Autor Thema: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....  (Gelesen 96413 mal)

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Offline Susanna

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #75 am: 28.01.14, 09:20 »
Also ich würde das nicht zulassen, sondern mich erkundigen, ob die KK nicht direkt mit dem MR abwickeln kann. So ist es doch umständlich!

Bei "normalen" Betriebshelfer-Einsätzen wird doch auch im Nachhinein mit der KK abgerechnet, oder nicht?

Mein Mann geht im März für einige Wochen in Reha (Hilfe), und wir haben einen privat organisierten Betriebshelfer - abgerechnet wird (nach meinem Verständnis) erst nach dem Einsatz direkt mit der KK.
Viele Grüße
Susanna

Offline frankenpower41

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #76 am: 28.01.14, 09:30 »
Hallo

Früher war das bei uns auch so, aber ich gehe mal davon aus, dass das die Maschinenringe unterschiedlich handhaben.
Von einer Freundin, die jahrelang als Betriebshelferin ging, weiss ich, dass das geändert wurde. Da dauerte es einfach manchmal sehr lange, bis sie ihr Geld bekamen.
Wegen Verlängerung Einsatz habe ich mit der Krankenkasse telefoniert. Der Mitarbeiter war sehr, sehr nett und hat uns aufgeklärt , wie wir Antrag formulieren müssen usw.  Jetzt warten wir mal ab, was die Ärzte nächste Woche sagen und dann sehen wir weiter.

LG
Marianne

Offline Susanna

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #77 am: 28.01.14, 10:47 »
Wie umständlich!
Na egal, wir machen es dann so, wie gewünscht. Die Genehmigung der Stunden ist bei uns durch, ich habe sie allerdings noch nicht genau gelesen, kenne nur die Stundenanzahl.
Viele Grüße
Susanna

Offline freilandrose

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #78 am: 28.01.14, 11:46 »
Bei "normalen" Betriebshelfer-Einsätzen wird doch auch im Nachhinein mit der KK abgerechnet, oder nicht?

Hallo Susanna,

dem ist nicht so.
Bei einer selbstbeschafften Betriebshilfe musst du mit der Abrechnung an die KK auch den Überweisungsträger/Zahlungsnachweis an die Betriebshilfe beifügen.
Danach bekommst du erst das Geld von der KK erstattet.
Neu ist auch die Zuzahlung/Eigenanteil von 10 € pro Tag, wenn ich das richtig verstanden habe.
Bei uns ist der Einsatz der selbstbeschafften Kraft bereits abgeschlossen, der Genehmigungsantrag von der KK aber noch nicht zurück, bin mal gespannt wie viele Stunden genehmigt worden sind.

LG
Petra2

Bei mir war das auch so. Hatte eine selbstbeschaffte Kraft. Musste jede Std. aufschreiben und was diese Kraft für mich gearbeitet hat. Dann seine Unterschrift. Dann eine Auflistung der Kosten, die ich ihm überweisen musste und auch gemacht habe. Das musste er auch unterschreiben. Dann ging das ganze an die KK. Ein Schriftkram hoch drei. Dann lieber drauf verzichten, ich hatte so die Schn.....gestrichen voll. Jeder normale Arbeitnehmer kann krank machen und kriegt hinterher Krankengeld ohne viel Wenn und Aber.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline Susanna

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #79 am: 28.01.14, 12:51 »
Du hast schon Recht, Freilandrose, aber drauf verzichten geht nicht so einfach, und ich bin auch nicht bereit, das selbst zu bezahlen, bei den ganzen Beiträgen...
Also wenn ICH als normaler Arbeitnehmer krank bin, bekomme ich gar nichts, kein Krankengeld, keine Betriebshilfe, nichts. Ich muss in der Firma organisieren, dass jemand meinen Job macht, und daheim auf dem Hof auch. Niemand zahlt mir was. Leider.
Viele Grüße
Susanna

Offline gammi

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #80 am: 28.01.14, 13:03 »
Aber die Betriebshilfe wird ja als Leistung angepriesen, als Vorteil/Privileg herausgehoben................und wenn man sie in Anspruch nimmt, dann fühlt man sich als Bittsteller.................................
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Offline annelie

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #81 am: 28.01.14, 13:20 »
Aber die Betriebshilfe wird ja als Leistung angepriesen, als Vorteil/Privileg herausgehoben................und wenn man sie in Anspruch nimmt, dann fühlt man sich als Bittsteller.................................

Ich hab mich noch nie als Bittsteller gefühlt.... und war immer froh, wenn wir jemanden bekommen haben. Beim Melkeraushilfsdienst mußten wir -bisher- nie was vorstrecken. MR weiß ich jetzt nicht mehr, da wir den selten in Anspruch genommen haben.
Bewilligung ging bei uns -bisher- immer relativ schnell.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline Beate Mahr

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #82 am: 28.01.14, 13:55 »
Hallo

ich hatte schon lange keine BH mehr - zum Glück ...

Aber ich kann mich erinnern, dass wenn GöGa eine BH brauchte
ich den Stundenzettel an die *BG* geschickt habe
und von dort dann das Geld kam - wenn die BH selbst beschafft war
Wenn sie von der BG direkt kam - also dort angestellt ist - rechnen die selbst ab

Aber wenn er AU war und wir keine BH brauchten gab es *Verletztengeld*
wenn ich mich richtig erinnere ... bzw. tageweise BH oder Verletztengeld

Gruß
Beate
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Offline Marina

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #83 am: 28.01.14, 14:17 »
Weiter oben wird von "Eigenanteil" geschrieben.
In unserer Bewilligung (haben derzeit auch BH) steht, dass kein Eigenanteil anfällt.
Wie es genau abgerechnet wird, weiß ich nicht, weil wir der Einsatz erst seit letzter Woche
läuft und noch bis Mitte Feb. bewilligt ist.

Mein großes Problem ist, überhaupt einen Betriebshelfer zu bekommen  :o
Ich kann nicht melken und brauche deshalb unbedingt eine zuverlässige Kraft früh und abends.
Mit Ach und Krach habe ich jetzt einen für 2 Wochen. Wobei er letztes WE schon mal keine Zeit
hatte und diesen Sonntag auf alle Fälle auch ausfällt. Letztes WE sprang ein andere BH ein.
Wie es ab Sonntag aussieht  ???

Ich schieb direkt etwas Panik  :-\

Gruß
Marina

Offline Susanna

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #84 am: 28.01.14, 14:29 »
Das kann ich mir vorstellen, Marina! Dann wünsche ich Dir, dass Du bald einen  BH findest.

Wir fühlen uns auch nicht als Bittsteller. Er steht uns zu, Punkt, Basta. Ich selbst bin Vollzeit berufstätig, und kann daher tagsüber nicht durch den Betrieb turnen. Allerdings haben wir wochenends auch weniger Stunden bewilligt bekommen mit dem Argument, dass ich dann (gefälligst) helfen kann. Aber das ist ok, ich mache das sowieso.

Nochmal zu mir als Arbeitnehmer, wenn ich keine 6 Wochen Lohnfortzahlung hätte, würde ich aber staunen, schließlich ist das gesetzmäßig verankert, und schlussendlich bezahlen wir das mit unseren Beiträgen auch wieder selbst.

Im Prinzip nehmen wir also Leistungen in Anspruch, die wir bezahlen und die uns daher zustehen. Nur manchmal ist es eben schwierig, geeignete BH zu finden.
Viele Grüße
Susanna

Offline Heti

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #85 am: 28.01.14, 17:27 »
Denke, das sicherste ist, wenn Du die Zeit nutzt u. Dir das Melken beibringen läßt. Wäre für mich zumindest eine Beruhigung in dem Fall. Vielleicht gibt es aber auch noch Geschwister Deines Mannes, die aushelfen könnten/wollen ?
Gruß Hedwig

Offline Marina

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #86 am: 28.01.14, 18:55 »
@Heti: es ist ja nicht "nur" das Melken. Futter (Silo) muss ja auch in den Stall. Wir haben keinen Futter-
mischwagen und gabeln alles von Blöcken in den Trog. Wenn ich das 4 Wochen lang drei Mal am Tag mache,
bricht mir wahrscheinlich das Kreuz irgendwann ab  :P

Marina

Offline Marlis

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #87 am: 28.01.14, 19:46 »


HIer in S-H ist es so das bei selbstbeschaften Betriebshelfern, das Gehalt vorgestreckt werden muß.

Aber wenn es Mitarbeiter vom Maschinenring sind, wird direkt mit der Kasse abgerechnet.
Alles Gute
Marlis

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Offline Enna

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #88 am: 28.01.14, 20:55 »
Wir haben auch Probleme einen BH zu bekommen. Es heißt, der Mischbetrieb meines SV hat kein Anrecht auf einen hauptberuflichen BH da dieser nicht auf genau 8 Stunden pro Tag kommt, er soll sich einen Landwirt aus seinem Umfeld suchen, der wird bezahlt. Einen Eigenanteil hat man natürlich auch noch.  Gut, dass wir einen Nachbarn haben, der dann gerne einspringt.
Vielleicht sollte ich mal dort anrufen und nicht mein SV, wenn wir einen BH brauchen. Einzahlen muss man, aber Hilfe organisieren sie sich bitte selbst...sie kleiner Krauter. Und was machen wir, wenn sein Nachbar auch flach liegt? Bisher hilft man sich noch gegenseitig.  >:(

Das ist manchmal wirklich keine Hilfe, vor allem wenn es um einen akuten Krankheitsfall geht. Mein SV hat einen Leistenbruch, der muss lange ausheilen, da schreiben die doch, dass man nur noch 4 Wochen einen BH bezahlen würde und bitten um Verständnis. Da sollte man mal bei Gelegenheit die Beiträge kürzen und auch um Verständnis bitten.  ;D

Ich kenne jemanden vom Betriebshilfsdienst, die verdienen zwar gut, aber sie müssen bei uns oft weite Strecken fahren. Natürlich haben die viel Arbeit und Stress mit ihrer Fahrerei, aber mehr BHs angestellt werden auch nicht. Das kann es dann doch auch nicht sein, oder?

Offline freilandrose

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Re: Wenn der Betriebsleiter ausfällt....
« Antwort #89 am: 02.03.14, 23:36 »
Als ich einen gebraucht hätte, wollten Sie mir eine Frau schicken, die eine Anfahrt von 1,5 Std. gehabt hätte und zudem nur für 4 Tage. Habe dann abgelehnt und selbst organisiert. Was man dann aber alles bringen muss...Tagebucheinträge...Ich weiss nicht mehr genau was alles, jedenfalls aufwendig. Als Landwirt darfst ja nicht mehr krank werden. In 3 Jahren stehen dir 18 Wochen Betriebshelfer zu. Ein normaler Arbeitnehmer kriegt ne Krankmeldung und nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse. Als Landwirt bist du manchmal einfach ein armes Schwein.
Liebe Grüsse
Freilandrose