Hallo Herbert,
deinen Eintrag kann ich voll unterstreichen!!
Warum verschleppt man die Entscheidung über Änderungen, die dringend sind?
Warum macht man den Landwirten ein schlechtes Gewissen, wenn Bundesmittel in die LSV gehen ?
Die Kinder von Alterskassenrentenbezieher, die nicht in der Landwirtschaft arbeiten, zahlen in die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung ein; welche Rente, von wessen Eltern wird im Generationenvertrag damit finanziert?
Der Sonderstatus der Landwirtschaft in den Sozialversicherungen war m.E. von Anfang an ein Fehler.
Seit dem 01. Oktober 2005 haben sich die BfA und die 22 LVAen sowie die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt im Rahmen einer großen Reform zusammengeschlossen und treten unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf.
In einer Mitteilung unter
www.deutsche-rentenversicherung.de ist zu lesen: "Mit der Organisationsreform in der Rentenversicherung haben sich allle Rentenversicherungsträger in Deutschland zum 01. Oktober dieses Jahres unter einem gemeinsamen Dach zusammengeschlossen."
In der Wahrnehmung der Rentenversicherung existiert demnach keine "gesetzliche Alterssicherung für Landwirte".
Landwirte bekommen auch mit 65 Jahren keine Alterskassenrente, trotz langjähriger (Zwangs-)Einzahlung in die gesetzliche Alterskasse, wenn der Betrieb aus den unterschiedlichsten, persönlichen Gründen nicht abgegeben ist. Dieser "alte Hut" gehört als erstes abgeschnitten !
Wo gibt es das denn noch ?? Bei Handwerkern, Freiberuflern, Rentnern ist das anders, der Zuverdienst ab 65 J. ist unbegrenzt möglich.
Übrigens gibt es eine Interessengemeinschaft von 11 Betrieben, die eine Reform der Berufsgenossenschaft für dringend notwendig halten. Seht selbst unter:
www.BG-Reform.deSchönen Sonntag
Susanne