pferde auf einem landwirtschaftlichen Betrieb sind längst keine Ausnahme mehr. Vielfältig sind die Beweggründe für die Haltung - sei es als Nutz- und Arbeitstier, als Freizeitpferd oder aber als lukrativer Nebenerwerb im Rahmen einer Pensionspferdehaltung. Unternehmen, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, steigern mit der Haltung von Pferden gerade auch für die kleinen Feriengäste die Attraktivität ihres Angebotes.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, Pferde zu halten, sollte vor allem auch die Bedürfnisse der Vierbeiner sowie die Anforderungen an den Halter kennen, will er auf Dauer erfolgreich sein. Dazu gehört insbesondere das Wissen um den richtigen Umgang mit den Tieren. Wer die wichtigsten Regeln beherrscht und diese auch an alle Personen weiter gibt, die auf dem Hof Umgang mit den Tieren haben, hat den ersten Schritt in Richtung auf einen unfallfreien Umgang getan. Dazu zählt beispielsweise das richtige Führen von Pferden.

„Das Führen der Tiere ist ein häufiger Unfallschwerpunkt im Umgang mit Pferden“, erläutert LBG-Sicherheitsberaterin Petra Kreilinger. „Die Situationen ähneln sich“, fährt sie fort: „Das Pferd bricht aus und reißt die führende Person mit sich, wenn diese sich den Führstrick um die Hand gewickelt hat. Kommt es zum Sturz, können schwerste bis tödliche Verletzungen die Folge sein“.

Deshalb: Nie den Strick um die Hand wickeln, sondern in losen Schlingen halten.

Selbst ein gut ausgebildetes ruhiges Pferd kann erschrecken. Bricht es aus, kann es dabei den Führenden umreißen. Leider bieten die handelsüblichen Panikhacken nicht genügend Sicherheit. Im Ernstfall öffnen sie sich nicht immer zuverlässig. Außerdem muss das Halfter dem Pferd passen und darf nicht schadhaft sein. Um Trittverletzungen zu vermeiden, müssen Sicherheitsschuhe getragen werden.

Ein weiterer sensibler Punkt ist die Erziehung der Pferde. Nur ein Pferd, das Respekt vor seinem Reiter hat, wird diesen auch im Ernstfall als „Leittier“ anerkennen und in einer Ausnahmesituation weniger schnell in Panik geraten. Die Anwesenheit seines Reiters vermittelt ihm Sicherheit. Regelmäßige Bodenarbeit mit dem Tier an der Longe und Konsequenz im täglichen Umgang, gerade auch beim Führen, helfen weiter.

Nach den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) gilt: An der linken Seite des Pferdes etwa auf Schulterhöhe gehen und mit der rechten Hand den Strick in losen Schlingen führen. Viele Ausbilder erziehen ihre Pferde aber so, dass das Pferd seitlich hinter der zu führenden Person geht. Für beide Situationen gibt es gute Gründe. Im ersten Fall hat der Mensch das Pferd mitsamt seiner Gesichtsmimik im Blick. Kann also sofort auf eventuelle Vorwarnungen (zum Beispiel angelegte Ohren) reagieren. Im zweiten Fall wird die natürliche Rangfolge eingehalten. Das Pferd folgt dem als ranghöher akzeptierten Menschen.

Das richtige Führen ist ein wichtiger Punkt neben vielen anderen. Bei Bedarf geben wir gerne ausführlichere Infos zum Thema „Sicherheit im Umgang mit Pferden“. Gerne gehen wir zum Beispiel auch auf Fragen der Haftung, der Versicherungspflicht und des Versicherungsumfangs, den die LBG bietet, ein.

« Letzte Änderung: 07.02.06, 13:57 von LSV-FOB »

Offline Landmama

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 991
  • Geschlecht: Weiblich
sorry,

aber wer wirklich den Führstrick um die Hand wickelt...der hat wohl wirkich was an der Schüssel !!!!!!

wenn ich da an unsere jungen Pferde oder gar Hengste denke !!!!

genauso wie ich meine Kinder nie ohne Ihren Bodyprotector und Helm aufs Pferd lasse !!!!!
( mich hat es als Jugendliche mal so runtergehauen, hab mich mit Pferd überschlagen...und dabei wäre ich froh über so einen Körperschutz gewesen, nur gab es da sowas noch nicht !!!

ein Pferd ist immer unberechenbar !!!!!!

Mathilde

  • Gast
Hallo,

nein der hat keinen an der Schüssel sondern der ist Gedankenlos  :( :o

Habe mich schon selber ertappt dabei und sofort berichtigt, ebenso denke ich dass selbst lose Schlingen gefährlich werden können, so ein Satz geht sehr rasant. Unseren Hengst führe ich meist so dass ich den Strick mit der rechten Hand anfasse und das Ende des Stricks mit der linken Hand halte.

LG Mathilde

Offline Mirjam

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5320
  • Geschlecht: Weiblich
  • Change happens!

Hallo,

soo einfach ist das mit dem nicht-rumwickeln leider nicht: Beim Handpferdreiten

Habe ich grundsätzlich eine Longe zum an die Hand nehmen, damit wenn das Pferdchen rechts von mir mal 1, 2 m weit wegspringt ich nicht im Rücken meines Reittieres herumwürgen (Gegenhalt) oder runterfallen muss  8).

Was den Nachteil hat - dass ich 6 m Longe "irgendwie" mit meiner rechten Hand (links ist ja mit zwei Zügeln und den anderen 500 kg beschäftigt) gebändigt kriegen muss.

Ich mach das nun schon seit ich 13 bin und habe denke ich ganz gutes Handling dafür gefunden, dass ich so aufwickle, dass ich schnell die Leine lockern, aber nicht loslassen kann UND sich nicht um meine Hand, Arm schlingt oder am Bein/Steigbügel verheddert oder die Pferde in eine zu lose Leine treten, weil ich grad nicht nachgreifen kann (wir reiten ja nicht nur Schritt  8) ).

@ LSV - ich denke, viele hier haben Pferde, auch Pensionspferde oder Pferde UND Feriengäste und die Versicherungsfrage grade bei den unbezahlbaren Personenschäden ist hier sehr interessant, wir würden uns freuen, wenn Sie mehr Infos einstellen könnten!

viele Grüsse

Mirjam
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline Landmama

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 991
  • Geschlecht: Weiblich
ich hätte da auch mal ne Frage,

was ist wenn meinen Kindern,Mann oder mir was mit den Pferden passiert ?????

wir sind auch ganz normal krankenversichert und haben für die Pferde sone Allroundversicherung
aber als ich damals einen Reitunfall hatte, bezahlte das anstandslos die Krankenkasse, aber was ist wenn man danach im Rollstuhl sitzt...Rente..und so ????

wer kommt da auf ????

ich hab z.B für jedes meiner drei Kindern bei der R+V eine Kinderunfall mit Rückgewährversicherung daran habe ich für meinen Daniel eine Zusatzversicherung gekoppelt (er fährt Go Kart) sollte ich dies dann wohl auch fürs reiten machen !


P.S wir haben nur eigene Pferde und eiten auch nur selbst

Offline Anemarie

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 109
  • Geschlecht: Weiblich
  • Viele Grüße aus der Hallertau
Wenn das eure eigenen Pferde sind, dann bezahlt das auch die Krankenversicherung. für evtl.Spätfolgen, Berufsunfähigkeit etc. muß du dich ganz normal mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Genau wie bei jedem anderen Freizeitunfall auch.

Was anderes ist es, wenn fremde Leute auf eurem Pferd reiten und es passiert etwas. Dann wird an euch Regress genommen, dh. entweder ihr habt eine Haftpflichtversicherung, die bezahlt, incl. Spätfolgen, Rente usw. oder ihr müßt bezahlen.

Annemarie
hoch lebe die Arbeit, so hoch, daß keiner rankommt.

Offline Mirjam

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5320
  • Geschlecht: Weiblich
  • Change happens!

Hallo Annemarie,

mir hat mal unser Fohlen als ich Kind war die Nase im Oberkiefer versenkt...

Die Kosten des Krankenhauses hat die Pferdehalterhaftpflicht übernommen; ebenso das Schmerzensgeld usw.

Fremdreiter muss man genau den PHalterHaftpflicht lesen, eigentlich gehören Hunde und Pferde zur sog. "Gefährundshaftung" bei denen grundsätzlich von einer Gefahr (Koppelausbrechen -> Straße, Menschenumrennen) zu rechnen ist (so taugt auch der Satz nicht: Reiten auf eigene Gefahr...), so kann sich die Haftpflicht (und erst recht nicht der Halter)  nicht unbedingt herauswinden, sondern die HP nur begrenzen z.B. Kutsche fahren, Auflagen machen, Reitunterricht muss sowieso extra versichert werden.

Allerdings beziehen sich die meisten Schäden in der HP auf Sach- oder Personenschäden, interessant wird es ja in wechler Höhe die BG z.B. Berufsunfähigkeit übernimmt, wenn die Pferde am Hof (für den Beitrag unerheblich?) Hobby oder Einkommensquelle sind? Wie sieht es mit der Berufsunfähigkeit bei Fremdreitern z.B. Pensionsgästen sind, wenn die Pferde zur Einkommensquelle zur Attraktivität des Hofes gehören?

viele Grüsse

Mirjam

man zahlt ja auch über die BG Beiträge - was ist hiermit abgesichert?
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Mathilde

  • Gast
Hallo,

bei mir war das kein Problem mit der BG weil unser Betriebszweig "Pferdezucht und Haltung" mit dabei ist. nur die Krankenhaus schauen da ein bisschen dumm
waaaaaaaaaaaaaaaaaassss die bekommt noch ihr Hobby bezahlt  :o

Da hatte ich eher mit der BG ein Problem wie wir noch nicht am hof wohnten und ich im 2 Stock der Wohnung bei dem weg zur Arbeitsstätte ausrutschte und die Treppe herunterfiel mit dem Arm gegen eine Fensterscheibe und mir den Ellenbogen aufschlitzte.  Dies sei kein Arbeitsunfall weil die Treppe noch innerhalb der Aussenhaustür.
Na prost Mahlzeit habe ich gedacht ........nächstes mal sollte ich aus dem Fenster springen dann lande ich ausserhalb der Haustür :o

LG Mathilde

Offline Landmama

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 991
  • Geschlecht: Weiblich
danke für Eure Antworten,

mensch bin ich blöd.....wir sind ja auch bei der Berufsgenossenschaft (Pferdezucht und Haltung )

aber ich werde trotzdem meinen Versichrungsmenschen kommen lassen, und dies in die Unfallversicherungen unserer Kinder aufnehmen lassen

LSV-FOB

  • Gast
Mit dem Handpferd unterwegs
« Antwort #9 am: 16.06.05, 10:20 »
Mit dem Handpferd unterwegs 

Bayreuth (lsv-fob): Wenn junge Pferde ausgebildet werden, ist es durchaus üblich und empfehlenswert, diese bei einem Ausritt als Handpferde mitzuführen. Das Pferd lernt dabei - für Mensch und Tier relativ gefahrlos - das Ausreiten kennen, die für es neue Situation einzuschätzen und kann sich an dem erfahrenen Führpferd orientieren.


Richtig ausgerüstet mit Helm, Handsschuhen und Stiefeln und dem nötigen Wissen um mögliche Gefahrensituationen kann die Reiterin sich mit den beiden Pferden auf den Weg machen.


Auch Engstellen können mit der nötigen Routine gut gemeistert werden.

Damit diese ersten Ausflüge des jungen Tieres für Pferde und Reiter sicher ablaufen, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt:

  • Optimal ist es, wenn sich Führpferd und Handpferd gut vertragen und das Führpferd als Leittier anerkannt wird;


  • Das Führpferd muss dafür ausgebildet sein, einhändig geritten zu werden, da der Reiter mit seiner zweiten Hand ja das Handpferd führt;
  • Das Handpferd muss bereits gelernt haben, Kommandos zu befolgen;
  • Binden Sie das Handpferd nie am Sattel an, sondern benutzen Sie einen ausreichend langen Strick. Als eine gute Länge gelten etwa zwei Meter. So kann das Handpferd einerseits beispielsweise in Engstellen hinter Führpferd und Reiter gehen, andererseits besteht bei dieser Länge nicht die Gefahr, dass sich Pferde oder Reiter in zu langen Seilen verwickeln, wenn das Handpferd unruhig wird oder auszubrechen versucht. Ein Seil in dieser Länge gewährleistet trotzdem noch ein schnelles Einwirken auf das Führpferd in Gefahrensituationen. Eine Longe mit einer Länge von bis zu sechs Metern ist als Führhilfe aus diesen Gründen nicht geeignet;
  • Überhaupt muss jederzeit gewährleistet sein, dass der Reiter auf das Führpferd einwirken kann. Führkette, Trense oder Knotenhalfter sind hierfür geeignete Hilfsmittel;
  • Ihrer eigenen Sicherheit dienen Reithelm, Reitstiefel und Handschuhe;
  • Wenn Sie sich mit einem Führpferd im Straßenverkehr bewegen, dann darf das Pferd nur rechts von Ihnen geführt werden;
  • Verboten ist es, Tiere von Fahrzeugen aus zu führen;
  • Zu ihrer eigenen Sicherheit muss beim Führen von Großtieren immer gut sichtbar ein nicht blendendes weißes Licht auf der linken Seite getragen werden;
  • Und natürlich gilt auch für das Führen von Handpferd: Führstrick nie um die Hand wickeln!
« Letzte Änderung: 07.02.06, 14:02 von LSV-FOB »

Offline Mirjam

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5320
  • Geschlecht: Weiblich
  • Change happens!
Re: Mit dem Handpferd unterwegs
« Antwort #10 am: 16.06.05, 20:15 »
Hallo,

nochmal ein paar Kommentare von mir; ich habe bereits ein Araber 4 Jahre lang als Handpferd immer! dabei gehabt, dann Isländer-Hengst und auch "Dressur-Elefanten" von 1,75 Rückenhöhe oder Trakehner - und so einiges erlebt.

- wer ein Führpferd mit Handpferd reitet - muss über locker 800 kg Gesamtmasse "führen" können ("Vorwärts!!!")


- das Führpferd muss nicht nur einhändig zu reiten sein, sondern die Grundlektionen Rückwärtsrichten (auch gegen den Hang!!) Hinterhandwendung und Seitwärtsgänge (egal wo!)  beherrschen, da junge Pferde häufig "schubsen" und es so zu bösen Unfällen kommen kann (Handpferd schubst Führpferd weil(als) LKW von hinten überholt IN die Strasse oder Graben)

-->  Der links anliegende Reiterschenkel muss vom Führpferd mehr angennommen werden als drängelnde hunderte Kilo von rechts!

- vor dem Gelände das Handpferd reiten auf der Koppel üben:

Wichtig: Irgendwann wird ein auch noch so gut ausgebildetes Pferd versuchen (habs noch nie ohne erlebt), das es Stehen bleibt. MEINE Meinung hierzu ist: Am Anfang mit einem Westernsattel das Seil einmal ums Horn (Seilzugeffekt) - so dass ich jederzeit nachgeben kann (nicht festbinden) und eine Führkette durch die Trensenringe (nicht Monty-Roberts-Vorgehensweise  8))
 - wenn das Pferd dann zieht oder stehenbleibt vor-sichtig Zug halten und bei Nachgebend des Pferdes belohnen: Das Pferd muss wissen dass es "mit" muss und dass Folgen belohnt wird - sonst komme ich im Trab oder Galopp im Gelände in Teufels Küche (so wie ein Pferd lernen muss angebunden stehen zu bleiben und irgendwann dagegen rupfen probiert).

- vor dem ersten Ausritt, sich das junge Pferd austoben lassen, nicht dass es dann an der Hand herumspinnt (v.a. im Winter ohne Koppelgang)

- die Ausrittzeit nicht zu lange werden - ermüdete Pferde sind als Handpferd viel schwieriger (Stehenbleiben, Schubsen, zurückfallen/sich ziehen lassen) als muntere

- das Handpferd muss mit dem Kopf in Höhe der Sattellage laufen, nie in Kopfhöhe des Führpferdes (so zurückversetzt läuft ein Fohlen auch neben der Stute und so hat der Reiter auch Beinfreiheit) so entsteht auch kein Wettrennen.

- zum Schutz des Führpferdemauls ein Martingal, wenn man einhändig die Hand unabsichtlich hoch trägt.

- wie beim Kutschefahren bei der Zügelführung das Nachgreifen und Umgreifen im Stand üben
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

UNTER 3 Meter Handleine würde ich wohl kaum ins Gelände mit einem Handpferd gehen (ausser ich kenne es sehr gut)

- ein Galoppsprung (z.B. Handpferd überholt) von einem Großpferd ist zwischen 2,5 - 4,5 m  lang (z.B. Erschrecken oder  gerade gewickelte Siloballen oder Kuhherden *weißwerwarum* bringen oft Führ- und Handpferd zum Hüpfen, stecken sich gegenseitig an, oder Geräusche, die die Pferde nicht sehen können hinter Hecke), 2 m zum Weichen sind da nicht viel und ich hab noch kein Pferd geritten, das 100 % vor nichts erschrickt.

- läuft  das Handpferd HINTER  mir - brauche ich schier schon 1,50 m Führstricklänge für meine Pferdelänge, bleibt bei einem 2 m Seil das Pferd nur kurz stehen (will im Wald herabhängende Äste naschen, erschrickt z.B. weil das Führpferd mit dem Schweif nach den Fliegen schlägt  oder das Handpferd auf einen hohl klingenden unbekannten Kanaldeckel tritt, den es wegem dem Führpferd nicht gesehen hat)

- ist es schon vorbei; ich will den Reiter sehen, der dabei nicht seinem Führpferd automatisch im Maul reißt oder überhaupt so-fort in den Stand bringt.

- noch schlimmer: Handpferd läuft rechts (strassenabgewandte Seite) - erschrickt vor irgendwas am Straßenrand (dödelt zum ersten mal an einen Leitpfosten)
 - weicht rückwärts und wechselt! auf die linke Seite des Führpferdes (versteckt sich auf der gefahrabgewandten Seite) -> ergo muss ich die Leine schnell über meinen Kopf heben - sonst wickelt mich das Handpferd mit der kurzen Leine ein (oder ich muss loslassen, was ich auf einer Straße ganz sicher nicht will! Umgreifen hinter dem eigenen Rücken auf einer Straße habe ich noch nicht probiert  :-X)

- irgendwann soll/muss das Handpferd auch durch/mit über einen Graben (das ist ja Sinn und Zweck der Gelände-Handpferdausbildung) das Risiko bei einer kurzen Leine ist hier viel groß und Absteigen bei zwei warmgerittenen Pferden nicht zu unterschätzen.

- wenn das Handpferd doch mal losgelassen werden muss - läuft es häufig (unsicher) weiter - das Führseil mit nur 2 m Länge wenn ich es erwischen will -  schleift dann immer in Hinterhufnähe herum, leichter ist es dann bei einer langen Longe vorsichtig die Leine wieder aufzunehmen - weil man hat ja noch sein Führpferd dabei.

- Führkette verwende ich möglichst nur bei den Übungen auf der Koppel/Reitplatz: Wenn nämlich das Pferd beim Ausritt im Schritt mit gesenktem Kopf pendelt oder beim Trab/Galopp - kommt auch die schwere Führkette (ausser ich koorigiere ständig den Abstand auf Zug...   :-\) mit ins Schwingen/Pendeln und titscht dauernd gegend den Handpferdkopf, das macht das Handpferd irgendwann kopfscheu.

- wie gesagt bin ich mir der Wickelgefahren oder des zu-lange-Leine-schleift-zwischen-den-Pferden bewußt,
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

- beim ersten Ausritt am besten zu dritt- dann kann der dritte Reiter das Handpferd auch von hinten mit leiten/kontrollieren/sichern.

- um schnell mal ein Pferd im Notfall anbinden zu können (z.b. Handpferd wieder einsammeln oder jemanden anders aushelfen) bin ich ein Fan davon, dem Pferd beim Reiten einen Halsriemen (9 Euro Baywa) dranzulassen, weil sich Pferde mit Trense und Zügeln seeehr schlecht irgendwo an einen Baum binden lassen

- und ich dann z.B. in Ruhe die Pferde nach dem Satteln/Trensen angebunden lassen kann, dann aufsteige und dann ein Pferd nach dem anderen von oben losklinken kann wenn ich alleine bin, weil das Auf- und Absteigen die gefährlichsten Situationen sind.


viele Grüsse

Mirjam
« Letzte Änderung: 16.06.05, 21:48 von Mirjam »
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

LSV-FOB

  • Gast
Versicherungsschutz und Beitragspflicht für Pferdehalter - Eine Basisinformationen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zur Pferdehaltung:

Wann besteht Versicherungsschutz?
Wann besteht Beitragspflicht?
Welche Versicherung ist zuständig?


Bayreuth (lsv-fob): „Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde“, sagt der Volksmund. Das gilt zumindest solange, bis sich ein Unfall ereignet und Reiter oder Pferdehalter dabei verletzt werden. Spätestens dann stellt sich die Frage:

Wer ist bei der LBG versichert?
Im Grundsatz gilt: Immer dann, wenn ein Landwirt, seine Ehefrau, mitarbeitende Familienangehörige, auf dem Hof Beschäftigte, oder aber auch andere Personen, die nur vorübergehend wie ein Beschäftigter auf dem landwirtschaftlichen Unternehmen tätig werden und bei der Arbeit einen Unfall erleiden, tritt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) ein. Man spricht hier von einer „betriebsdienlichen Tätigkeit“.

Wann bin ich versichert?
Vom Grundsatz her erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf alle mit der Pferdehaltung zusammenhängenden Arbeiten. Dazu gehören neben dem Füttern, Tränken, der Pferdepflege sowie der Wartung, Pflege, und  Instandhaltung des Zaum- und Sattelzeuges, der Stallreinigung und der Sauberhaltung des Arbeitsgerätes auch das Bewegen der Tiere.

Verunglückt ein Versicherter bei einer dieser Tätigkeiten, steht ihm der Versicherungsschutz der LBG in vollem Umfang zu. Egal, wie hoch die Kosten für die  Behandlung sind, ob der Verunglückte mit Notarztwagen oder Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden muss, ob sich eine kostenaufwendige Rehabilitation angliedert oder ob sogar das häusliches Umfeld aufgrund bleibender Behinderungen umgestaltet werden muss. Die LBG steht für den Versicherten ein, berät und übernimmt die anfallenden Kosten bis hin zu Rentenleistungen.

Aber: Gerade bei der Pferdehaltung - insbesondere beim Reiten - liegen Hobby und Erwerbsquelle eng beieinander. Entscheidend für die Beurteilung des Versicherungsschutzes ist die Frage, ob persönliche Motive oder betriebliche Interessen im Vordergrund stehen. Das betrifft insbesondere mithelfende Hobbyreiter ohne eigenes Pferd.

Wer ist nicht gesetzlich LBG unfallversichert?
Reitgäste sind nicht gesetzlich unfallversichert, da das Reiten hier als reine Freizeitbeschäftigung angesehen werden muss und somit dem privaten unversicherten Lebensbereich zuzurechnen ist. Nicht in der LBG versichert sind auch Pferdehalter, die überhaupt keine Landwirtschaft betreiben, sondern Pferde nur zu ihrem Hobby halten. Diese reine private Reitpferdhaltung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF).

Diese vielen verschiedenen Aspekte des Themas zeigen: Eine Einzelfallprüfung bei einem Unfall ist unbedingt notwendig! Als Faustregel kann aber festgehalten werden: Mit meinem Beitrag zur LBG sichere ich mir auch einen umfangreichen Versicherungsschutz bei allen betriebsdienlichen Tätigkeiten, die mit einem Pferd zusammen hängen.

Privat versichern?
Immer dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, ist zu überlegen, ob eine private Unfallversicherung sinnvoll ist. Achten sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung (insbesondere für Ihre Kinder!) darauf, dass Reitunfälle sowie Unfälle beim Umgang mit Pferden im Versicherungsumfang eingeschlossen sind!

Ganz wichtig: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung deckt immer nur Personenschäden der Versicherten ab. Für Sachschäden oder für Schäden Dritter, die durch die Pferde verursacht werden, brauchen Sie eine entsprechende private Haftpflichtversicherung. Auch hier sollten Sie unbedingt auf „das Kleingedruckte“ achten und darauf bestehen, dass die Pferdehaltung im Versicherungsumfang aufgenommen wird.

Keine Leistung ohne Beitrag...
Auch die Berechnung des LBG-Beitrags für die Pferdehaltung ist ähnlich individuell: Sie richtet sich nach den jeweiligen Satzungsbestimmungen der zuständigen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Wir raten Interessierten deshalb dringend zu einem persönlichen Gespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen LBG. Ein erster Kontakt lässt sich über die Homepage www.lsv.de des Bundesverbandes der LSV-Träger herstellen. Von dort aus können Sie problemlos Kontakt aufnehmen.

Für Versicherte der LBG Franken und Oberbayern zum Beispiel gliedert sich die Pferdehaltung im land- und forstwirtschaftlichen wirtschaftlichen Hauptunternehmen im Wesentlichen in fünf Zweige:

  • die Haltung von Arbeitstieren, Zuchtpferden und Gnadenbrotpferden
  • die private Reittierhaltung
  • die Pensionspferdehaltung
  • die gewerbsmäßige Reittierhaltung
  • die Vermietung oder Verpachtung von Boxen oder Flächen an Pferdehalter

Das heißt für unsere Versicherten: Für Pferde, die als Arbeitstiere etwa zum Holzrücken eingesetzt werden, beziehungsweise für Zuchttiere und Gnadenbrotpferde ist kein zusätzlicher Beitrag zu entrichten ist. Der Flächenwertbeitrag deckt dieses Unfallrisiko mit ab – auch, wenn Sie die Pferde reiten, um ihnen genügend Bewegung zu verschaffen.

Private Reittiere im Landwirtschaftlichen Unternehmen haben keine Funktion mehr für den Betrieb. Trotzdem sind sie Teil des Unternehmens. Kommt es zu einem Unfall, sind Sie über Ihre LBG abgesichert. Der dafür zu entrichtende Beitrag je Pferd ist gering. Um im Leistungsfall auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, das Eigentum am Pferd auch im Kaufvertrag und auf seinen Abstammungspapieren deutlich dem Betriebsunternehmer zuzuschreiben.

Die Pensionspferdehaltung ist ein gewerbliches Unternehmen innerhalb des Landwirtschaftlichen Hauptunternehmens. Für diesen Nebenerwerb ist ein gesonderter Beitrag zu entrichten, der sich nach dem Aufwand richtet, den das eingestellte Tier verursacht. Je nachdem, welcher Leistungsumfang im Einstellvertrag vereinbart ist, verrechnet die LBG Franken und Oberbayern Pauschalsätze. Übernimmt der Pferdehalter Teile dieser Aufgaben selbst, werden diese Sätze ermäßigt. Im Einstellvertrag sollte deshalb  genau geregelt sein, welche Arbeiten der Landwirt übernimmt, um für einen eventuellen Leistungsfall klare Verhältnisse zu schaffen.

Unter die gewerbsmäßige Reittierhaltung fallen zum Beispiel der Verleih von Pferden, Kutsch- oder Schlittenfahrten oder auch der Betrieb einer Reitschule. Auch hier gilt wie bei der Haltung von Pensionspferden: Für den Nebenerwerb ist ein gesonderter Beitrag zu entrichten, der dem Landwirt und seinen Beschäftigten die volle Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls gewährleistet. Für Schäden Dritter, etwa wenn ein Feriengast bei der Kutschfahrt verletzt wird, besteht über die LBG kein Versicherungsschutz. Hier muss sich der Unternehmer privat gegen mögliche Haftungsansprüche absichern.   

Die bloße Überlassung von Boxen oder Weidefläche ist in Franken und Oberbayern nicht beitragspflichtig.
« Letzte Änderung: 04.08.05, 14:30 von LSV-FOB »

LSV-FOB

  • Gast
Für Pferdehalter: GHP - Gelassenheit für Pferd und Reiter
« Antwort #12 am: 13.09.06, 14:04 »
Gelassenheit für Pferd und Reiter

Bayreuth (lsv-fob): Ein ruhiger und besonnener Umgang mit Pferden, eine artgerechte Haltung und eine konsequente Erziehung – das sind Garanten für ein ruhiges, verlässliches Pferd und weniger Unfälle. Unerfahrene Pferdehalter sollten sich deshalb kompetenten Rat und Hilfe holen und Schulungsangebote, besonders Kurse, die eine Gelassenheitsprüfung zum Ziel haben, besuchen.

Ein schreckhaftes, nicht erzogenes Pferd kann schnell zur Gefahr werden. Die Teilnahme an einem Gelassenheitstraining zeigt, wo Defizite sind und wie diese durch gezieltes regelmäßiges Üben behoben werden können. Trainiert werden Alltagssituationen, in denen Pferde erfahrungsgemäß leicht erschrecken. Das kann zum Beispiel das Führen des Pferdes über raschelnde Plastikfolien sein wie auch das vorbei Führen an einer Person, die abrupt einen Regenschirm öffnet. Dadurch soll das Pferd lernen, dass es sich auch in schwierigen Situationen auf seinen Reiter verlassen kann. So verliert es die Angst vor solch erschreckenden Situationen. Der Pferdehalter lernt, wie er dem Pferd die nötige Sicherheit geben und richtig auf das Pferd einwirken kann. Am Ende einer solchen Ausbildung steht die erfolgreiche Teilnahme an einer Gelassenheitsprüfung.

Wer weitere Informationen über sichere Pferdehaltung sucht, der wird im Internet fündig unter http://www.lsv.de/fob/01aktuell/index.html
Dort steht der neuer Flyer „Sichere Pensionspferdehaltung“ zum kostenlosen Download bereit. Er kann auch telefonisch angefordert werden unter

(0921) 603 –350 für Ober- und Mittelfranken,
(089) 454 80 500  für Oberbayern und unter
(0931) 8004 225 für Unterfranken.

Unter diesen Telefonnummern stehen auch die Sicherheitsberater der LBG Franken und Oberbayern für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung