Autor Thema: Agrardieselvergütung ab 2014  (Gelesen 118661 mal)

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Offline gina67

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #150 am: 26.01.17, 13:52 »
bei uns war auch alles wie immer, habe den Antrag gerade gemacht und abgeschickt.

LG Gina

Offline Erika

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #151 am: 26.01.17, 14:38 »
Ich habe den Antrag für den Dieselverbrauch aus 2016 Anfang Januar über Online-Antrag versendet ..... und gestern war das Geld schon auf dem Konto. Das nenne ich mal flott. Bei uns hatte sich aber auch nichts verändert, etwas weniger Diesel, ist aber nicht nennenswert.

Offline Beate Mahr

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #152 am: 26.01.17, 15:05 »
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
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© Ernst R. Hauschka

Offline gammi

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #153 am: 26.01.17, 15:48 »
Wenn ich das jetzt aber richtig gesehen habe, dann betrifft das ja nur Biogasanlage?

Frustrierend finde ich es allerdings schon, dass es ständig Änderungen usw. gibt. Jedes Jahr wieder eine Änderung.
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Offline Beate Mahr

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #154 am: 26.01.17, 19:54 »
Hallo

es geht um Energie und Strom Steuerentlastung

Zitat

Die Steuerentlastungen nach §§ 50, 53a, 53b, 54, 55, 56, 57 EnergieStG und
§§ 9b, 10 StromStG sowie § 14a StromStV, die Steuerermäßigungen nach §§ 3, 3a EnergieStG
sowie § 9 Absatz 2 und 3 StromStG und die Steuerbefreiung nach § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
stellen staatliche Beihilfen im Sinn des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar.


Zitat

Da diese Neuerungen erst vor kurzem eingeführt wurden, liegen bei den entsprechenden Stellen
nur wenige Informationen vor. Der obige Text stellt eine kurze Zusammenfassung des jetztigen Standes dar,
Änderungen sind derzeit allerdings noch möglich.


Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline Mathilde

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #155 am: 30.01.17, 14:50 »
Hallo,

geht es nicht auch darum?:

Seit dem 1. Januar 2017 ist neben dem Vordruck 1140 bzw. 1142 zusätzlich die "Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen" (Formular 1139) abzugeben. Ohne diese Selbsterklärung von Unternehmen wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt werden. Nähere Informationen enthält das Merkblatt "Staatliche Beihilfen" (Formular 1139a).

Quelle: zoll
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html
ziemlich nach unten scrollen da kommt dann der Absatz.

LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach

Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #156 am: 30.01.17, 16:59 »
 Das wird die Wenigsten von uns betreffen.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline landleben

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #157 am: 17.02.17, 14:17 »
Moin!

Habe heute die Info vom Bauernverband bekommen. Es muss auch das Formular 1463 mit ausgefüllt werden (evtl. ?)  Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen und Erklärungen nach §§ 4 und 5 EnSTransV (§6 ENSTransV). Antragstellung bis 30.6.

Ich schiebe jetzt schon Frust. Wieder ein Termin der eingehalten werden muss.

Liebe Grüße

Landleben

Offline freilandrose

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #158 am: 18.02.17, 15:09 »
Ich habe den Antrag für den Dieselverbrauch aus 2016 Anfang Januar über Online-Antrag versendet ..... und gestern war das Geld schon auf dem Konto. Das nenne ich mal flott. Bei uns hatte sich aber auch nichts verändert, etwas weniger Diesel, ist aber nicht nennenswert.
Ich hab vorgestern den ganz normalen Antrag online verschickt. Da stand nichts, was zusätzlich noch hätte ausgefüllt werden müssen.
Den Ausdruck mit Unterschrift hab ich gestern eingeworfen.
Ich denke, ich werde vorsichtshalber mal nächste Woche dort anrufen und nachfragen, ob noch was verschickt werden muss.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline michlbaur

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #159 am: 18.02.17, 17:31 »
Ich habe den vereinfachten Antrag am 11.Januar gestellt  und den Ausdruck mit der Unterschrift gleich danach verschickt.
Am 13.Februar war das Geld auf dem Konto.
Es waren keine zusätzlichen Angaben nötig.

Offline Doro

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #160 am: 26.02.17, 08:46 »
Unser Antrag ging am 13.2. ein, am 24.2. war der Bescheid schon da. Wow mal! :D
Es grüßt Doro

,,Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling. ,,Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man haben".

Offline Freya

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #161 am: 26.02.17, 15:05 »
Unser Antrag ging am 13.2. ein, am 24.2. war der Bescheid schon da. Wow mal! :D

In der neuen Top Agrar steht ganz genau beschrieben, warum sich manche Zollämter nicht an die neue Regellung halten, dass 2 zusätzliche Seiten ausgefüllt werden müssen und die sogar bis Ende Juni eingeschickt sein
sollen (nicht 30. Sept). Die haben das extra schnell gemacht und auch gleich ausgezahlt. Das soll wohl aber nicht den neuen Vorschriften entsprechen. Ich schau mal, ob ich den Artikel von der Top Agrar verlinken kann, wenn ich ihn online finde.


P.S. ich kann den Artikel leider nicht verlinken, weil man dazu mit seiner Kundennummer und Paßwort eingeloggt sein muß. Also nur für Abonnenten....
« Letzte Änderung: 26.02.17, 15:48 von Freya »
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Freya

Offline Freya

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #162 am: 26.02.17, 17:39 »
Hier kann man auch Infos bekommen über die zusätzlichen Formulare (Selbstauskunft über erhaltene Fördergelder) und Formulare downloaden zum Ausdrucken ...

https://www.agrarheute.com/news/agrardiesel-antraege-2016
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liebe Grüße
Freya

Offline annelieTopic starter

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #163 am: 15.03.17, 05:56 »
So jetzt hab ich den Antrag auch gestellt, so "spät" wie schon lange nicht mehr, diesmal sogar mit Anschreiben, ansonsten hab ich den komprimierten Antrag blos ins Kuvert gesteckt und verschickt.  ::) Bin mal gespannt,  ob alles passt.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline goldbach

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #164 am: 15.03.17, 09:45 »
Wir lassen den Antrag beim MR machen: die kennen die neuesten Vorgaben! Kostet € 20.--
Vor 4 Wochen wurde der Antrag ausgefüllt und gestern war das Geld auf dem Konto!
Der Chef vom MR sagte beim ausfüllen, die Zollämter bearbeiten die Anträge äußerst schnell, weil
sich niemand mit den neuesten Vorgaben auskennt!
Darum mein Apell an Euch: so schnell wie möglich den Antrag stellen, dann wird er zügig bearbeitet.