Organisation ist alles > Dokumentationspflichten zu CC und Qualitätsmanagement

Düngebedarfsermittlung

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Beate Mahr:
Hallo

kann mir mal bitte jemand sagen was ich machen muss ???

Weil da blickt doch kein Mensch durch  :'( :'( :'( :'( :'( :'(

Dokumentation des Düngebedarfs im Herbst 2017


--- Zitat ---
Diese vereinfachte Bedarfsberechnung ist für diejenigen Kulturen anzufertigen,
die vor Vegetationsende einen wesentlichen Düngebedarf haben und zu den Ausnahmen der Kernsperrfrist,
jedoch allerdings befristet bis zum 01. Oktober, gehören.
Zu diesen Ausnahmen gehören der Winterraps, Zwischenfrüchte, Wintergerste, Feldfutter, Erdbeeren und Beerenobst.
 
Sollte die Wintergerste z.B. nach der diesjährigen Rapsernte angebaut werden,
besteht auch für die Wintergerste kein Düngebedarf.
Nach der Ernte von Zuckerrüben, Raps, Kartoffeln, Feldgemüse und Leguminosen
wird generell kein Düngebedarf gesehen.
Eine Düngung zu den Folgefrüchten dieser Kulturen
wird mit einem Bußgeld geahndet und sind Cross Compliance relevant.


--- Ende Zitat ---

Wir haben W.-Gerste aber keinen Raps ... Getreide nach Getreide/Mais/Leguminose ...
Aussaat bis 1. Oktober  ::) ::) ::) ::) GöGa ist i.M. am Roggen drillen ... wo´s geht ...

Ich interpretiere ... Für uns besteht keine Notwendigkeit zum ausfüllen ...
zumal wir im Herbst grundsätzlich nicht düngen  :P

Oder sind dann NULL Meldungen nötig   ??? ::)  ??? :o   ??? ::)  ??? :o

Gruß
Beate

Eine Beraterin hat darauf hingewiesen ALLE Dokumentationen auszudrucken und abzuheften ...
Begründung >> der PC streikt kann nicht mehr als Ausrede gelten  :-X 8) <<

Heti:
Ich habe auch noch keinen Durchblick. Würde aber erst mal alles dokumentieren ("guten Willen zeigen") für den Fall einer Überprüfung.
Ob der Prüfer dann selbst den Durchblick hat ...

Mathilde:
Hallo,

Beate habe ich da etwas missverstanden denn in Elsa Agrar ist das doch drin. Ich muss da auch mal wieder dran gehen. Neulich im news letter war meines Wissens sogar ein Hinweis dazu.

LG Mathilde

elke:
Düngeverordnung – Bedarfsermittlung vor Mistausbringung
 
Achtung!  Wer jetzt Mist ausbringt, muss eine Düngebedarfsermittlung der Anbaufrucht 2018 (Mais, ZR, Kart etc.) bei Prüfungen vorlegen können. 


Diese Benachrichtigung kam heute von der Landwirtschaftskammer  -   also erst rechnen, dokumentieren, abheften und dann ausbringen

Es wird immer aufwendiger

Internetschdrieler:
Wir hatten heute eine Versammlung zu dem Thema.
Wer unter 2,5 GV/ha hat muss keine Stoffstrombilanz erstellen. Hab dem Jahr 2025 fällt diese Grenze weg. Dann dürfen auch diese Betriebe rechnen >:(

Ab Freitag 19.01. schaltet die LfL  (Landesanstalt für Landwirtschaft) für Bayern ein Exel-Programm für die Düngebedarfsplanung online.
Die notwendigen N-min-Werte werden Ende Januar veröffentlicht (Für die Betriebe die keine eigenen N-min-Untersuchungsergebnisse haben)

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