Nein, Martina,
das müssen kenen 50.000 Mitzeichner sein.
Habs weiter oben geschrieben nachdem ich etwas nachlesen habe.
Es gibt kenen Mindestzahl als Bedingung für die Petition.
Aber wenn es 50.000 Mitzeichner gäbe, dann hätten die Mitglieder des Petitionsausschusses und der Petent die Möglichkeit, auf einer öffentlichen Ausschusssitzung das Petitionsanliegen zu erörtern. Das wäre natürlich hilfreich für die Sache.
So hab ich das verstanden, denn auch mir machte das Sorge. Deshalb habe ich etwas nachgelesen.
Margret