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DIE Landfrau - wer ist das eigentlich?

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muellerin:

--- Zitat von: Clara am 19.03.13, 18:56 ---Hallo und guten Abend in die Runde,

ich gestehe es ganz offen, ich nutze dieses Angebot bewusst nicht.

Ich finde andere Anbieter attrakiver von der Themenwahl und den ReferentINNenliste.

Die Landfrau 2013 wohnt zwar im ldw. Raum, ist jedoch nicht automatisch in der Landwirtschaft beschäftigt. Ich hatte dazu mal ein Gespräch mit Frau Scherb und seither weiss ich, dass die Landfrauen noch "etwas" Zeit brauchen auch in der Gegenwart anzukommen.

Ich gönne sie ihnen und gehe meinen Interessen nach- unabhängig von den Landfrauen.

Guten Abend,

Anja

--- Ende Zitat ---

"Die" Landfrau gibt es eben nicht. Die Bandbreite ist sehr vielfältig und reicht von der Bürokauffrau über die Rentnerin bis zur promovierten Landwirtin. Aber gerade das kann auch reizvoll sein!
Man darf nicht unterschätzen, dass der Landfrauenverband auch auf politischem Parkett ein Gewicht hat und eine nicht unbedeutende Stimme für den ländlichen Raum ist. Insofern sollt frau froh sein, dass es die Landfrauen gibt  :).

Gruß
Müllerin

SuHe:
hallo Müllerin,

bei aller Bandbreite ergibt sich folgendes Problem: wenn man allen LandFrauen (Vereinsmitgliedern) z.B. bei Vereinen mit über 500 Mitgliedern gerecht werden will, wird man keiner gerecht.
Zur politischen Gewichtung und Einflußnahme: Meiner Meinung nach ist die Einstellung des LandFrauenverbandes zur Hofabgabeklausel und Alterskassenrente nicht zeitgemäß.

Gruß SuHe

Margret:
Liebe SuHe,

ist es möglich,  diese Position in wenigen Sätzen grob darzustellen ?
Wäre sehr interessant,  v.a. bei der Hofübergabeklausel weiß ich nichts vom LF-Verband.
Meinst du Bundesverband  oder Landesverband ?

Margret

SuHe:
Hallo Margret,

im Zitieren bin ich nicht geübt, darum hier einige Zeilen:

vom 03.06.2011 aus der LZ Rheinland: Scherb verteidigt die Hofabgabeklausel.
Die Bedeutung der Bäuerinnenrente hat die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv), Brigitte Scherb, hervorgehoben. Die Bäuerinnenrente, deren Bezug an die Hofabgabe gebunden ist, sei ein unverzichtbarer Baustein für den Aufbau einer Altersvorsorge für Frauen, sagte Scherb anlässlich der gegenwärtigen Diskussion um die Hofabgabeklausel. Aus Sicht der dlv-Präsidentin ist es "nicht nur ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft, sondern auch für das Zusammenleben von Jung und Alt das Beste, wenn die Verantwortung rechtzeitig und geordnet abgegeben wird." Bleibeperspektiven für die Jüngeren und Erhaltung des Lebensstandards im Ruhestand seien zwei Seiten einer Medaille. Scherb bezeichnete die Hofabgabeklausel als ein "bewährtes Instrument, das den Zeitpunkt und die Bedingungen des 'Seitenwechsels' optimal regelt." Sie räumte ein, dass die Regelung im Einzelfall gerade für Bäuerinnen problematisch sein könne: "Wir kennen komplizierte Einzelfälle, für die wir uns Lösungen im Sinne der betroffenen Frauen wünschen." Es sei daher zu hoffen, dass die angekündigte Gesetzesänderung mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern bringe. Die geplante Aufhebubg der Altersgrenze bei der Abgabe unter den Ehegatten geht nach Auffassung Scherbs in die richtige Richtung. Der dlv hat inzwischen Argumente und Informationen zur Bäuerinnenrente zusammengestellt.

auf der Seite des DLV ist ein offener Brief an alle LandFrauen und alle Interessierten vom 13.01.2012 darin heißt es u.a.: Hofübergabe muss innerhalb der bäuerlichen Familien geklärt werden und weiter ...Die rechtzeitige Sicherung der Hofnachfolge ist dabei der Dreh- und Angelpunkt. Denn die Jugend braucht Bleibeperspektiven. Gleichzeitig muss das Lebenswerk der älteren Generation weitergeführt werden. Die Hofabgabeklausel sorgt so gesehen für Generationengerechtigkeit und ist eine Stellschraube des Staates, um die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu sichern... und noch besser :o Es kann durchaus gute Gründe geben, den Hof weiterzuführen und währenddessen  auf die bäuerliche Altersrente zu verzichten, sei es aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus oder aus Liebe und Freude an der Arbeit...

Bei der Alterskassenrente, in die der Bauer und seine Frau durch gesetzliche Regelung einzahlen müssen, geht es in der Regel nicht nur um die Bäuerinnenrente, sondern um Familieneinkommen aus zwei Renten der Familie.

Die Voraussetzung der Hofabgabe (Hofübergabe, Verpachtung) ist vor allem den  übernehmenden, wachstumsorientierten Zupachtbetrieben wichtig!! Ansonsten ist diese Voraussetzung nicht mehr zeitgemäß. Vor allem Kinderlose oder Höfe ohne Nachfolger haben das Nachsehen. (Oftmals wurden/werden Scheinverträge unter Verwandten abgeschlossen, um an die Rente zu kommen). Die Entscheidung über Zeitpunkt und Gestaltung der Nachfolgeregelung sollte beim Eigentümer und seiner Familie liegen, unabhhängig von der Alterskassenrente, so wie es in der Deutschen Rentenversicherung möglich ist; ... und wir hätten eine Ungerechtigkeit weniger!!

Gruß SuHe   
       


Margret:
Danke, SuHe,  für deine Mühe !

Margret

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