Autor Thema: Sozialwahlen 2017  (Gelesen 7267 mal)

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Sozialwahlen 2017
« am: 19.09.16, 10:50 »
Zur Sozialwahl 2017 in der Landwirtschaft

Die Agrarsozialpolitik muss gerechter werden – Bauern wollen mit Freien Listen zur Wahl antreten

Am 31. Mai 2017 werden erstmals alle Versicherten der „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ (SVLFG) eine bundesweite Vertreterversammlung wählen. Dieses „Parlament“ entscheidet über Beiträge, Leistungen und das Beratungsangebot der Sozialversicherung. Aus Unzufriedenheit über die bisherige Ausgestaltung haben sich Bauern, Imker und Waldbesitzer vorgenommen, mit zwei „Freien Listen“ zur Wahl antreten. Doch um zugelassen zu werden, brauchen beide Listen bis Mitte Oktober jeweils 1000 Unterstützerunterschriften – die Sammlung läuft bereits auf Hochtouren.

Die beiden unterschiedlichen Freien Listen für „Arbeitgeber“ und für „Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte“ (SofA) kommen zustande, da sich das insgesamt 60-köpfige „Parlament“ der landwirtschaftlichen Versicherung aus unterschiedlichen Gruppen mit jeweils 20 Vertretern zusammensetzt: Neben den Arbeitnehmern sind es die Arbeitgeber und die Selbständigen ohne familienfremde Arbeitskräfte. Jede Gruppe wählt ihre eigenen Vertreter. Entsprechend gibt es auch für jede Gruppe separate Listen. Bei den inhaltlichen Zielen stimmen die beiden „Freien Listen“ aber überein. „Wir brauchen mehr Beitragsgerechtigkeit vom Grundbeitrag bis zur Beitragsstaffel und mehr Transparenz darüber, wie die Beschlüsse in unserer eigenständigen Sozialversicherung SVLFG überhaupt zustande kommen“, erklärt Stefan Mann.

Heinrich Eickmeyer ergänzt: „Die landwirtschaftliche Rente ist ohnehin schon zu gering. Wer das Rentenalter aber erreicht und jahrelang eingezahlt hat, muss die Rente auch bekommen – ohne Hofabgabepflicht.“ Auch bei der Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe in Fragen der Sozialversicherung sehen die Freien Listen Reformbedarf. Denn diese Beratung ist zum Teil an Bauernverbände übertragen worden, was für Bauern, die nicht im Bauernverband Mitglied sind, häufig eine Hürde darstellt.

Kurz zusammengefasst: Mehr Beitragsgerechtigkeit, Mehr Transparenz, Mehr Generationengerechtigkeit und Mehr Unabhängigkeit sind die zentralen Anliegen, welche die Vertreter der „Freien Listen“ in Zukunft in der Vertreterversammlung der SVLFG durchsetzen wollen.

Die vollständigen Kandidaten-Listen stehen auf der Internetseite

 www.agrarsozialwahl.de

Bis zum 15. Oktober sind alle Bauern und Bäuerinnen, Waldbesitzer und Imker, die die „Freien Listen“ unterstützen wollen, dazu aufgerufen, dort die entsprechenden Unterschriftenlisten herunterzuladen und unterschrieben an das Kampagnenbüro in Hamm zu schicken.

 

 

Offline klara

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #1 am: 22.03.17, 21:53 »
Mal wieder anschubs.
Hat jemand schon Unterlagen dazu bekommen?
Heute kam  ein Rundschreiben  dazu.
Hier wird es näher erklärt:

Sehr geehrte Mitglieder,

in den Winterversammlungen und im Mitgliederrundschreiben vom November letzten Jahres hatte ich Sie bereits auf die Sozialwahlen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hingewiesen. Während bei den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern eine Friedenswahl mit jeweils nur einer Liste stattfindet, treten in der Gruppe der "Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)" mehrere konkurrierende Listen an. Zur Gruppe der SofA gehören Landwirte und deren Ehegatten, wenn im Unternehmen keine fremden Arbeitskräfte regelmäßig beschäftigt werden (innerhalb eines Jahres weniger als sechs Monate Arbeitnehmer beschäftigt), außerdem Rentenbezieher der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, die unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versicherten Tätigkeit der Gruppe der SofA angehört haben.

Bitte nehmen Sie unbedingt an dieser Wahl teil! Nur so können Sie mitentscheiden, dass Ihre Interessen vertreten werden. Der LBV hat zusammen mit dem BLHV die Liste 4 "Bäuerinnen und Bauernverbände Baden-Württemberg" aufgestellt, um den bäuerlichen Familien aus dem Südwesten eine Stimme zu geben. Unser Ziel ist eine gute und bezahlbare Absicherung unserer Bauernfamilien in allen Lebenslagen und eine kompetente, wohnortnahe Beratung.  Diese Liste vertritt mit Nachdruck die Interessen der baden-württembergischen Bäuerinnen und Bauern! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kurzportrait im Anhang.

Zuvor muss die SVLFG aber erst einmal klären, wer zur Gruppe der SofA gehört. Die entsprechenden Fragebogen werden seit dem 13.3.2017 versendet. Bitte füllen Sie diese Fragebogen aus, nur dann können Sie anschließend auch wählen. Die Wahlunterlagen erhalten Sie dann im Zeitraum vom 10. April bis 11. Mai 2017. Diese Wahlunterlagen müssen dann bis spätestens 29. Mai 2017 an die SVLFG zurückgeschickt werden. Weitere Informationen zur Sozialwahl entnehmen Sie dem "Ablauf Sozialwahl" (Anhang).

LG Klara
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Offline fanni

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #2 am: 23.03.17, 07:13 »
Nein noch keine Unterlagen,aber ich finde es sehr wichtig dranteilzunehmen!!
Herzliche Grüße von Fanni

Offline klara

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #3 am: 23.03.17, 21:44 »
Ja Fanni,
da hast du recht. Auf der letzten Versammlung mit Nicole Spiess hat sie das uns eingetrichtert,dass wir unbedingt wählen sollen. Deshalb hab ich´s auch hier mal wieder angeschubst.
LG Klara
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Offline AndreasTopic starter

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #4 am: 01.04.17, 08:05 »
Pressedienst
der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
 
                                                                                                                              Kassel, den 01. April 2017
 
Die Freie Liste Mann, Hirsch, Koch, Bunsen, von Woellwarth für die Gruppe
der Arbeitgeber nun doch zur Sozialwahl zugelassen
 

 
Die Freie Liste Mann u.a. für die Gruppe der Arbeitgeber wurde ursprünglich von der SVLFG  nicht zur Sozialwahl zugelassen,
weil das Quorum von 1.000 Unterstützer-Unterschriften nicht erfüllt worden ist. Die Frage, ob die Festsetzung des Quorums
tatsächlich von mehr als 1 Mio. Versicherte ausgehen darf, war sehr umstritten.
Im Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung der Freien Liste Mann, Hirsch, Koch, Bunsen, von Woellwarth für die
Gruppe der Arbeitgeber hat der Bundeswahlausschuss die Freie Liste Mann u.a. nicht zur Wahl zugelassen, weil er sich
nicht zu der Auffassung durchringen konnte, dass das Quorum von mindestens 1.000 Unterstützer-Unterschriften zu
hoch festgelegt worden sei.
Die Freie Liste Mann u.a. hatte 888 gültige Unterschriften vorgelegt. Unstrittig war, dass die Festlegung des Quorums
durch den Wahlausschuss der SVLFG zu einem Großteil durch Schätzung der Versicherten-Anzahl erfolgte.
Es zeigten sich nicht nur große Unsicherheiten bezüglich der von verschiedenen Stellen vorgelegten Schätzungen über
die Anzahl der Beschäftigten in Landwirtschaft, Forsten und Produktionsgartenbau.
 
Die zuständige Bundesministerin für  Arbeit und Soziales Frau Dr. Andrea Nahles hat nun im Rahmen eines Ministererlasses
verfügt, dass die Freie Liste Mann, Hirsch, Koch, Bunsen, von Woellwarth für die Gruppe der Arbeitgeber zur Wahl
zugelassen wird.
 
Das von der SVLFG bereits verkündete Ergebnis der Friedenswahl ist damit ungültig !
Um unnötige Kosten zu sparen, können die an alle Versicherten versandten Fragebögen nun auch von der Gruppe
der Arbeitgeber verwendet werden.
Sozialversicherte Arbeitgeber sollen bei der Frage 1,  „Ich beschäftige regelmäßig familienfremde Arbeitskräfte ... „ 
mit Ja  antworten und den Fragebogen im beiliegenden Freiumschlag an die SVLFG in Kassel zurücksenden, damit sie die 
entsprechenden Wahlscheine erhalten.
Bitte am oberen Rand vermerken:" Ich bin Arbeitgeber und will auch eine freie demokratische Wahl".                                                                                                                                                           
                                     
                                                                                                                                     Ihre SVLFG
 
 
Sozialverunsicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Leiter der Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Erich Koch
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

E-Mail-Adresse: poststelle@svlfg.de 

« Letzte Änderung: 01.04.17, 09:38 von Andreas »

Offline Beate Mahr

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #5 am: 04.04.17, 17:50 »
Hallo

heute ist der Fragebogen der SVLFG gekommen ... meiner und der für GöGa

Darf man eigentlich doppelt wählen ???
weil die gesetzliche Rentenkasse hatte mich auch angeschrieben  ::)

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline AndreasTopic starter

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #6 am: 06.04.17, 21:41 »
Hallo Beate,
grundsätzlich gilt: Wenn eine Person bei zwei oder mehr gesetzlichen Sozialversicherungen versichert und wahlberechtigt ist, darf die Person bei jedem betreffenden Sozialversicherungsträger wählen.

Also: Ein Bauer hat einen eigenen, bei der SVLFG unfallversicherten Hof, und gleichzeitig arbeitet er z.B. als angestellter Berater auf dem Amt und ist dort z.B. bei der Techniker-Krankenkasse krankenversichert, dann darf er sowohl bei der SVLFG als auch bei der Techniker-KK an der Sozialwahl teilnehmen.

Wenn der Ehegatte ein bei der SVLFG unfallversicherter Selbständiger ohne familienfremde Arbeitskräfte ist und sie auf seinem Hof mindestens manchmal unfallversicherte Tätigkeiten ausführt, dann ist sie als Ehegattin ebenfalls in der SofA-Gruppe wahlberechtigt. Wenn die Ehefrau bei einer anderen Rentenversicherung versichert ist oder Rentenbezieherin ist, ist sie dort ebenfalls wahlberechtigt.

Aber: Bei einem Versicherungsträger kann eine Person immer nur 1 mal wählen: Wer mit 2 Unternehmen bei der SVLFG unfallversichert ist, darf trotzdem nur einmal wählen.

Offline AndreasTopic starter

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #7 am: 10.04.17, 22:32 »
Rücksendefrist für Unterlagen zur Sozialwahl bis Ende April

KASSEL. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat Verzögerungen bei der Versendung der Fragebögen für die Feststellung der Wahlberechtigung für die Sozialwahl eingeräumt. Aufgrund technischer Probleme habe der Versand der Fragebögen längere Zeit in Anspruch genommen als geplant, teilte die SVLFG heute in Kassel mit. Ihren Angaben zufolge wird der Versand allerdings bis Ende dieser Woche abgeschlossen sein.

Der Bundesträger stellt zudem klar, dass auch Unterlagen noch bearbeitet würden, die bis Ende April in Kassel eingingen. Bei dem im Anschreiben genannten Rücksendedatum handele es sich nicht um einen Ausschlusstermin. Aus organisatorischen Gründen werde allerdings darum gebeten, den Fragebogen möglichst rasch und vollständig zu beantworten und für die kostenfreie Rücksendung den Freiumschlag zu nutzen. Die Wahlunterlagen müssen bis zum 11. Mai den Wahlberechtigten übermittelt sein.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hatte gestern scharfe Kritik am schleppenden Fortgang der Vorbereitung zur Sozialwahl geübt. AbL-Geschäftsführer Ulrich Jasper hält zudem den Ausschluss der Rentnerinnen und Rentner in der landwirtschaftlichen Alterskasse von der Sozialwahl für gesetzeswidrig. Die allermeisten Rentner hätten bis unmittelbar vor ihrem Rentenbeginn der Gruppe der Selbständigen ohne familienfremde Arbeitskräfte angehört und seien deshalb nach dem Gesetz jetzt in dieser Gruppe wahlberechtigt, argumentiert Jasper.

Demgegenüber geht die SVLFG aufgrund der derzeitigen Rechtslage davon aus, dass ausschließlich die Rentner wahlberechtigt sind, die eine Unfallrente beziehen. Gewählt wird nur die Vertreterversammlung der Unfallversicherung. Nach dem Prinzip der „Organleihe“ wirken deren Mitglieder mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter zugleich in den Selbstverwaltungsorganen der Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse mit. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder in diesen Kassen versichert oder von den Listenträgern als Beauftragte benannt worden sind.
Quelle:  AgE

Offline AndreasTopic starter

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #8 am: 28.04.17, 08:01 »
Heute ist der letzte Tag für die Zurücksendung der Fragebögen an die SVLFG !

Jeder, der mit der Beitragsgestaltung, der Auslagerung der Beratung u.s.w. nicht einverstanden ist,
sollte die Chance wahrnehmen und sich bei der ersten freien Wahl im Agrarbereich in Deutschland beteiligen.

Wichtig ist:

Fragebogen ausfüllen und unbedingt bis  30. April 2017   (Eingang bei der SVLFG!) zurückschicken!
Nur wer den ausgefüllten Fragebogen zurückschickt, erhält einen Wahlschein.

Nur mit Wahlschein kann gewählt werden, und zwar per Briefwahl bis zum 31. Mai 2017

Zu wählen sind die 20 Vertreter der Gruppe der Selbständigen ohne (familien-)fremde Arbeitskräfte

(SofA) für die Vertreterversammlung der SVLFG. Die Vertreter bestimmen über die Beitragshöhen

und -staffeln, über Leistungen wie Betriebshilfe und auch darüber, wo und wer zu Fragen der

Sozialversicherung beraten kann. Es geht um was!

Alle 1,5 Millionen Unternehmen, die bei der SVLFG unfallversichert sind, haben einen Brief erhalten. Dieser Brief ist die Eintrittskarte zur Wahl. In diesem Brief steckt ein Fragebogen: Gefragt  wird, ob regelmäßig familienfremde Arbeitskräfte beschäftigt sind. Gefragt wird auch, ob es einen Ehegatten gibt, denn Ehegatten dürfen ebenfalls wählen. Diese Angaben werden von einem externen Dienstleister ausgewertet und gehen nicht ins System der SVLFG über.

Weitere Informationen gibt es unter

www.agrarsozialwahl.de

Offline Beate Mahr

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #9 am: 11.05.17, 12:10 »
Hallo

also ich darf doppelt wählen  :)

Für die gesetzliche Rentenversicherung habe ich schon vor ca. 2 Wochen gewählt

Gestern haben GöGa und ich den Wahlschein von der SVLFG erhalten

Wie sieht´s bei euch aus ???

Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline Tina

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #10 am: 11.05.17, 12:28 »
Für die Rentenversicherung habe ich auch schon gewählt, für die SVLFG habe ich keinen Wahlschein bekommen ???, Göga hat da auch schon gewählt.
LG
Tina

Offline geli.G

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #11 am: 11.05.17, 18:58 »
Hallo,

ich hab den Wahlschein von der Rentenversicherung hier liegen.
Bei der Wahl bin ich total verunsichert....von den 12 Gruppierungen die zur Wahl antreten ist nur eine alleine, alle anderen sind eine Listenverbindung eingegangen....z.B. ver.di mit der KAB, der IG Metall und der CGB.

Keine Ahnung wen ich dann wählen soll, dass die Stimme da ankommt, wo ich sie haben will... ???
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli

Offline geli.G

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #12 am: 15.05.17, 09:04 »
Hallo,

ich hab den Wahlschein von der Rentenversicherung hier liegen.
Bei der Wahl bin ich total verunsichert....von den 12 Gruppierungen die zur Wahl antreten ist nur eine alleine, alle anderen sind eine Listenverbindung eingegangen....z.B. ver.di mit der KAB, der IG Metall und der CGB.

Keine Ahnung wen ich dann wählen soll, dass die Stimme da ankommt, wo ich sie haben will... ???

Kennt sich denn da niemand hier aus  ???
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
Viele Grüße von Geli

Offline Wiese

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #13 am: 15.05.17, 09:06 »
Geli, ich stehe da auch vor einem Rätsel.
Und die Wahlunterlagen liegen noch da.
Wer sich heute freuen kann,soll nicht bis morgen warten.
                     " Pestalozzi "

Offline AndreasTopic starter

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Re: Sozialwahlen 2017
« Antwort #14 am: 25.06.17, 20:02 »
In der letzten Woche wurde das Ergebnis der Agrarsozialwahl veröffentlicht:

 http://www.svlfg.de/70-sv/sv6_wahl/wahlen/Bekanntmachung-_002_-_wahlergebnis.pdf

Dass von den 1,3 Mill Mitgliedern nur rund 218.000 Wahlberechtigte einen Wahlschein beantragt haben,
überrascht mich nicht wirklich.

Aber dass  von den  218.000, die sich die Mühe gemacht haben einen Wahlschein zu beantragen,
dann nur 146.865 Mitglieder die Stimmkarte abgeschickt haben, ist schon sehr schwer zu verstehen.

Völlig unverständlich ist, dass von den 146.865 Wahlkarten dann auch noch 29.077 Wahlkarten ungültig waren.

Da ist doch was faul !!!

 
Viele Grüße

Andreas