Hallo Mali,
also ich denke mal, aus dem Bauch raus, wenn ich eine Wohnung bzw. ein Haus miete, dann muß ich mit dem Vermieter absprechen, wenn ich die Räume gewerblich nutzen will, und Kinder gegen Entgelt zu betreuen, ist ja gewerblich. Und wenn Deine Schwägerin Tagesmutter sein möchte, wird sie wohl die Auflagen bekommen- ich glaube nicht, daß sie Euch zwingen kann, Euren Betrieb darauf abzustellen. Eine Bekannte von mir, die in der Stadt zur Miete wohnt, mußte eine schrifliche Erklärung ihres Vermieters vorlegen, daß er mit der Tagesmüttertätigkeit einverstanden ist. Und bauliche Maßnahmen mußte sie selbst zahlen, und falls sie mal auszieht, auf eigene Kosten beseitigen.
Es kommt ja auch drauf an, was sie plant. Will sie ein Tageskind aufnehmen oder mehr? In welchem Alter? Nur stundenweise oder ganztags, evtl. mit Übernachtung?
Außerdem finde ich, es ist ein Unterschied, ob Freunde der eigenen Kinder zum Spielen kommen oder Tageskinder, die ja oft über Jahre bei derselben Tagesmutter bleiben, da sind. Spielfreunde lädt man sich an Streßtagen ja nicht unbedingt ein bzw. ich spreche mit den Mütter ab, ob nicht dort gespielt werden kann, weil hier so ein Trubel ist.
Erkundige Dich doch mal beim örtlichen Jugendamt, hier ist es so, daß Tagesmütter über das Jugendamt vermittelt werden ( und auch überprüft). Die müssten Dir doch sagen können, ob und in welchem Umfang Euch Auflagen gemacht werden können. Falls Du Sorgen hast, es könnte Deiner Schwägerin zu Ohren kommen, nimm das vom Nachbarkreis- vielleicht nicht der beste Stil, aber...