Autor Thema: Sozialversicherungsbeiträge für polnische Saisonarbeitskräfte  (Gelesen 5779 mal)

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LSV-FOB

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Sozialversicherungsbeiträge für polnische Saisonarbeitskräfte

Bayreuth (lsv-fob): Ausländische Saisonarbeitskräfte sind aus einigen Sparten der Landwirtschaft kaum mehr wegzudenken. Neben dem Lohn muss der Arbeitgeber wie auch für deutsche Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Nur für polnische Aushilfskräfte, die entweder in ihrem Heimatland selbständig eine Landwirtschaft betreiben oder die Saisonarbeit in Deutschland während ihres bezahlten Urlaubs ausüben, müssen die Zahlungen direkt nach Polen überwiesen werden. Das dafür notwendige (zweisprachige) Formblatt bekommen landwirtschaftliche Unternehmer bei ihrer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG).

Zunächst benötigt der deutsch Unternehmer eine polnische Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer. Um diese beim Zentralfinanzamt in Warschau:

Naczelnik II Urzędu Skarbowego
Warszawa-Śródmieście
ul. Lindleya 14
02-013 Warszawa
Polska

beantragen zu können, muss er dort dieses ausgefüllte Formblatt vorlegen, das bestätigt, dass er in Deutschland selbständiger landwirtschaftlicher Unternehmer ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LBG füllen das zweisprachige Formular gerne für ihre Versicherten aus.

Liegt dem Unternehmer schließlich die Umsatzsteuer-ID vor, dann sind die Meldung zur Sozialversicherung sowie die Beitragsabrechnung zu richten an:

I Oddzial ZUS
ul. Senatorska 6/8
00-917 Warszawa
Polska

Polnische Arbeitnehmer, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, die also zum Beispiel für ihre Arbeit in Deutschland unbezahlten Urlaub nehmen, sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig.

Ausführliche Informationen erhalten betroffene Landwirte bei ihren Berufsverbänden oder bei ihrem Steuerberater.

Offline strop

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Gestern rief ein in Polen selbstständiger Landwirt, der demnächst auf meinem Betrieb als Saisonarbeitskraft arbeiten soll, an.
Er zahlt jetzt ca. 500 zloty für sich und seine Familie, für was auch immer. Wenn er nun beabsichtigt, hier bei mir in Deutschland eine Arbeit als Saisonarbeiter aufzunehmen, so muss er erst einmal den genauen Zeitraum angeben, an dem er hier arbeiten wird (d.h. von..............bis................) und er muss dann nicht mehr 500 zloty (für was auch immer) zahlen, sondern 700 zlozy, und zwar monatlich.
Er sagte, er bekäme den Vordruck E 101 nur, wenn er den Arbeitszeitraum sofort angibt, dann sprach er noch von SUS. Mein Kenntnisstand bzw. meine sprachlichen Kenntnisse reichten nicht aus, um ihm Details zu erklären.
Nun hätte ich persönlich gern, sofern hier im BT möglich, weitere Informationen zum Thema.
strop

Offline Katharina

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Hallo strop

bisher ist die Rechtslage hier so, dass du den von der LSV-FOB beschriebenen Weg gehen musst. Ich hab darüber schon mal bei Saisonarbeitskräfte darüber geschrieben.

Zitat
Fest steht, dass alle Saisonarbeiter, die in Polen bezahlten Urlaub haben oder selbstständig sind, nach polnischem Recht zu versichern sind. Das heisst, wir müssen die Abgaben nach Polen zahlen.
Zuerst braucht man dazu aber eine NIP-Nummer.
Um die zu bekommen, muss zuerst das NIP1-Formular ausgefüllt werden, mit dem die NIP-Nr. beantragt wird. Diese wird dann nach ca. 3-4 Monaten zugeschickt. Die NIP-Nr. ist das polnische Gegenstück zu unserer Betriebsnummer vom Arbeitsamt.
Dann muss man sich in Warschau erst mal die nötigen ZUS-Forumlare beantragen (bisher hat noch kein Betrieb hier welche zugesandt bekommen - Wartezeit also auch einige Monate)
Jeder Pole muss mit seiner PESEL-Nr. dort dann angemeldet werdet, und monatlich muss eine namentliche Meldung über die AK hingeschickt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge gehen an 3 (??) verschiedene Stellen in Polen und müssen monatlich zum Tageskurs in Sloty überwiesen werden.
Natürlich sind sämtliche Formulare nur in polnisch vorhanden  ;D 

Die genaueren Formulare kannst du dir bei Agroprojekt als PDF-Datei herunterladen und anschauen.

Da wohl immer noch Verhandlungen hier laufen, kann es schon sein, dass sich in der nächsten Zeit hier etwas ändert. Aber auch über unseren Bauernverband hab ich noch nichts rechtsverbindliches erfahren können.
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

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Offline Katharina

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Polnische Arbeitnehmer, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, die also zum Beispiel für ihre Arbeit in Deutschland unbezahlten Urlaub nehmen, sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig.


Ausser den polnischen Arbeitnehmern mit unbezahltem Urlaub sind auch die polnischen Arbeitslosen in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Diese beiden Berufsgruppen dürfen 4 Monate hier beschäftigt werden!

Dann gibt es noch die Nicht-Erwerbstätigen in Polen. Das sind z.B. Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner und Rentner.
Diese sind nach deutschem Recht zu beschäftigen und bei einer Beschäftigung von max. 2 Monaten nicht sozialversicherungspflichtig.

Alle Personen, die länger als 2 Monate beschäftigt werden, fallen unter die Sozialversicherungspflicht hier in Deutschland!
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

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Offline strop

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Vielen Dank, Katharina!!!
Hast Du auch Informationen über Ich-AG`s bzw. Dienstleisungsunternehmen, die von Polen geführt werden?
strop

Offline Katharina

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Leider weiss ich da nichts genaueres drüber, strop.

Wenn ein polnisches Dienstleitungsunternehmen bei dir Arbeiten übernehmen soll, muss diese Arbeit im vornherein klar beschrieben sein. Sie dürfen dafür weder deine Fahrzeuge, noch sonst etwas von dir dazu benutzen. Auch nicht bei dir wohnen. Alles muss klar abgegrenzt sein.
Ich habe von welchen gehört, die lassen z.B. ihre Bäume von einem solchen Dienstleistungsunternehmen schneiden. Da kommen die Polen mit ihrem eigenen Auto und schneiden mit ihrer eigenen Schneidanlage die vorher in einem Vertrag genau bezeichneten Äcker, wohnen aber nicht bei ihrem Auftraggeber.
Es funktioniert nur, wenn wirklich alles streng getrennt ist.

Falls eine Kontrolle auf den Betrieb kommt und die fragen einen der Arbeiter: "Wer sagt euch denn morgens, was oder wo ihr arbeiten sollt?" und die deuten dann auf dich, dann hast du gleich verloren.


Ich hab übrigens vorhin mit unserem Bauernverband telefoniert. Ich habe das weitergegeben, was du da beschrieben hast. Denen ist ganz neu, dass in Polen ein erhöhter Beitrag von den Landwirten gezahlt werden soll.
Es ist immer gut, unsere Berufsvertretungen mit Informationen zu versorgen.
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

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