Autor Thema: Neue TiertransportVO - Sachkunde, Beschränkungen für die Landwirtschaft!  (Gelesen 15055 mal)

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Offline Luetten

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Ich habe unseren Viehhändler gefragt und er sagte mir, bei uns brauch man diesen "Lehrgang" nur wenn man über 50km fährt.
LG PETRA
Man sollte nie mit vollem Mund über Bauern schimpfen!

Offline MirjamTopic starter

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Hallo Petra,

mit eigenem Vieh und eigenem Hänger und unter 50 km....

Gruß Mirjam
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline Luetten

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Ja,Mirjam hast vollkommen recht, das "über" war ein schreibfehler :-\ und das andere hab ich vergessen zuzuschreiben ::)
DANKE!

LG Petra
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Offline MirjamTopic starter

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Hallo Petra,

wieso - du lagst doch richtig: Lehrgang braucht man wenn man über 50 km transportiert...

UNTER 50km und mit eigenem Vieh und mit eigenem Hänger braucht man oder frau keinen

Gruß Mirjam
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Offline Luetten

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Ich glaub ich bin heut voll durch den Wind ;D
LG Petra
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Offline Janey

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Hallo zusammen,

GöGa wollte sich und mich heute beim Bauernverband für den Lehrgang anmelden und bekam zur Antwort: Ihre Ehefrau darf nicht teilnehmen, weil sie keine landwirtschaftliche Ausbildung hat!
- Am Lehrgang teilnehmen und die Bescheinigung bekommen darf nur, wer eine landwirtschaftliche Ausbildung hat!!
Ich könne ja, wenn ich das wolle, einen zweitägigen landw. Lehrgang machen ... (Will ich das??)

Hüüülfeee!!! Ist das in allen Bundesländern so???  ??? ??? ???
Oder nur bei uns in Hessen?  ??? ???

LG
Janey


Offline zensi

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Hallo Maja,

du hast recht mit dem Irrsinn, das LW`s mit 20-jähriger Erfahrung den Schein machen müssen und die Lehrlinge den bei der Ausbildung mitkriegen.

Ich bin aber trotzdem froh, dass unser Sohn den jetzt macht, dann braucht Göga nicht extra einen Kurs machen.

Gruß Zensi
Schönen Gruß    Zensi

H.B.

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Das könnte sich ändern, aktuell aus topagrar-News:

Zitat
Die Europäische Kommission hat keine Einwände gegen eine vereinfachte Ausstellung eines Befähigungsnachweises für den längeren Transport von Tieren an Landwirte.

Wie EU-Gesundheitsschutzkommissar Markos Kyprianou jetzt in einem Antwortschreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer erläuterte, müssen Personen, die Tiertransporte über eine Strecke von mehr als 65 km vornehmen, gemäß der EU-Tierschutztransportverord­nung über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen. Dieser werde von den zuständigen Behörden nach einer unabhängigen Prüfung ausgestellt. Dabei werde nicht zwischen Landwirten und anderen Personen, sondern nur nach der maximalen Transportstrecke unterschieden, stellte Kyprianou fest. Zur Beschränkung des administrativen Aufwands könnten die Behörden selber darüber entscheiden, ob bestehende Schulungsprogramme die Anforderungen der Verordnung teilweise oder vollständig erfüllten. In diesem Fall habe die Kommission keine Einwände dagegen, dass die Behörden die teilweise oder vollständige Übereinstimmung anerkennen und den Befähigungsnachweis ohne zusätzliches Verfahren ausstellen würden, erklärte der EU-Kommissar. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher begrüßte diese Haltung. Von Boetticher sieht seine Auffassung bestätigt, wonach der Befähigungsnachweis erteilt werden sollte, wenn die betreffenden Personen eine bestandene Abschlussprüfung etwa als Landwirt oder Tierpfleger oder ein erfolgreich beendetes Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Landwirtschaft bzw. der Tiermedizin vorweisen und Kenntnisse zur Tierschutztransportverordnung nachweisen können. Landwirte oder Tierärzte in Deutschland verfügten aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung bereits über die nötige Sachkunde für den Tiertransport.

Offline Biobauer

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Hallo,hab heute meinen hänger abnehmen lassen . bin nu mächtig sauer,is nen komplettaluhänger,meines dafürhaltens penibelst sauber. beanstandet wurde,das auf der fussmatte der rampe,( is so ne art mossgummi,lieben die tiere ) ein paar halme vom strohmehl noch waren . ich mein sowas kann man auch zu weit treiben ,da bemüht man sich alles ordnungsgemäss zu machen udn dann komt so ein sesselpupser daher. hab aber natürlich abnahme erhalten,aber ärgern tut mich sowas trotzdem.
servus
Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung. (Bob Smith, 1962

H.B.

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So ists halt, jeder erwartet von den Landwirten Sachkunde. Es ist sehr schwierig, einem fachfremden Sachkundeprüfer die Realität darzustellen. Sollte er nichtmal einen Bezug zur Landwirtschaft haben, wird er bis zu seiner Pensionierung unkundig bleiben. Er wird stetig versuchen, sein Wissen unter Beweis zu stellen.

H.B.

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Laut topagrar soll das gelten:

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat jetzt nach den Berichten über Probleme und Ungereimtheiten beim Thema Tierschutztransportverordnung Vollzugshinweise herausgegeben.

Die wichtigsten Regelungen finden Sie unten in der Tabelle.
Daneben hat das Landesamt klargestellt, dass der Befähigungsnachweis von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Kreisordnungsbehörde nur auf Antrag erteilt wird, wobei die Gebühr 26 Euro beträgt. Als Antragsunterlagen zur Ausstellung des Befähigungsnachweises sollen eine Unterweisung für Landwirte (ca. 1 bis 1,5 Stunden, mit Test), ein Ergänzungslehrgang (4 bis 5 Stunden, mit Test) oder ein vollständiger Lehrgang mit Prüfung anerkannt werden. Der Befähigungsnachweis ist laut LANUV auf einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahre zu befristen.
Wichtig für Landwirte: Gemäß den Vollzugshinweisen benötigen Sie für den Transport der eigenen Tiere über mehr als 65 km, aber weniger als acht Stunden Dauer keine Zulassung als Transportunternehmer. Diese Zulassung und weitergehende Vorschriften (unter anderem die Zulassung des Fahrzeugs nach Art.
18 der Verordnung) sind erst bei Transporten von über 65 km und mehr als acht Stunden nötig.



Interesant dabei ist, daß Profis und Sachkundige deutlich hinter Hobbyhalter eingestuft werden.

Am markantesten dabei ist, daß ein Gestütsleiter den Nachweis braucht, aber die 18 Jährige Göre kann völlig ohne Fahrpraxis weder kilometer-  noch zeitbegrenzt reisen.

Offline Luetten

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Bridda das wäre sehr gut aber es würde wahrscheinkich zu starken Verlusten führen! :-\
LG Petra
Man sollte nie mit vollem Mund über Bauern schimpfen!

Offline Nanne

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Hallo,
Göga hat vor kurzem eine Unterweisung zum Tiertransport mitgemacht - machte der zuständige Veterinär.
Jetzt bekommt er demnächst vom BBV eine Bestätigung zugeschickt, daß er eine solchige Unterweisung mitgemacht hat, dann muß er 53km zu unserem zuständigen Landratsamt fahren mit der Bestätigung, eine nicht allzu geringe Gebühr entrichten und bekommt dann noch eine Bestätigung zur Bestätigung - da wiehert der Amtsschimmel  >:(

Gruß
Nanne