Autor Thema: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie  (Gelesen 18526 mal)

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Offline Heidi.S

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #15 am: 24.05.09, 17:29 »
Danke,
nach langem Suchen hab ich dann doch was gefunden....aber das durch zu arbeiten.... :P
Liebe Grüße Heidi

Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #16 am: 25.05.09, 09:30 »
Hallo Heidi

wichtig sind die diffusen Einträge also Phosphor und Stickstoff
beim groben lesen hab ich gesehen, dass im Bewirtschaftungsplan
auch Auflagen zur Düngung / Tierhaltung usw. sind
du solltest deine Flußgebietseinheit im Auge behalten

Habt ihr WSG Ausweisungen ??? oder in Planung ???
da müßt ihr aufpassen ... ebenso bei Renaturierungen

Sind ja noch ein paar Tage Zeit  8) ::)

Ich hab schon 5 Seiten ... bei 2 Kapiteln von 5 ... und 7 Anhänge
vermute mal, bis ich fertig bin komme ich auf ca. 20 oder 25 Seiten.  :-[  >:(
da muss ich mein tägliches Pensum enorm steigern
damit ich pünktlich fertig werde ... Zeiträuber sind die fundierten Gegenargumente


Gruß
Beate
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© Ernst R. Hauschka

Offline Heidi.S

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #17 am: 25.05.09, 10:00 »
Hallo Beate
 das tückische daran ist, dass niemand noch recht was weiß welche Maßnahmen tatsächlich auf uns zu kommen...alles noch in Planung wird gesagt...wenn man dann sich aber die 46 Seiten ausdruckt kann man schon Einzelheiten sehn.... eine echt mühselige Arbeit...
Liebe Grüße Heidi

Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #18 am: 14.06.09, 13:49 »
Hallo

ach je ... das nächste Problem  :'(

Bei den WRRL geht es u.a. auch um Wirtschaftsgebiete / Untereinheiten  :(

Also Hessen ist in 10 Gebiete eingeteilt ...
die vergleichbar wären  ::)

Das Limburger Becken ist gemeinsam mit der Untermainebene
in der gleichen Gruppe  :o 8) :o 8) versteh ich nicht ...

Limburger Becken und Idsteiner Senke
Landschaftstyp: 4.2 Ackergeprägte, offene Kulturlandschaft

Untermainebene
Landschaftstyp: 2.8 Andere waldreiche Landschaft

Ich hab leider noch niemand gefunden der mir das erklären kann ...
könnt ihr mir das erklären ???

Liebe Grüße
Beate
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Offline sandra

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #19 am: 14.06.09, 14:57 »
Die Einwendungen müssen eingelegt sein bis spätestens 30.06.09.

Das ist wirklich wichtig, denn vorerst sollen die ganzen Maßnahmen ja freiwilliger Natur sein... sollten allerdings das nicht ausreichen bis spätestens 2015 oder so (glaub ich), dann können die auch sehr schnell verpflichtend werden.

Wer dann keine Einwendung eingelegt hat, für den kann der Bauernverband auch nicht klagen, denn da heißt es vom Gericht her, das ja die Zeit bestand, sich dagegen zu wehren...

Der ortsansässige BV hat deshalb jeweils Zusammenkünfte in den Altlandkreisstädten durchgeführt, wo jeder individuell beraten wurde und seine Zettel gleich ausfüllen konnte und dort gleich abgeben. Die werden dann gesammelt ans Wasserwirtschaftsamt geschickt.
lg Sandra

Wo kämen wir denn hin, wenn alle sagen würden, wo kämen wir denn hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin man käme, wenn man ginge.

Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #20 am: 14.06.09, 16:36 »
Hallo

schätze da hat jedes Bundesland andere Fristen

Hessen muss bis zum 22. Juni 2009 abgegeben haben.

Gruß
Beate
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Offline sandra

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #21 am: 15.06.09, 14:11 »
Keine Ahnung... ist aber durchaus möglich bei unserer Politik...  ::)

obiger termin, den ich geschrieben habe, gilt dann auf jeden Fall für Bayern
lg Sandra

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Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #22 am: 20.06.09, 10:05 »
Hallo

es ist vollbracht ... 17 Seiten ... seit gestern in der Post
damit ich die Frist einhalte  ;D

Wir hatten letzte Woche unseren Feldtag ...
ich hab u.a. das Ministerium eingeladen  8)  :P

In der Pressemeldung stand dann
Europa - Zielvorgabe als Herausforderung für die regionale Landwirtschaft

Bin mir sicher, dass man in Wiesbaden liest was ich geschrieben habe

Liebe Grüße
Beate
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Offline sandra

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #23 am: 21.06.09, 09:48 »
Für Sachsen und Thüringen ist es ebenfalls der 22.6.09 als Fristende für die Einwendungen - also morgen!!!
lg Sandra

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #24 am: 21.06.09, 12:10 »
Hallo

ich hab beim Frühstück von meinem Süßen eine auf den Deckel bekommen ... 
er fühlt sich benachteiligt, weil ich als OLW eine Stellungnahme geschrieben habe 
und nicht eine eigene für seinen Betrieb 
Und was mache ich als treusorgene Ehefrau 

Richtig - - - er bekommt seine eigene  :P

Ich werde die Stellungnahme des HBV umformulieren ...
und als * seine * abgeben ... geht ja auch online  :D

Hab mich gestern mit Kollegen unterhalten ...
ach ist das so wichtig ??? was soll ich da schon ändern ??? usw. usw.

Es ist zum heulen

Liebe Grüße
Beate
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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #25 am: 06.07.09, 13:54 »
Hallo

ich bin enttäuscht und richtig sauer ...

Hab heute Post vom Ministerium bekommen
dort sind ca. 260 Stellungnahmen angekommen.

Ich glaub ich spinne ... ist ja gar nicht wichtig

Gruß
Beate
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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #26 am: 06.07.09, 19:19 »
Hallo

beauftragt hat mich niemand
als OLW ist das selbstverständlich ... für mich zumindest
und als betroffener Lw wäre es auch wichtig

Hätt mich gewünscht, dass da mal mindestens 1000 Stellungnahmen eingehen
gut es könnten noch welchen bei den RP´s liegen
aber trotzdem ...

Es ko*** mich echt an ... nichst tun aber hinter her motzen
wie immer eben ...

Liebe Grüße
Beate
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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #27 am: 25.11.09, 11:07 »
Hallo

hab mich gestern tapfer geschlagen ...

Anspruchvollstes Projekt der Wasserwirtschaft

Geplant sind Ausgaben von 2 Milliarden Euro bis 2027 so unsere Ministerin Lautenschläger

Gruß
Beate
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Offline Mirjam

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #28 am: 22.11.10, 09:42 »
Hallo Beate,

habe gestern gelesen, dass die EU-Kommission vorschlägt die WRRL in CrossCompliance aufzunehmen.

Dann hab ich gegoogelt - und ich bin einiges gewöhnt an Details - mir hat der Umfang der WRRl erschlagen.

Bewirtschaftstungsauflagen in "Flusseinzugsgebieten" - magst du uns beschrieben was das alles heißen mag...?

Ich kenne bisher nur Bewirtschaftungauflagen in Trinkwassereinzugebieten und die sind wirklich produktionseinschränkend bis hin zur

Auswahl der Desinfektionsmittel (Abwasser Melkstand in Gülle!?)!

viele Grüsse

Mirjam
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Offline Beate MahrTopic starter

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Re: Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
« Antwort #29 am: 27.11.10, 11:37 »
Hallo

also die Flußgebietseinheiten sind die zusammengefassten Bereiche



hat ein bisschen was mit den Zuflüssen ( z.B. Main - Rhein - Nordsee ) zutun

Der Erosionsschutz spielt da mit rein ( Phosphateintrag )
vieles wird über das Wasserhaushaltsgesetz und das Naturschutzgesetz geregelt

Am 1. Dezember ist wieder Wasserforum - vielleicht weiß ich dann mehr

Gruß
Beate
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