Hallo Lucia,
meine Frage betrifft nicht mich. Ich hab auch nix verschickt.
Ich will das genau umgekehrt wissen.
Also ich gebe jetzt einen Brief auf und schreibe wie Du sagst drauf, dass ihn Frau Meier bekommen soll. Adressieren tu ich ihn aber an mich selber.
Bzw. ich schreib auch drauf, dass er an mich gesendet werden soll.
Wie soll nun Frau Meier nach einem halben Jahr anhand der Sendungsverfolgungsnummer beweisen können, dass sie einen Brief erhalten hat.
Ich weiß, etwas verworren!
Aber nicht ich will wissen, dass mein Brief sicher wo angekommen sein soll, sondern der Empfänger müsste anhand der Sendungsverfolgungsnummer erkennen können, dass er auch wirklich das Schreiben bekommen haben soll.
Geht um einen Betrugsfall wo eine Sendungsverfolgungsnummer belegen soll, dass jemand einen Brief erhalten hat. (Der natürlich keinen bekommen hat; sondern nur die nicht gerechtfertigten Mahnungen hinterher.