Neben vielen anderen Dingen, regt mich dabei auf, dass es dieses Parallelrecht gibt. Keine Ahnung, wie es in anderen Ländern ist, aber bei uns in D zählt Vergewaltigung zu den Kapitalverbrechen, d. h. die Staatsanwaltschaft MUSS aktiv werden und ermitteln. Warum wird sie das nicht längst auch in diesen Fällen? Es kann doch nicht angehen, dass solche Verbrechen nach dem Kirchenrecht behandelt werden? Stehen diese Kirchenmänner über dem Recht? Und wer das vertuscht, betreibt Strafvereitelung oder sogar Beihilfe.