Autor Thema: Unfallhaftung bei Wegerecht auf Weiden?  (Gelesen 3073 mal)

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Offline martinaTopic starter

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Unfallhaftung bei Wegerecht auf Weiden?
« am: 24.01.05, 13:20 »
Moin,

gestern (23.01.2005) lief auf RTL bei Notruf ein Beitrag mit Rindern.

Schon beim Vorspann wurde mir schlecht, Hans Meiser stand da mit einer Kuh auf der Weide und moderierte den Beitrag an. Die sehr ruhige Kuh hielt er am Strick, letzteren richtig um die Hand geschlungen... sollte man nicht tun, oder? Dies aber nur nebenbei.

In dem Beitrag (Schweiz) ging es um Wartungsarbeiten an einem Hochspannungsmast, der auf einer Rinderweide für Mutterkühe stand. 2 Arbeiter enterten den Mast, sie werden gesichert gewesen sein, daß konnte ich nicht so recht sehn, habe auch nciht den ganzen Beitrag gesehen.

Dann war da eine Leine, mit der Werkzeug hochgezogen wurde. Laut Beschreibung meines Sohnes, wie gesagt, ich hab nicht alles gesehen, kam ein neugieriges Rind und verhedderte sich in der Leine --> Panik --> Absturz des einen Arbeiters!


Jetzt meine Frage: Strommasten sind grundbuchmäßig eingetragen, der Stromversorger hat also Zutrittsrecht, um Wartungsarbeiten durchführen zu können. Muß aber nicht wenigstens den Besitzer/Nutzer einer Weide informieren, daß er da ran muß? Zumindest wenn dort Weidetiere gehalten werden???

Normalerweise haben Fremde ja nix auf einer Weide verloren. Kann jetzt der Rinderhalter im obigen Fall irgendwie haftbar gemacht werden, weil ja sein Tier den Unfall ausgelöst hat???


Offline Beppa

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Re: Unfallhaftung bei Wegerecht auf Weiden?
« Antwort #1 am: 24.01.05, 13:36 »
Ich habs auch gesehen und tu mal martina etwas korrigieren.

Also. Männlein klettert alleine auf den Mast. Höhe ca. 25 Meter. Im Schlepp hat er ein Seil, dass später zum hochziehen von Arbeitsmaterialien genutzt werden sollte. Ein Großteil des Seils liegt unten am Boden und ist aber auch am Männlein befestigt.
Neugierige Kuh kam, bestaunte Seil und verhedderte sich. Die Kuh verfiel in Panik rannte los und das Männlein machte einen enormen Satz vom Mast. Aber als ob das nicht reichte hat ihn die Kuh auch noch mitgeschleift.

Offline Beppa

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Re: Unfallhaftung bei Wegerecht auf Weiden?
« Antwort #2 am: 24.01.05, 13:46 »
Es war ein Wunder, dass der das auch noch überlebt hat.

Aber in dem Fall muss ich wirklich sagen: "Selber Schuld". Nicht eine Spur von Sicherheitsvorkehrungen.

Zudem habe ich mich gefragt, ob die nicht bemerkt haben, dass auf den Zäunen Strom war ? Was doch ein guter Hinweis auf die Benutzung der Weide gewesen wäre.

Aber um zu Martinas Frage zu kommen. Mit welcher Begründung sollte denn dem Bauern etwas angekreidet werden. Schließlich kann ja nicht vom Bauern verlangt werden, dass er diese Weide nicht mehr benutzen. Nur für den Fall das da doch mal jemand unangemeldet vorbeikommen will.

Wir dürfen jobmäßig auch jedes Grundstück betreten, aber zumindest mal klingeln und Bescheid sagen ist zwingend. Zusätzlich wird das aber auch noch in den Amtsblättern bekannt gegeben, dass wir kommen.