Laut topagrar soll das gelten:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat jetzt nach den Berichten über Probleme und Ungereimtheiten beim Thema Tierschutztransportverordnung Vollzugshinweise herausgegeben.
Die wichtigsten Regelungen finden Sie unten in der Tabelle.
Daneben hat das Landesamt klargestellt, dass der Befähigungsnachweis von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Kreisordnungsbehörde nur auf Antrag erteilt wird, wobei die Gebühr 26 Euro beträgt. Als Antragsunterlagen zur Ausstellung des Befähigungsnachweises sollen eine Unterweisung für Landwirte (ca. 1 bis 1,5 Stunden, mit Test), ein Ergänzungslehrgang (4 bis 5 Stunden, mit Test) oder ein vollständiger Lehrgang mit Prüfung anerkannt werden. Der Befähigungsnachweis ist laut LANUV auf einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahre zu befristen.
Wichtig für Landwirte: Gemäß den Vollzugshinweisen benötigen Sie für den Transport der eigenen Tiere über mehr als 65 km, aber weniger als acht Stunden Dauer keine Zulassung als Transportunternehmer. Diese Zulassung und weitergehende Vorschriften (unter anderem die Zulassung des Fahrzeugs nach Art.
18 der Verordnung) sind erst bei Transporten von über 65 km und mehr als acht Stunden nötig.
Interesant dabei ist, daß Profis und Sachkundige deutlich hinter Hobbyhalter eingestuft werden.
Am markantesten dabei ist, daß ein Gestütsleiter den Nachweis braucht, aber die 18 Jährige Göre kann völlig ohne Fahrpraxis weder kilometer- noch zeitbegrenzt reisen.