Autor Thema: Ehevertrag  (Gelesen 77250 mal)

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Offline Maja

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Re: Ehevertrag
« Antwort #165 am: 30.06.19, 04:21 »

M.W. ist es beim Vorhandensein von minderjährigen Kindern besonders wichtig,  dass der überlebende Partner durch den Ehevertrag Alleinerbe ist.  Sonst erben ja die Kinder die eine Hälfte und der verwitwete Ehepartner die andere Hälfte. Für die minderjährigen Kinder kommt - soviel ich weiß-  sofort das Jugendamt ins Spiel,  das deren Rechte vertritt.  Dies kann zu unerwünschten Lähmungen bei jeglichem Geschäftsverhalten führen. Da kann man z.B. nichts kündigen, nichts verkaufen, verpachten usw. ohne dies abzustimmen.

Margret
das kann man mit dem so genannten Berliner Testament Regeln. Die Partner setzen sich gegenseitig als alleinige Erben ein und Regeln die Nachfolge so dass der Partner dann die Entscheidung trifft oder machen schon weitere Verfügungen 

Offline Tina

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Re: Ehevertrag
« Antwort #166 am: 30.06.19, 08:29 »
Zitat
M.W. ist es beim Vorhandensein von minderjährigen Kindern besonders wichtig,  dass der überlebende Partner durch den Ehevertrag Alleinerbe ist.
Margret, das ist bei uns durch die Höfeordnung geregelt. Wenn der Hofbesitzer stirbt und die Kinder sind minderjährig, bewirtschaftet die Mutter den Hof, bis das jüngste? *grübel*, Kind 25 Jahre ist. Sie kann dann auch den Hoferben bestimmen.
Davon mal ab, wenn man/freu Grundbesitz hat, egal was, ist es grob fahrlässig, kein Testament zu haben!
LG
Tina

Offline fanni

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Re: Ehevertrag
« Antwort #167 am: 30.06.19, 09:36 »
Hallo zusammen,

ich schiebe das Thema mal wieder etwas nach oben... ;)
Bei uns ist es nun soweit, wir reden über einen Ehevertrag.
Nachdem wir beim BBV zur Beratung waren, waren wir eigentlich ganz glücklich mit der vorgeschlagenen Lösung. Wir wollten einen ganz "normalen" Ehevertrag, allerdings wollten wir den Betrieb und alle landwirtschaftlichen Grundstücke aus dem Zugewinn herausnehmen, sowohl zu meinem, als auch zu seinem Vorteil. Kurz gesagt, im Falle einer Scheidung müsste er mir nichts bezahlen, wenn der Betrieb einen großen Gewinn macht und im Gegenzug muss ich ihm nichts bezahlen, sollte der Betrieb Verlust machen. Alles andere sollte uns gemeinschaftliche gehören, wie es in einer Ehe ist, die ohne Ehevertrag geschlossen wurde.
Nun waren wir beim Notar und der hat uns vorgeschlagen eine komplette Gütertrennung zu machen. Unterhaltsansprüche meiner-/seinerseits bleiben erhalten, sowie der Unterhalt für die Kinder, auch der Rentenausgleich. Der Notar, bei dem wir später waren, meinte, dass mein Partner im Falle einer Scheidung sein komplettes Privatvermögen in den Betrieb stecken kann und ich ihm dann quasi die Hälfte meines Ersparten geben muss, weil das ja nicht ausgeschlossen ist. Ich verstehe ihn da schon. Aber irgendwie war das einfach nicht die Art Ehevertrag, die wir uns vorgestellt haben. Wie habt ihr das gehandhabt?

Dann möchten wir außerdem gleich einen Erbvertrag aufsetzen. Wir möchten uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Allerdings werden auch hier die Anteile am landwirtschaftlichen Betrieb und die Grundstücke ausgenommen. In dem Mustererbvertrag steht drin, dass im Erbfall alles was den Betrieb betrifft... zurück an den/die Gesellschafter geht. Ist das sinnvoll?
Ich brauche und will nichts von dem Betrieb haben, aber wir haben eine Tochter und da wird mit Sicherheit noch mindestens ein Kind dazukommen. Wie regelt man das in so einem Fall? Ich hoffe ja nicht, dass meinem Partner etwas passiert und alles seinen geregelten Gang geht. Sollten wir diese Klausel drin lassen, bis unsere Kinder alt genug sind, um zu entscheiden, den Betrieb weiterzuführen und sie dann so ändern, dass sie im Falle des Falles das/die Kind/er alles Betriebliche erben?

Ich bedanke mich schonmal für ein paar nützliche Tipps.

Also mir stellt hier ein wenig die Haare auf und ich wäre seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehr vorsichtig. Ich weiß aber nicht wie es zu den verschiedenen Modellen gekommen ist. Ich kann nur sagen ob dir klar ist, wie wenig der Rentenausgleich in der Landwirtschaft in Euro sagen wir mal nach einer 15jährigen Rente für dich ist und die wärest dann wie alt ???...............und hättest  du dann noch die Chance dein Rentenkonto aufzubessern oder sollte man nicht für dich für die Zeit der Ehe was anderes einzahlen.???  Lass dir das einfach mal ausrechnen. Es werdendir die Augen aufgehen. Der  bayerische Bauernverband hatte oder hat (weiß nicht genau)  mal eine Seminarreihe für einheiratende Frauen. Ich hab im Netz einen Flyer von 2015 gefunden. (googlen....... http://media.repro-mayr.de/57/641257.pdf  )Die Fragestellungen sind aber ,mein ich, immer noch aktuell. Vielleicht solltest du dir diese Punkte die hier aufgeführt sind mal über eure verschiedenen Modelle halten wie eine Pause und dich fragen und was heißt das jetzt konkret für mich. Alles Gute und gute Entscheidungen. Wir haben übrigens Gütergemeinschaft gemacht - (ist  ein Wagnis) - und einen Erbschaftsvertrag.
Herzliche Grüße von Fanni

Offline Reka1200

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Re: Ehevertrag
« Antwort #168 am: 01.07.19, 13:29 »
Danke schonmal für eure Antworten.
Ich muss mich nochmal genauer in das Thema einlesen. Mein zukünftiger Mann ist sich ja auch unsicher und weiß nicht, wie wir die Regelung am besten machen.
Ganz schön kompliziert...  ???

Offline Reka1200

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Re: Ehevertrag
« Antwort #169 am: 01.07.19, 13:41 »
@fanni: Darf ich fragen, wieso es dir die Haare aufstellt? Wie meinst du das mit dem Rentenausgleich?
Falls du das meinst: ich arbeite Teilzeit außerhalb der LW und zahle somit in die Rentenkasse ein. Außerdem habe ich eine Riesterrente. Ich habe gemeint, dass wir in unserem Ehevertrag die Rentenanwartschaft nicht ausschließen, so wie es in jeder Ehe ohne Ehevertrag ist.

Offline fanni

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Re: Ehevertrag
« Antwort #170 am: 01.07.19, 17:47 »
Hallo Gräfi, ich kenn ja jetzt euren Betrieb nicht, aber ich neige mal tendenziell dazu zu glauben, dass sich Frauen leider oft viel zu sehr unterbuttern lassen - also was das Finanzielle betrifft vom Hof - also kurz gesagt voll mitarbeiten und kein Anspruch auf gar nichts - im Fall des Falles.

Ich habs halt so verstanden ich zitier dich mal: "Nun waren wir beim Notar und der hat uns vorgeschlagen eine komplette Gütertrennung zu machen. Unterhaltsansprüche meiner-/seinerseits bleiben erhalten, sowie der Unterhalt für die Kinder, auch der Rentenausgleich."

der Vorschlag der Gütertrennung wurde für den Fall einer Scheidung mit dem Unterhalt (der dir im Übrigen sowieso zusteht..........außer die Kinder sind nicht bei dir oder schon groß) und einem Rentenausgleich für diese Jahre begründet und ich  wollte dich nur daraf hinweisen, ob dir klar ist, wie wenig das im Falle des Falle ist und ob es nicht andere Wege für deine Alters-Absicherung gibt.  Aber vielieicht hab ich da einen Gedankendrehen drinen. Ich weiß aber wie wenig Rente Frauen haben mit Teilzeit und die landwirt. Rente wird auch total überschätzt (meine Schwägerin bekommt 170 Euro) , da werd ich selber auch dazugehören und ich bin aber in der guten Situation, dass meine Ehe gehalten hat (klopf klopf auf Holz!!) und zu zweit gehts immer besser, aber das hast du nicht immer in der Hand. Ich drücke euch auf alle Fälle die Daumen.

Herzliche Grüße von Fanni