Liebe Mary ich auch nicht, aber es gibt auch Ausnahmen. Nach §17 Absatz 1 der Tierischen Lebensmittel Hygieneverordnung ist es verboten und kann als Straftat geahndet werden.
Ich verstehe ja die Hygienevorschiften sehr gut ,ABER das sie schreiben aufgrund des Milchpreisverfalles.
Alle Fachzeitschriften sind voll mit der Ab Hof Vermarktung und wenn die Bauern dann auf den Zug aufspringen , sind die Ämter da. Es ist ja eine Anordnung von der Regierung die das Vererinäramt nur ausführt, trotzdem finde ich , dass es eine Ausnutzung der jetzigen Situation ist.
Das es Regeln und Gesetze geben muss ist ganz klar und wichtig , nur dieser Satz regt mich auf.
Man muss jetzt natürlich Schulungen und wiederkehrende Belehrungen mitmachen , um 2 Liter Milch am Tag zu verkaufen, aber der Bauern hat wieder mal keine Wahl.
Es hören anscheinend immer noch zu wenige auf mit der Milchproduktion und jetzt macht man halt hier wieder einen Versuch ...
anka