Autor Thema: Hofübernahme  (Gelesen 18185 mal)

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kathi

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Hofübernahme
« am: 02.09.08, 11:49 »
Hallo,
ich bin neu hier und suche Ratschläge und Hilfen bei dem Thema Hofübernahme.Wir sind auf der Suche nach einem Betrieb den wir weiterführen können und haben jetzt über eine Zeitungsanzeige evtl. einen Hof gefunden auf was sollten wir unbedingt achten? Die Besitzer möchten das wir nach einer einarbeitungs zeit von ca.1Jahr den Hof pachten bzw.übernehmen was wir auch gut finden würden. Wir würden dann einen Arbeitsvertrag machen!? Auf was sollte man da achten, welche Bedingungen kann man stellen bezüglich Gehalt,Wohnung usw.?Wir haben da keine Erfahrung mit dem Papierkram und wollen möglichst Fehler vermeiden denn das ganze ist ja doch sehr kompliziert ??? Ich wäre über jeden Tipp dankbar

Offline Mirjam

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Re: Hofübernahme
« Antwort #1 am: 02.09.08, 12:41 »
Hallo Kathi

ich würde dir raten dich mit www.hoffinder.de in Verbindung zu setzen.

Eine Hofübergabe ist - darüber gibt es ausreichend Fachliteratur zum Bestellen - nicht nur eine rechtliche, sondern auch steuerliche und vor allem menschliche Herausforderung, die fachkompetente Begleitung braucht.

viele Grüsse & viel Erfolg

Mirjam
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline marikat

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Re: Hofübernahme
« Antwort #2 am: 02.09.08, 15:24 »
Hallo Kathi,
gratulation, dass ihr den Mut habt einen Betrieb übernehmen zu wollen. Geht aber bitte nicht davon aus, dass es nur ein menschliches Miteinander geben muss. In erster Linie stehen bei allen Beteiligten die wirtschaftlichen Machbarkeit im Vordergrund. Und das ist legal so.
Bevor ich anfangen würde dort zu arbeiten, wäre klar zu welchen Bedingungen. Eine anschließende Pachtung wäre auch schon vertraglich geregelt.
Wenn ich bedenke, welchen Stress man sich bei der Hofübernahme in der Familie machen kann, ist es um so wichtiger bei fremden Menschen darauf zu achten, dass alles durchgesprochen wurde.
Viel Erfolg und lass von dir hören wie die Verhandlungen laufen.
Marikat

Offline amazone

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Re: Hofübernahme
« Antwort #3 am: 02.09.08, 18:55 »
falls die klausel " eiserne pacht" in erwägung gezogen wird....

mein rat: niemals unterschreiben!
(es sei denn man ist der verpächter  ;) )
Beste Grüße von
Amazone

Offline ansabe

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Re: Hofübernahme
« Antwort #4 am: 02.09.08, 20:09 »
Was ist " eiserne Pacht"? ??? Habe ich noch nie gehört. Kannst du das kurz erklären.
Viele liebe Grüsse
ansabe

Offline maggie

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Re: Hofübernahme
« Antwort #5 am: 02.09.08, 20:57 »
habe ich als schweizerin vor kurzem hier "gelernt" - (habe ich das richtig verstanden ?)

das ist pacht vom ganzen betrieb - sozusagen mit haut und haaren ...


übrigens, das kennt man in der schweiz nicht - hier werden nur gebäude und land gepachtet und "das bewegliche inventar" wird gekauft - also - vieh, maschinen, gerümpel  ::), alteisen etc....
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline marikat

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Re: Hofübernahme
« Antwort #6 am: 03.09.08, 15:16 »
Hallo,
eiserne Verpachtung heißt, dass man bei Pachtbeginn Maschinen und Viehbestand bewertet. Man legt fest, welche Maschinen und Tiere man übernehmen will. Der Preis der festgesetzt wird steht auch im Pachtvertrag und wird bei Pachtende fällig oder der Pächter muss evtl. einen gleichwertigen Ersatzkauf tätigen.
Deshalb ist es wichtig sich vorher genau zu überlegen was man denn pachten will und ob der Preis stimmt.
Gruß
Marikat

Offline amazone

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Re: Hofübernahme
« Antwort #7 am: 03.09.08, 18:42 »
danke marikat das du das schon beschrieben hast.  :D

um das zu verdeutlichen: eiserne pacht=
da wird z.b. ein schlepper mit 50.000 € bei pachtbeginn bewertet,
bei pachtende muß wieder ein schlepper im wert von 50.000 € dem verpächter übergeben werden,
oder aber die evtl. fehlende geldsumme.

das gleiche gilt für gebäude, vieh und eben sämtlichen  dingen (auch kleinkram) die auf dem betrieb sind.

riesen vorteil für den verpächter: er bekommt (nach meist 20 jahren) wieder genau SO seinen betrieb
"hingestellt" wie er ihn verpachtet hat.
der verpächter kann gut so eine z.b. erbfolge überbrücken.

den einzigen vorteil für den pächter kann man darin sehen, dass man mit wenig eigenkapital einen
kompletten betrieb bekommt.

ich kenne mehrere fälle wo das komplett schief gegangen ist.
verpächter und pächter sind sich z.b. dann nicht einig, wann eine kaputte regenrinne repariert werden muß/soll.
der verpächter möchte das sofort erledigt haben (klingt logisch)
der pächter kann es wohl nur dann, wenn er auch die mittel dazu hat (klingt ebenfalls logisch)

wer sich auf so eine pachtart einlässt, riskiert einfach viel  :-\
Beste Grüße von
Amazone

Offline Marjellche

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Re: Hofübernahme
« Antwort #8 am: 04.09.08, 08:37 »
Guten Morgen,

hätte da auch nochmal eine kleine Zwischenfrage zur Eisernen Verpachtung.

Wenn in der Buchführung (ich glaube es stand unter "Verbindlichkeiten") die Position "Eiserne Pacht" auftaucht und mit einem bestimmt Betrag xyz bewertet ist, ist das dann der Betrag mit dem der gesamte Betrieb samt Inventar und Viehbestand bei Pachtbeginn bewertet wurde und der bei Pachtende zurückgegeben werden muß?

Der Viehbestand und die Maschinen werden ja im Anlagevermögen auch geführt. Und wie sieht es z.B. mit der Milchquote aus, die mit dem Betrieb mitgepachtet wurde. Wäre die dann auch in dem Betrag xyz enthalten? Aber die kann ja eh nur vom Verpächter an die Börse gebracht werden.

Hatte mal ne 1 in Buchführung, finde das aber alles sehr verwirrend  ???
Man muß immer einmal mehr aufstehen als man gefallen ist!
Lieben Gruß - Marjellche

Offline passivM

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Re: Hofübernahme
« Antwort #9 am: 04.09.08, 09:14 »
Da gebe ich amazone recht.

An sich klingt das ganz einfach. "Der Schuldposten 'Eisernes Inventar' wird angesetzt zu dem Wert der Bilanz vom Jahr wasweißichwas, und er verringert sich um den Wert der übernommenen Darlehensverträge".

Bei uns war das Eiserne Inventar etwa 20tausend Euro weniger wert, als die vom Pächter abbezahlen Darlehensverträge. Da hätte der ja noch was zu bekommen...? *Kopfkratz* ...und da kommt man bei jeder nötigen Investition ins Grübeln, bzw. man lässt es sein - und Schäden werden so billig wie möglich wieder hingeflickt. Irgendwann ist so ein Stall ja mal fertig abbezahlt, und dann wirft er Geld ab, und nach dreißig Jahren ist der Stall dann "fertig" (...und der Jungbauer vielleicht weg).

Marjellche,

zum Eisernen Inventar gehören meines Wissens nach Vieh und Maschinen - aber nicht die Quote.

Wenn der Jungbauer die Quote verkauft, kann sein, dass er sie dem Verpächter dann schuldet. Es sei denn, es gelingt ihm, das mit was anderem quasi "zu verrechnen". Da würde ich mich vorher gut informieren!

Das muss man im Detail mit einem guten Fachberater besprechen. Vom Chef meines Mannes weiß ich, dass es auch Fachanwälte für Landwirtschaft gibt, und es gibt auch eine Rechtsberatung beim Bauernverband. Den Steuerberater, der auch den Verpächter als Mandant hat, wurde ICH nicht fragen...

liebe Grüße
-und viel Erfolg bei deinen Recherchen !

Anna
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern

Offline marikat

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Re: Hofübernahme
« Antwort #10 am: 04.09.08, 11:16 »
Guten Morgen,

hätte da auch nochmal eine kleine Zwischenfrage zur Eisernen Verpachtung.

Wenn in der Buchführung (ich glaube es stand unter "Verbindlichkeiten") die Position "Eiserne Pacht" auftaucht und mit einem bestimmt Betrag xyz bewertet ist, ist das dann der Betrag mit dem der gesamte Betrieb samt Inventar und Viehbestand bei Pachtbeginn bewertet wurde und der bei Pachtende zurückgegeben werden muß?

Der Viehbestand und die Maschinen werden ja im Anlagevermögen auch geführt. Und wie sieht es z.B. mit der Milchquote aus, die mit dem Betrieb mitgepachtet wurde. Wäre die dann auch in dem Betrag xyz enthalten? Aber die kann ja eh nur vom Verpächter an die Börse gebracht werden.

Hatte mal ne 1 in Buchführung, finde das aber alles sehr verwirrend  ???

Hallo Marjellche,
du hast recht, die eiserne Pacht ist als Verbindlichkeit zu sehen, und wird in der Bilanz ausgewiesen. Wenns richtig läuft, wurde eine Aufstellung der eisern gepachteten Gebäuden, Maschinen und des Viehs gemacht.
Das ist ein ganz eigenständiges Geschäft. Man legt zu dem Zeitpunkt X fest was eisern gepachtet wird.
Und bei Pachtende wird wieder gegengerechnet.
Dann hat entweder der Pächter oder der Verpächter eine Ausgleichszahlung zu leisten. Wenn du das an Gebäuden festmachst, kann es sein, dass der Verpächter eine Ausgleichszahlung zu leisten hat weil das Gebäude bei Pachtende ein neues Dach eine Fassadenrenovierung usw. hat.
Die Form der eisernen Verpachtung ist eine Form, die gerne als Form der vorweggenommenen Hofübergabe genommen wird. Der Verpächter gibt den Hof also  so wie er ist ab ohne dass das im Grundbuch eingetragen wird. Bei einer notariellen Überschreibung wird die eiserne Verpachtung dann einfach aufgelöst.

falls die klausel " eiserne pacht" in erwägung gezogen wird....

mein rat: niemals unterschreiben!
(es sei denn man ist der verpächter  ;) )
 
Aber es ist immer auch die Gefahr dabei, dass bei der endgültigen Hofübergabe nochmal neu gerechnet wird.
Deshalb mein Rat, niemals pauschal eisern pachten, sondern genau festlegen was (bei Gebäuden  den baulichen Ist-Zustand) und zu welchem Preis gepachtet wird.
Im Streitfall ist es immer, und gerade unter Familienangehörigen sinnvoll, gesprochene Absprachen auch schriftlich zu fixieren.
Gruß
Marikat
« Letzte Änderung: 04.09.08, 11:38 von marikat »