Moin,
gestern (23.01.2005) lief auf RTL bei Notruf ein Beitrag mit Rindern.
Schon beim Vorspann wurde mir schlecht, Hans Meiser stand da mit einer Kuh auf der Weide und moderierte den Beitrag an. Die sehr ruhige Kuh hielt er am Strick, letzteren richtig um die Hand geschlungen... sollte man nicht tun, oder? Dies aber nur nebenbei.
In dem Beitrag (Schweiz) ging es um Wartungsarbeiten an einem Hochspannungsmast, der auf einer Rinderweide für Mutterkühe stand. 2 Arbeiter enterten den Mast, sie werden gesichert gewesen sein, daß konnte ich nicht so recht sehn, habe auch nciht den ganzen Beitrag gesehen.
Dann war da eine Leine, mit der Werkzeug hochgezogen wurde. Laut Beschreibung meines Sohnes, wie gesagt, ich hab nicht alles gesehen, kam ein neugieriges Rind und verhedderte sich in der Leine --> Panik --> Absturz des einen Arbeiters!
Jetzt meine Frage: Strommasten sind grundbuchmäßig eingetragen, der Stromversorger hat also Zutrittsrecht, um Wartungsarbeiten durchführen zu können. Muß aber nicht wenigstens den Besitzer/Nutzer einer Weide informieren, daß er da ran muß? Zumindest wenn dort Weidetiere gehalten werden???
Normalerweise haben Fremde ja nix auf einer Weide verloren. Kann jetzt der Rinderhalter im obigen Fall irgendwie haftbar gemacht werden, weil ja sein Tier den Unfall ausgelöst hat???