Autor Thema: Gemeinde will unserem Strasse ändern in ein Wohnhof. Dürfen die das?  (Gelesen 3589 mal)

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meelmuisje

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Beina 10 Jahre her haben wir unserem Hof gekauft. Seitdem macht der ehemalige Eigentümer als Ortsbürgermeister zusammen mit der Gemeinderat und der Verbandsgemeinde es uns sehr Schwierig. Wir haben schon vieles mitgemacht...

Jetzt will unsere Gemeinde unsere Straße umbauen lassen, Es wird ein verkehrsberuhigtes Bereich (Wohnhof); das will sagen ein Schrittgeschwindigkeit befahrbarer Wohnweg für Fußgänger und beschränkt für Kraftfahrzeugverkehr. Bei der Entwurfsplanung sind Beschränkungen vorgesehen durch Parkplätze und Bäume an verschiedenen Stellen der Straße auf beiden Seiten. Ebenfalls ist vorgesehen, dass unsere Hofeinfahrt verkleinert werden soll.. Die Gemeinde hat uns wissen lassen das wir wenn wir z.b. Silomachen oder Güllefahren wollen, wir nur eine Landbaustraße brauchen dürfen, aber dort können wir mit die Anhänger nicht um die Ecke kommen. Der Gemeinde weiß das, aber trotzdem haben die uns Heute geschrieben das wir die Straße nicht mehr Landwirtschaftlich benützen dürfen...

Wir werden dadurch Probleme bekommen in unserer Existenz als Milchviehbetrieb.

Dürfen die das? Ich bin Niederländerin, darum kenne ich das deutsche Gesetz was so anders ist nicht wirklich.
Ich habe die Verbandsgemeinde geschrieben das Unserem Betrieb ein alteingesessener Betrieb ist und Bestandsschutz hat. Gerade habe ich Antwort bekommen, Ich(!) muss die Verbandsgemeinde beweisen das es gesetzlich nicht darf......
« Letzte Änderung: 04.12.15, 15:13 von Burinneke RLP »

Offline goldbach

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Vorsicht, Vorsicht!
Straßenumbauten werden meistens umgelegt auf die Grundstücksbesitzer, wenn eine Satzung da ist.
Ganz einfach erklärt: je mehr Besitz Du innerhalb der Straße hast, desto höher ist Dein finanzieller Anteil bei der Umgestaltung.
Und eine Satzung ist schnell im Gemeinderat abgestimmt!
Unbedingt beim Bauernverband oder Rechtsanwalt (mit landwirtschl. Kenntnissen) erkundigen.   

Offline mamaimdienst

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Unbedingt Einspruch einlegen. Bin mir aber nicht ganz sicher ob es da Fristen gibt.
Wie Goldbach schon schrieb, mal beim Bauernverband anrufen, die haben in der Regel gute
Juristen, die sich in solchen Sachen auskennen.
Bevor man seine Feinde liebt, sollte man netter zu seinen Freunden sein. - Mark Twain-

Offline Smart

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unbedingt Widerspruch einlegen! Wendet Euch zudem an Eure örtlich zuständige Landwirtschaftsbehörde. An Euren Bauernverband! An Euren Abgeordneten (sofern ihr im vertraut) Erzeugt Druck von der anderen Seite her! Das kanns ja wohl nicht sein, dass Ihr mit Euren Maschinen nicht mehr ohne weiteres zu Eurem Hof kommt!!

In welchem Bundesland bist du denn?

Offline Ricka

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Auch ich bin der Meinung sich kompetente Hilfe zu holen. Meine erste Anlaufstelle wäre da der Bauernverband, denn wie schon meine Vorschreiberinnen der Meinung waren ist der Strassenbau eine heikle Sache und kann enorm ins Geld gehen.

LG Katrin

Offline Lulu

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Hallo,

also erstes Mal, gegen alles was du schriftlich bekommst, unbedingt Widerspruch eingeben. Und dann wäre meine erste Adresse das Straßenbauamt bzw. Bauamt und die Fakten zusammenstellen. Berufe dich dabei auf deinen Ursprung als Niederländerin. Du hast das Recht genau unterwiesen und aufgeklärt zu werden. Dann ein Brief mit Erklärung an das LWA, was es für euren Betrieb bedeuten würde. Dann bittest du ganz höflich um einen Ortstermin mit LWA, Bauamt, Gemeinderat und ganz wichtig die Presse. Damit das ganze einen offiziellen Charakter bekommt. Eines habe ich nämlich in den letzten Jahren gelernt, bei Schwierigkeiten immer die Öffentlichkeit suchen. Da verbrennen sich die wenigsten dran. Und immer höflich bleiben und so tun als würdest du ja selbstverständlich die Anliegen der Gemeinde verstehen. Lautstärke bringt da gar nichts.

Zeitgleich suche dir einen guten Anwalt und schließe (falls du noch keine hast) spätestens jetzt eine Rechtsschutzversicherung ab. Solange du noch keinen Schriftverkehr erhalten hast, existiert der Fall auch noch nicht und du hast noch die Möglichkeit dazu.

Solltes du auf Granit beißen bei den Ämtern und merken das du keine Hilfe bekommst, ziehe die Befangenheitskarte und unterstelle sie dem Bürgermeister. Damit kommt man zwar nicht durch, aber die negative Presse will keiner im Gemeinderat und du bekommst vielleicht Gehör.

Ich wünsche dir gute Nerven, die wirst du brauchen.

Liebe Grüße
Lulu


Offline muellerin

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Bei solchen Änderungen muss es vorher normalerweise ein öffentliches Beteiligungsverfahren gegeben haben.
Hat das schon stattgefunden?
Wenn ja, und Ihr habt Euch in diesem Rahmen nicht beteiligt, wird es schwer.

Ich rate auch dazu, sofort den Bauernverband einzuschalten.

LG
Müllerin