Bäuerinnentreff

Familie und Co. => Familienbande => Thema gestartet von: Gerlinde am 19.10.17, 16:43

Titel: Zweitwohnsitz - GEZ
Beitrag von: Gerlinde am 19.10.17, 16:43
Hallo,

unser Sohn studiert seit einem Jahr in München und hat dementsprechend dort ein Zimmer und einen Nebenwohnsitz. Kurz nach Einzug hat er wohl Post von der GEZ bekommen, diese aber ignoriert. Jetzt hat er neue Mitbewohner, die sich bei der GEZ melden werden. Die Frage ist jetzt, ob er sich ihnen anschließt oder weiterhin nicht zahlt. Besteht das Risiko, dass er rückwirkend nochmal belangt wird oder dass wenn er gar nicht zahlt erwischt wird?

LG Gerlinde
Titel: Re: Zweitwohnsitz - GEZ
Beitrag von: freilandrose am 19.10.17, 19:21
Rundfunkbeitrag pro Haushalt beträgt 17,98 EUR
Der Rundfunkbeitrag pro Haushalt beträgt 17,98 Euro pro Monat. Aber Achtung: Für eine Zweitwohnung oder eine Ferienwohnung ist ein gesonderter Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Quelle: www.refrago.de
Titel: Re: Zweitwohnsitz - GEZ
Beitrag von: Freya am 20.10.17, 07:08
beides; ich würde jetzt sein Radio/TV bei der GEZ anmelden. Jeder, der ein eigenes Einkommen hat im Haushalt und ein eigenes Radio/TV, muss GEZ zahlen.
Titel: Re: Zweitwohnsitz - GEZ
Beitrag von: Luxia am 20.10.17, 10:02
So wie ich es verstanden habe, sind Studenten, die Bafög erhalten von der Zahlung befreit.  Ausserdem reicht es, wenn in der WG ein Beitrag bezahlt wird für die Wohnung. Die WG-Mitglieder können einen Ansprechpartner bestimmen und steuern ihren Anteil an der Gebühr bei.

Titel: Re: Zweitwohnsitz - GEZ
Beitrag von: annelie am 20.10.17, 12:58
So wie ich es verstanden habe, sind Studenten, die Bafög erhalten von der Zahlung befreit.  Ausserdem reicht es, wenn in der WG ein Beitrag bezahlt wird für die Wohnung. Die WG-Mitglieder können einen Ansprechpartner bestimmen und steuern ihren Anteil an der Gebühr bei.

... und es ist vernünftig, dass sich derjenige anmeldet der Bafög erhält... ;)
Titel: Re: Zweitwohnsitz - GEZ
Beitrag von: Gerlinde am 23.10.17, 11:19
Vielen Dank für eure Tipps!
Titel: Re: Zweitwohnsitz - GEZ
Beitrag von: Volker am 26.10.17, 12:13
Hallo Gerlinde,
Ich stimme meinen Vorrednerinnen zu, dass dein Sohn sich anmelden sollte. Zumal die GEZ nachdrücklicher gegen die säumigen Zahler vorgeht. Siehe https://germania-inkasso.de/inkasso-fuer-saeumige-rundfunkgebuehrenzahler/!
Alles Gute
Volker