Autor Thema: Verpachten oder Übergeben ?  (Gelesen 48299 mal)

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apfelkönigin

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #75 am: 02.06.10, 18:22 »
Ihr seid so lieb! Danke!

Wollte noch was zum Schweizer Modell fragen:
Wer legt denn fest, wie hoch der Ertragswert ist (ich kenne zwar die theoretische berechnung), ich meine, gibts da ne offizielle stelle oder machen das sachverständige?
Hab mir sogar schon überlegt, ein gutachten machen zu lassen...

Viele Grüße!

Offline passivM

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #76 am: 04.06.10, 22:00 »
Hallo finchen,
diese Frage kann ich dir leider auch nicht beantworten. Aber ich vermute mal, dass es für so was Gutachter gibt. Am besten, du fragst mal einen Fachanwalt, ob der weiß, wer so was beurteilt (pm folgt)
Ansonsten wollte ich mich meinen Vorschreiberinnen anschließen.
Sicher mag der "Abschiedsschmerz" jetzt groß sein, aber ich denke, auf lange Sicht werdet Ihr einen Weg finden, bei dem du und dein Mann auch beruflich glücklich werdet.
Ehrlich gesagt: Das mit dem Gutachten würde ich nicht machen. Das ist aber nur meine private Ansicht.
Lass die Anderen (sprich: Eltern und Schwester) doch erstmal mit ihrer neuen Realität vertraut werden. Überlasse es der Zeit.  ;)
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern

Offline maggie

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #77 am: 04.06.10, 22:44 »
Ihr seid so lieb! Danke!

Wollte noch was zum Schweizer Modell fragen:
Wer legt denn fest, wie hoch der Ertragswert ist (ich kenne zwar die theoretische berechnung), ich meine, gibts da ne offizielle stelle oder machen das sachverständige?
Hab mir sogar schon überlegt, ein gutachten machen zu lassen...

Viele Grüße!

das ist eine amtliche schätzung, die alle 10 jahre neu erhoben werden sollte - bei unsrer letzten dauerte es 18 jahre - das gilt aber nur für gebäude und land, inventar muss untereinander ausgehandelt werden...
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline Romy

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #78 am: 08.06.10, 18:59 »
Ich kann mich erinner, als wir den Hof übernommen haben, wurde er neu geschätzt. Aber das sind auch schon wieder 20 Jahre her. Ich weiss gar nicht ob er neu eingeschätzt wird, wenn wir übergeben.
Auf dem Schätzungsblatt steht auch der Neuwert und der Verkehrswert. Die Gebäudeversicherung richtet sich nach dieser Schätzung. Ich denke ihr habt in Deutschland auch sowas
en hübsche tag
Romy

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Offline maggie

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #79 am: 08.06.10, 21:51 »
spätestens bei der übergabe wird neu geschätzt romy

wir haben da unsere blauen wunder erlebt im januar - da der hof nun älter als 50 jahre ist, wurde er nicht mehr zum neuwert versichert sondern zum zeitwert - für die übergabe ist das für den junior gut, wir hatten bereits den neuen hypothekarvertrag mit der bank für den pouletmaststall und nun standen wir da mit einem ziemlich niedrigerein ertragswert - dito auch belastungsgrenze....

nun - es wurde uns schon ein bisschen angst bei diesen zahlen - doch das landw. amt (die baubernkreditkasse) hat berechnet dass wir laut buchhaltung vom letzten jahr die differenz aus dem betrieb bezahlen könnten - hoffen wir es !!!!
liebi grüess   und
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margrith  us der schwiiz

Offline Romy

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #80 am: 13.06.10, 09:56 »
In den letzten Jahren hatte ich nur ein Ziel: Zurückzahlung der Hypo und IK. Wenn uns unser Junge 2012 den Betrieb abkauft, wird er fast Schuldenfrei sein.

Das ist nicht immer so. Ein Lehrer von der Landwirtschaftsschule erzählte: Das krasseste war, ein Bauer der hat 1975 eine Hypo aufgenommen - in all den Jahren keinen Rappen zurück bezahlt - bei der Übergabe war die Hypo höher als der Ertragswert.

Ich kann es eigentlich nicht verstehen: Ich denke heutzutage gibt es kaum mehr ein Landwirt ohne Ausbildung. Da lernt man doch, dass man frühzeitig ans Alter denken muss. Und es ist doch eine Milchbüchleinrechnung was einem nach der Übergabe noch bleibt.
en hübsche tag
Romy

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Bergziege77

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #81 am: 04.07.10, 19:50 »
verpachten bedeutet doch oft nur, daß der Verpächter seine Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente erhalten kann!
Der Pächter (Sohn / Tochter) gibt nur den anderen Betriebsnamen her, ansonsten bleibt alles beim Alten.
Meine SE haben 2 Jahre vor unserer Heirat  einen Milchviehstall in enger Dorflage gebaut, wir haben noch 20 Jahre daran abgezahlt! Unsere Übernahme  war die größte Fehlentscheidung unseres Lebens, im Grundbuch war das Altenteil mit allen Verpflichtungen an erster Stelle eingetragen und so haben SE jede Investition steuern oder verhindern können! Das war vor fast 40 Jahren - heute haben Angestellte häufig mit 30 Jahren leitende Funktionen in Betrieben - jetzt in 2010 sollten unsere Hofübernehmer so fähig sein Verantwortung zu übernehmen!! Evtl könnte der Übergeber sich das Niesbrauchsrecht für höchstens 5 Jahre sichern.
Machen wir es besser!!!!!!!!

Offline maggie

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #82 am: 04.07.10, 20:25 »
verpachten bedeutet doch oft nur, daß der Verpächter seine Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente erhalten kann!
- jetzt in 2010 sollten unsere Hofübernehmer so fähig sein Verantwortung zu übernehmen!! Evtl könnte der Übergeber sich das Niesbrauchsrecht für höchstens 5 Jahre sichern.
Machen wir es besser!!!!!!!!

du sprichst mir aus der seele -

vor wenigen tagen haben wir - einige bäuerinnen, die meisten bald im 2. glied - darüber gesprochen -
da hat uns eine erzählt, dass sie bei der betriebsübergabe, nichts mit wohnrecht oder so vereinbart hätten - in der grössten wohnung sitze noch immer ihr sv - der wolle sie einfach nicht räumen -
und im schlimmsten fall würden sie eben ausziehen,damit der sohn dann beide wohnungen zusammenlegen könnte - sie wohnen am dorfrand und könnten auch von einer mietwohnung/eigentumswohnung aus auf dem hof arbeiten - in der näheren umgebung entsteht dort gerade eine grössere überbauung ..
liebi grüess   und
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margrith  us der schwiiz

Offline Lisa

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #83 am: 04.07.10, 21:10 »
Es geht auch anders!
Wir haben den Hof schon vor der Rente (Mein Mann 64 ich 57 ) übergeben,damit Ihnen der Plan für ein
Betriebsleiterhaus genehmigt wurde.An Wohnraum fehlte es nicht nur zum Aussiedlerbetrieb gehört auch ein
wohnhaus.Wir haben fest mitgeholfen und es freut uns,das sich die Jungen ganz nach ihrem Geschmack
Einrichten können.Ich freu mich des Lebens.Die paar Jahre die uns noch gegönnt sind ,möchte ich in Harmonie
verbringen.Meine SM hatte auch mit 57 Jahren übergeben,War eine so Charaktervolle liebe Frau und wir fünf ST.
lernten Sie sehr zu schätzen. Die gleiche Erinnerung sollte auch meine ST bekommen.
Ich habe es ihr auch schon so gesagt und hoffe es gelingt mir!
Liebe Grüsse Lisa!
Glück ist das Einzige das sich verdoppelt,wenn man es teilt

Offline maggie

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #84 am: 04.07.10, 21:36 »
danke lisa,

auch wir werden so bald als möglich übergeben - doch die entscheidungen fällt jetzt schon meist unser junior, mein mann hatte da mit seinem vater sehr schlechte erfahrungen gemacht - und das hat uns gelernt....
liebi grüess   und
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margrith  us der schwiiz

Christel Nolte

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #85 am: 05.07.10, 14:35 »
@ lisa: ich finde es schön, dass du es so positiv erlebt hast. Gibt auch eine extra Box dazu. Schreib dort ruhig mal das Eine oder Andere aus dem Zusammenleben mit der SM, die kleinen guten Lösungen, die gefunden wurden.

Es gibt hier ja, leider auch berechtigt, viele Seiten im Forum, die sich mit dem (Schwieger) Elternproblem beschäftigen. Die die zufrieden sind, sehen keinen Grund zum schreiben. Das ist  aber ebenso wichtig, damit kein völlig verzerrtes Bold vom Leben auf den Höfen entsteht.

lila

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Re: Verpachten oder Übergeben ?
« Antwort #86 am: 16.01.11, 08:56 »
Im "Top Agrar" findet ihr die ganze Thematik aufgerollt, lesenswert! Wir stehen selber jatzt vor der Hofabgabe. Für mich kommt eine Verpachtung nicht in Frage, sondern nur eine komplette notarielle Übergabe. Der Nachfolger soll Sicherheit haben, dass bei uns nicht irgendwann durch Alterssturheit oder sonstige Begebenheiten alles auf einen ....krieg ausläuft.