Autor Thema: Mit Frontlader im Straßenverkehr!?  (Gelesen 21333 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Otto

  • Gast
Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« am: 22.10.07, 14:40 »
Da wir hier ja die Berufsgenossenschaft im Bt haben, mal eine Frage:
Wie wird der Frontlader am Schlepper auf öffentlichen Straßen gefahren?
Ich fühle mich immer bedroht wenn mir einer entgegen kommt und hat die Mistforke in Augenhöhe.Ein Lenkfehler und das Ding sitzt mir in der Kabine.......
In Kurven reichen die Zinken dann auch noch in den Gegenverkehr .
Gruß Otto

Offline Cashy

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 621
  • Geschlecht: Männlich
  • Ich liebe dieses Forum!
Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #1 am: 22.10.07, 17:14 »
Das ist wohl eher eine Frage für die Polizei.
 Die Berufgenossenschaft interessiert eher wie Du auf dem Hof mit deinem Frontlader bzw. mit dem Trecker fährst.

Im Prinzip mußt Du dich im öffentlichem Straßenverkehr immer so verhalten das niemand unnötig belästigt oder behindert wird.
Also Forke auf Augenhöhe und dann auch noch in die Gegenfahrbahn ist eindeutig "Pfui". ;)
Gruß
Cashy

Offline Mannomann

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 103
  • Geschlecht: Männlich
Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #2 am: 22.10.07, 20:40 »
Hallo

ich hab vor Jahren mal den Staplerschein gemacht und da wurden wir angehalten immer mit abgelassener Gabel/ Ladegerät zu fahren. Im abgelassenen Zustand ist die Fahrstabilität  des Fahrzeugs wesentlich besser als in 2- 3m Höhe. Dies hat etwas mit der Hebelwirkung des Frontladers zu tun. Dementsprechend fahr ich beim Traktor auf der Straße immer mit abgelassenen Frontlader. Bei der Fahrt mit der Strohgabel kippe ich den Frontlader soweit wie möglich aus um die Zinken zur Motorhaube zu schwenken und niemand zu gefährden.
Ich hab mal einen Polizisten gefragt wie es ihm am liebsten wäre. Da kam keine konkrete Aussage da beides Vor und Nachteile hat. Ist der Frontlader ganz unten ist die Fahrstabiltät ok, dafür ist aber das Gefährdungspotential für Fussgänger recht hoch. Ist der Frontlader ca. 2m oben, ist die Fahrstabiltät noch ok, dafür aber die Sicht total mies. Ist der Frontlader weiter oben ist die Sicht gut, dafür die Fahrstabilität nicht mehr gegeben. Schließlich hat er mir empfohlen während der Transportfahrt Schürfkannten, Zinken etc. mit einem stabilem Rohr abzudecken und so zu entschärfen. Eine feste Regelung gibt es glaub ich nicht. Mein Fahrschullehrer kannte damals auch keine.

VlG Mannomann
Nord- Oberbayern

Offline Hein

  • Lüneburger Heide
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 156
  • Geschlecht: Männlich
Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #3 am: 23.10.07, 08:42 »
Moin

Als ich im vergangenen Jahrhundert Fahrschule machte, hiess es im Gesetzestext, der angebaute Frontlader soll in höchster Stellung gefahren werden. Dies ist möglicherweise ein Relikt aus vergangenen Zeiten, als Frontlader am Hanomag oder Geräteträger nur Rohrkonstruktionen waren. Mit dem heutigen Fl fahre ich ausserhalb von Ortschaften abgesenkt, ich habe ja im Kabinendach das erforderliche Abblend- und Fernlicht. Zusätzlich hab ich vorn am Fl Begrenzungsleuchten und Blinker. In geschlossenen Ortschaften hebe ich den Lader soweit an, dass ich sehen kann und trotzdem die oberen Ampeln ganz lasse.
Bezüglich der Länge von Lenkradmitte bis ganz vorne darf ich mit dem heutigen Lader kein Anbaugerät während der Strassenfahrt mitnehmen.
Die oben erwähnte Vorschrift mit Fl oben fahren ist im Gesetzestext meines Wissens immer noch in Kraft. Mich hat mal jemand mit weisser Mütze kontrolliert und warnend den Finger erhoben. Nachdem ich ihm erklärt habe, dass der Schlepper sehr instabil wird, hat er aber erkannt, dass die Fahrt mit abgesenktem Fl sicherer abläuft.

MfG      Hein
viele Grüsse     Hein

Offline schnute

  • OWL
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 223
  • Geschlecht: Weiblich
Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #4 am: 28.10.07, 21:54 »

 Mit dem heutigen Fl fahre ich ausserhalb von Ortschaften abgesenkt, ich habe ja im Kabinendach das erforderliche Abblend- und Fernlicht.

MfG      Hein

Hallo Hein,

nu hab ich wieder dazu gelernt, denn ich dachte immer, Abblend- und Fernlicht sind weiter unten vorm Motor angebracht und im Kabinendach befindet sich nur die Arbeitsbeleuchtung. Wird mit so hoch liegenden Scheinwerfern nicht der Gegenverkehr geblendet?

Viele Grüße
schnute
Der Weg ist das Ziel

Offline Hein

  • Lüneburger Heide
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 156
  • Geschlecht: Männlich
Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #5 am: 29.10.07, 08:21 »
Moin Schnute

Sas normale Abblend und Fernlicht ist wie üblich in der Haube vorne eingebaut. Allerdings habe ich ne Fronthydraulik dran. wenn ich mit Frontmähwerk fahre, muss ich eine Möglichkeit haben, trotzdem was zu sehen/gesehen zu werden. Es gab mal bei nem anderen Fafrikat als meinem die Möglichkeit, die Lampen in der Haube ganz oben einzubauen. Bei mir ist es so, dass ich umschalten kann zwischen normalem Licht in der Haube oder "Ersatzlicht" im Kabinendach(Betonung liegt auf "oder"). Es gibt dazu Vorgaben, wie weit das Abblendlicht oben leuchten darf, allzuviel ist das nicht. deshalb wohl auch wenig Blendwirkung.
Die Arbeitscheinwerfer sind bei mir auch im Dach, kann man aber auch überall woanders anbauen. Hauptsache, sie sind bei Strassenfahrt ausgeschaltet.
Es gibt Leute, die machen den ganzen "Tannenbaum" an, entweder, weil sie nachtblind sind oder, um zu zeigen, was sie haben.


MfG      Hein
viele Grüsse     Hein

Offline schnute

  • OWL
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 223
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #6 am: 30.10.07, 06:05 »
Hallo Hein,

ja, alles klar, danke für deine Erläuterung.

Es gibt Leute, die machen den ganzen "Tannenbaum" an, entweder, weil sie nachtblind sind oder, um zu zeigen, was sie haben.

MfG      Hein

 ;D  :D  :-X


Viele Grüße
schnute
Der Weg ist das Ziel

kühlerblonder

  • Gast
Re: Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #7 am: 30.10.07, 08:53 »
Hallo

Das mit dem Frontlader ist eine kitzelige Sache.
Ich fahre ihn auch meist unten wegen der Fahrstabilität, als ich aber beim Händler einen Frontlader mit gestauchtem Laderrahmen sah und auf Nachfrage zur Antwort bekam war ich doch geschockt:
Der Landwirt war mit dem Schlepper mit abgesenktem Lader auf einer gut ausgebauten Strasse unterwegs als ein Pkw plötzlich auf die linke Seite geriet und voll in den Schlepper raste.
 Nun hat der Schlepperfahrer ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung im Strassenverkehr am Hals weil der Frontlader nicht ausgehoben gefahren wurde.

MfG Kühlerblonder

Offline Mannomann

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 103
  • Geschlecht: Männlich
Re: Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #8 am: 01.11.07, 12:19 »
Hallo

Das mit dem Frontlader ist eine kitzelige Sache.
Ich fahre ihn auch meist unten wegen der Fahrstabilität, als ich aber beim Händler einen Frontlader mit gestauchtem Laderrahmen sah und auf Nachfrage zur Antwort bekam war ich doch geschockt:
Der Landwirt war mit dem Schlepper mit abgesenktem Lader auf einer gut ausgebauten Strasse unterwegs als ein Pkw plötzlich auf die linke Seite geriet und voll in den Schlepper raste.
 Nun hat der Schlepperfahrer ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung im Strassenverkehr am Hals weil der Frontlader nicht ausgehoben gefahren wurde.

MfG Kühlerblonder

Das ist ja heftig. Aber ich frag mich dann wie wir in der Praxis permanent mit dem Frontlader in angehobener Stellung fahren sollen. Ich hab z.B ne Strohgabel, die hat nen 2,4m hohen Rahmen. Wenn ich die in angehobener Stellung fahre, reich ich ja auf 6,4m rauf und hätte bei den meisten Brücken, Telefonmasten etc. Probleme. Bei der Großraumschaufel siehts nicht viel besser aus, die ist 1,2m hoch. Senke ich die Geräte soweit ab das ich unter 4m bin, dann hab ich die Gerätschaften mitten im Sichtfeld. Zum Glück fahren wir nicht so oft mit dem Frontlader auf der Straße. Wobei wir den Fl früher schon oft angebaut hatten, und uns dann bei Feldarbeiten das Frontgewicht gespart haben. Aber wenn ich das les, dann sollen die Autos lieber vorn Betonklotz als in nen Fl fahren. Ich bin mir aber sicher das der Betonklotz nicht weniger Schaden anrichtet. Vor die Strohgabel hängen wir immer ein halbiertes Rohr, um die Waffe zu entschärfen.

VlG Mannomann
Nord- Oberbayern

Offline schnute

  • OWL
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 223
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #9 am: 01.11.07, 13:48 »
Da scheint's ja enorme Lücken im Gesetz zu geben mit denen jeder Fahrer auf der Straße allein gelassen wird.
Solange nichts passiert ist alles in Butter, aber wehe man wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt, dann ist sofort klar wohin der schwarze Peter geschoben wird.
Wie kann denn dieses Problem nun behoben werden?

Wünsch mir schon sehr einen neuen Schlepper für uns, aber wenn ich das hier verfolge, bin ich doch froh mit unserem alten Schlepper mit angehobenem FL auf der Straße fahren zu können ohne selbst in Gefahr zu geraten oder andere zu gefährden.

Welche Möglichkeiten gibt's denn, um sich gefahrlos mit FL im Straßenverkehr zu bewegen? Sollte sich gesetzmäßig etwas ändern oder müssen Umbauten her, Geräte für FL während der Fahrt hinter dem Schlepper zu befördern?

Viele Grüße
schnute
Der Weg ist das Ziel

LSV-FOB

  • Gast
Re: Mit Frontlader im Straßenverkehr!?
« Antwort #10 am: 13.11.07, 14:12 »
Mit dem Frontlader sicher im Straßenverkehr.

Eine zuverlässige Quelle, wie ein Frontlader im Straßenverkehr gefahren werden darf, ist die jeweilige Betriebsanleitung des Schlepper- und des Frontladerherstellers.

Fahren mit angehobener Schaufel

Eine verbindliche Vorschrift, in welcher Höhe die Frontladerschaufel beim Fahren auf öffentlichen Wegen zu heben ist, gibt es nicht. Wohl aber lässt sich die Verpflichtung zum Fahren mit angehobener Schaufel aus den allg. Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (§ 1 Abs.2 StVO und
§ 30c Abs.1 StVZO) ableiten.

§ 1 Abs.2 StVO : „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“.

§ 30c Abs.1 StVZO : „Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden“.

Nach der "Richtlinie über die Beschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile" sind Teile, die in einer Höhe von mehr als 2m über der Fahrbahn angebracht sind, nach derzeitiger Meinung nicht als verkehrsgefährdend anzusehen.

Wichtig: Bei angehobener Frontladerschaufel kann sich das Fahrverhalten des Schleppers negativ verändern. Passen Sie Ihre Fahrweise diesem Umstand unbedingt an. Frontladerschaufeln (oder auch die Spieße oder Greifer für Großballen) sind nicht für den Transport von Lasten im Straßenverkehr zugelassen. 

Wenn durch ein Anheben der Schaufel auf 2 Meter die Sichtverhältnisse des Fahrers eingeschränkt sind, dann muss der Fahrer dies anderweitig lösen.  Etwa, indem er die Schaufel soweit anhebt, dass ein freies Sichtfeld gewährleistet ist. Werden für die Straßenfahrt notwendige Teile der Beleuchtungsanlage verdeckt, muss eine Zusatzbeleuchtung angebracht werden. 

Fahren mit abgelassener Schaufel

Ein Hinweis zum Fahren mit abgelassener Schaufel ergibt sich aus einem Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Demnach dürfen Anbaugeräte bei einem Fahrzeug nicht so in den Verkehr hineinragen, dass es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann. Soweit ein solches "Hineinragen" nicht vermieden werden kann, müssen scharfe Kanten und Ecken abgedeckt und durch Tafeln kenntlich gemacht sein.

Außerdem ist zu bedenken, dass der Abstand vom vorderen Ende der Schaufel bis zum Lenkradmittelpunkt bei waagrechter Haltung nicht länger als 3,50 Meter sein darf. Wird dieser Wert überschritten, müsste aufgrund der erheblichen Sichtfeldeinschränkung bei jeder Kreuzung, Einmündung, Einfahrt ... eine zweite Person als Einweiser dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Ein Tipp beim Neukauf:
Sichern Sie sich ab! Sprechen Sie ihren Verkaufsberater gezielt auf diese Problematik an und verlangen Sie verbindliche Angaben!