Autor Thema: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!  (Gelesen 52341 mal)

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Offline winnipooh69Topic starter

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Servus hier ein Hilferuf an Alle hier. Bitte helft mir wo finde ich wie Zahlungsansprüche gehandelt werden und was sie im Moment kosten. wer kann mir bitte weiterhelfen, da ich mich noch nicht so gut auskenne und immer mehr leute im Moment Ihre langjährigen Pachtflächen zurück möchten. Ich weis leider nur das der welche damals die Flächen zur Zeit der Verteilung der Zahlungsansprüche gehabt auch das Prämienrecht dafür bekommen hat. Und das diese dan dem Pächter gehören und nicht mit der Fläche zurück gegeben werden müssen. Freue mich über jede Infao zu diesem Thema!

jungebäuerin

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #1 am: 16.03.08, 22:18 »
Servus hier ein Hilferuf an Alle hier. Bitte helft mir wo finde ich wie Zahlungsansprüche gehandelt werden und was sie im Moment kosten. wer kann mir bitte weiterhelfen, da ich mich noch nicht so gut auskenne und immer mehr leute im Moment Ihre langjährigen Pachtflächen zurück möchten. Ich weis leider nur das der welche damals die Flächen zur Zeit der Verteilung der Zahlungsansprüche gehabt auch das Prämienrecht dafür bekommen hat. Und das diese dan dem Pächter gehören und nicht mit der Fläche zurück gegeben werden müssen. Freue mich über jede Infao zu diesem Thema!

H.B.

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #2 am: 17.03.08, 12:58 »
Zahlungsansprüche werden in der Regel um den eineinhalbfachen Wert gehandelt. Da es meist zu Unstimmigkeiten kommt, empfiehlt es sich, diese getrennt von den Flächen zu handeln.

Das heißt, jemand der neue Fläche kauft/pachtet, kauft sich die ZA's von irgendwem. Und der, der Übrige hat, verkauft sie irgendeinem, der welche braucht.


Nachtrag: Stillegungs-ZA's sind natürlich nix wert. Nichtsdestotrotz hab ich schon oft gehört, daß dafür bezahlt wurde.
« Letzte Änderung: 20.03.08, 21:00 von H.B. »

Offline Cosima

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Re: Zahlungsansprüche!!!
« Antwort #3 am: 20.03.08, 15:44 »
... Ich weiß leider nur, dass der welche damals die Flächen zur Zeit der Verteilung der Zahlungsansprüche gehabt auch das Prämienrecht dafür bekommen hat. Und, dass diese dann dem Pächter gehören und nicht mit der Fläche zurück gegeben werden müssen.


Vorsicht:
In den mir bekannten alten Pachtverträgen (vor Einführung der Zahlungsansprüche) steht sinngemäß der Passus, dass die verpachteten Flächen nicht in wesentlich schlechterem Zustand zurückgegeben werden dürfen.

Nach meinem Rechtsverständnis enstpricht bei Altverträgen die Rückgabe von verpachteten Flächen unter Abspaltung des Rechts auf Zahlungsansprüche einer Rückgabe von verpachteten Flächen in wesentlich schlechterem Zustand. 

Begründung:
Jeder zukünftige Bewirtschafter müsste die erforderlichen Rechte auf Zahlungsansprüche extra erwerben, für die meisten Bewirtschafter ist solches Pachtland mindestens 300EUR/ha jährlich weniger wert, die zukünftige jährliche Pacht ohne Zahlungsansprüche wäre geringer, da die Flächen durch die Abspaltung der Rechte auf Zahlungsansprüche in schlechterem Zustand zurückgegeben wurden.

Mein Lösungsvorschlag für zukünftige Pachtverträge:
"
1. Gegenstand der Pacht sind die Grundstücke einschließlich dem flächenbezogenen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen.
2. Der Pächter ist verpflichtet, sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt werden können zu beantragen.
Bei Beendigung des Pachtverthältnisses überträgt der Pächter sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm wegen der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt wurden (anteilig auch Stilllegungstitel), auf den Verpächter oder nach dessen Weisung auf den nachfolgenden Bewirtschafter. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.
3. Die Pachtdauer endet frühestens am 30. September 2013.

« Letzte Änderung: 20.03.08, 15:45 von Cosima »
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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #4 am: 20.03.08, 20:57 »
Cosima, nix für ungut, aber in meinen Augen ist das absoluter Schwachsinn.


Zahlungsansprüche sind zusammen mit der BiP in eine Einheit. Die BiP ist aus Milchprämie, Tierprämien und weiteren Ausgleichszahlungen entstanden. Stell dir mal vor, ein viehaltender Landwirt mit entsprechend hohen (selber ermolkenen) BiP's verliert einige Hektar, und bekommt diese durch Zukauf oder was auch immer an anderer Stelle zurück. Sollte dieser dann seine BiP's gegen die eines anderen Besitzers minderwertigen eintauschen?

Nö, die Zahlungsansprüche wurden in Bauernhand gelegt, weil sie da auch hingehören, jeder Bauer kann damit machen, was ER will!!!

Das geht den Grundstückseigner überhaupt nix an! Das schreib ich jetzt, obwohl ich zu 100% nur Eigenflächen bewirtschafte.

Offline Cosima

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Re: Zahlungsansprüche!!! Streit vorprogrammiert!
« Antwort #5 am: 21.03.08, 11:54 »
die Zahlungsansprüche wurden in Bauernhand gelegt, weil sie da auch hingehören, jeder Bauer kann damit machen, was ER will!!!


Ich bin nicht ganz sicher, ob Du mich richtig verstanden
und meine Zielsetzung begriffen hast.

Einverstanden:
Jeder Bewirtschafter hat einen Rechtsanspruch auf flächenbezogene Zahlungsansprüche!

Der Eigentümer trifft mit diesem Passus lediglich Vorsorge dafür,
dass jeder (zukünftige) Bewirtschafter (auch) kostenfrei dieses Recht bekommt.

« Letzte Änderung: 21.03.08, 12:21 von Cosima »
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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #6 am: 21.03.08, 12:28 »
Bei den Verpachtungsverträgen geht es bei der Zustandsbeschreibung um den natürlichen Zustand, nicht den rechtlichen.


Kennst Du bereits entsprechende (rechtskräftige) Urteile?
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Offline Cosima

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #7 am: 21.03.08, 12:37 »
Beides kann seperat gekauft oder gemietet werden. Wenn es aber sinnbringend genutzt werden soll, muss es zusammenpassen.


Wie kann frau/man
a) als derzeitiger Bewirtschafter
b) als zukünftiger Bewirtschafter
c) als Eigentümer (z.B. Gemeinde)
sicherstellen, dass das zukünftig passiert?
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H.B.

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #8 am: 21.03.08, 15:31 »
Ich denke, es ist nichtmal sinnvoll, da was in einen Vertrag zu schreiben. Warum soll der Landwirt ZA's kaufen und sie nach Ende der Laufzeit über den Verpächter einem neuen Bewirtschafter schenken? Die Zahlungsansprüche gehören ihm wie sein Haus, sein Auto und sein Hund. Was er damit macht ist seine Sache, er muß sich vor niemandem rechtfertigen.

Sobald irgendewas zwischen Pächter und Verpächter geregelt wird, sieht der Verpächter die ZA's als !SEIN! Eigen und wird das auf den Pachtzins aufsatteln. Somit wär der ganze Sinn des Regelwerks unterlaufen.

Offline Meta

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #9 am: 22.03.08, 17:35 »
Im BW agrar ( Landw. Wochenblatt für BaWü) steht im neuen Heft Nr.12 auf Seite 59 ein höchstrichterliches Urteil wonach die Zahlungsansprüche  dem Pächter gehören, der diese 2005 zugeteilt gekommen hat und der Verpächter  keinen Anspruch auf Übertragung hat. Soweit die Gesetzeslage.
Wenn ich was zu sagen hätte, gäbe es diesen Handel mit den ZAs nicht, dem der den Acker bewirtschaftet, dem müßten auch die ZA gehören- aber ich habe halt leider nichts zu sagen. Aber findet ihr nicht auch, dass das gerecht wäre ???

Offline Katharina

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #10 am: 22.03.08, 18:18 »
Ich bin anderer Meinung.

Wir bewirtschaften Obst- und Ackerflächen, haben aber keine Viehhaltung. Ebenso haben wir eigene, gepachtete und verpachtete Flächen. Wir legen Wert auf langfristige Pachtverträge.
Für mich ist ganz klar, dass die ZA beim Bewirtschafter bleiben.

Wenn bei uns Obstbäume gerodet werden, wird die Fläche eine Weile als Ackerfläche genutzt. Bisher hatte der Obstbau keine Zahlungsansprüche. Ab diesem Jahr liegen sie wohl bei 50,-€/ha.

Wir tauschen oft Flächen mit den Grundstücksnachbarn, da wir noch keine Flurbereinigung hier hatten und alles kleinparzelliert ist. Die ZA werden nicht mitgetauscht, das wäre ein unnötiger Verwaltungsaufwand.
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

   Glück findest du nicht, wenn du es suchst,
   sondern wenn du zulässt, dass es dich findet

H.B.

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #11 am: 22.03.08, 18:40 »
Meta, Naima, nein, das ist absolut falsch. Das wäre wie wenn ein Bauer wenn er Fläche abgibt, einen Teil seiner Maschinen und Vieh mit abgeben muß, dafür aber für neue Flächen einen Teil vom Maschinenpark und Vieh eines anderen Bauern mitnutzen darf. Absoluter Quatsch, das System und der Handel mit den Zahlungsansprüchen funktioniert entgegen aller Bedenken wunderbar, sofern die Beteiligten wissen, wie es funktioniert. Manche malen einfach den Teufel an die Wand.....


Katharina hat vollkommen recht, wobei der Verwaltungsaufwand einer Übertragung nicht erheblich aufwändiger ist, als ein Rindvieh bei der HIT umzumelden.


@Katharina, bleiben Eure ZA's im Wert stabil, oder werden sie wie Grünland bis 2013 auf den Wert der Acker-ZA's ohne BiP angehoben?

Offline Katharina

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #12 am: 23.03.08, 00:37 »

@Katharina, bleiben Eure ZA's im Wert stabil, oder werden sie wie Grünland bis 2013 auf den Wert der Acker-ZA's ohne BiP angehoben?

Hallo H.B.

Für die Dauerkulturen, die bisher keine Zahlungsansprüche hatten wie z.B. Obstbau und Baumschulen, wird je Hektar ab diesem Jahr ein Zahlungsanspruch mit einem Wert von 50,-€ (abzüglich der Kürzung zugunsten der nationalen Reserve) gewährt. Diese neuen Zahlungsansprüche sollen im Zuge der in Deutschland vorgesehenen Verschmelzung der Zahlungsansprüche von 2010 bis 2013, zu regional einheitlichen Durchschnittswerten angeglichen werden.

Schaun mer mal, was dabei rauskommt.
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

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Offline Eifelfreund

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #13 am: 23.03.08, 11:42 »
ZA gehört trotzdem dem Bewirtschafter,er hat sie bekommen und wenn er die Fläche nicht mehr hat, kann er die ZA verkaufen. Es werden ja sowieso jedes Jahr unzählige ZA frei durch Straßenbau und Bauland oder andere Ausgleichsflächen
Viele Grüße
Werner

Offline freilandrose

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Re: Zahlungsansprüche!!!Hilfe wer kann mir helfen!
« Antwort #14 am: 23.03.08, 12:08 »
ZA sind wie Aktien. Die sind auf die Person zugeteilt, die sie bekommen hat, nicht auf die Fläche. ZA können nur mit einer Fläche aktiviert werden. Diese Person kann mit den ZA machen was sie will. Mit einer Fläche aktivieren oder, wenn die Fläche nicht mehr da ist,verkaufen.
Liebe Grüsse
Freilandrose