Autor Thema: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine  (Gelesen 16884 mal)

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Offline allgäurenateTopic starter

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Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« am: 22.03.14, 15:16 »
Hallo,

wie lange bewahrt ihr eurre Lieferscheine auf (KF) 6 Jahre oder länger/kürzer. ???

Danke schon mal im voraus

allgäurenate
« Letzte Änderung: 22.03.14, 15:56 von Naima »

Offline allgäurenateTopic starter

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #1 am: 22.03.14, 15:31 »
Hallo Hamster,

genau Kf = Kraftfutter.

So nun ist mein Ordner nur noch halb so dick :D

Danke

LG Renate

Gruß auch an Henning :)

Offline SuHe

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #2 am: 22.03.14, 15:39 »
 
.... und wenn man keinen Lieferschein hat ?,

sondern nur eine Rechnung.

Welche Vorschrift greift denn da?

Danke für die Antwort, bin ziemlich unbedarft in dieser Angelegenheit.

Gruß
SuHe

Offline allgäurenateTopic starter

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #3 am: 22.03.14, 15:51 »
Hallo SuHe,

Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Lieferschein bewahre ich wegen Futtermitteldekleration auf. (Pflicht Crosscomplain)

LG Allgäurenate

Offline amazone

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #4 am: 22.03.14, 16:00 »
Steht auf der Rechnung:
Berechnung lt. Angebot
oder
Abrechnung lt.. Lieferschein
dann muss das Angebot oder der Lieferschein ebenfalls 10 Jahre aufgehoben werden.

Beste Grüße von
Amazone

Offline frankenpower41

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #5 am: 22.03.14, 16:02 »
Hallo

Ich mal im Veterinäramt nachgefragt. Lieferscheine 3 Jahre aufbewahren.
Habe ich mir vorne im Ordner vermerkt.

Marianne

Offline gammi

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #6 am: 22.03.14, 17:22 »
Überhaupt die Aufbewahrungsfristen. Wie lange muss ich was aufbewahren. Bisher hab ich einfach alles im Kellerbüro aufbewahrt.

Ich entrümple ja gerade mein Ur-alt-Büro im Keller. Erst war mal das Büro im Keller geplant, da unser Keller aber sehr dunkel und feucht war hat es mir da nicht gefallen. Und ich bin irgendwann mit den aktuellen Dingen ins Wohnzimmer umgezogen.
Nun stapelt sich aber im Kellerbüro noch alles..................ist zwar interessant, was da noch so alles wieder hervorkommt.  ;D.

Aber für mich ja die passende Gelegenheit alles zu entsorgen was nicht mehr gebraucht wird. Und nur noch die nötigen Sachen mitzunehmen. Heute hab ich mal die Versicherungsscheine von allen alten Traktoren und Autos aussortiert.
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Offline allgäurenateTopic starter

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #7 am: 23.03.14, 10:43 »
Hallo Gammi,

einen solchen Raum entrümple ich auch gerade ::).

Was ist jetzt nun richtig 5 Jahre oder 10 Jahre, wenn man Buchführungspflichtig ist mit den Lieferscheinen, auf der Rechnung sthet ja immer lt Lieferschein ???

Danke Renate

Offline allgäurenateTopic starter

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #8 am: 23.03.14, 10:45 »
Nochmal ich

wegen der CC Konntrolle!!

Danke Renate

Offline gammi

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #9 am: 23.03.14, 12:03 »
Und wegen der Steuer...................................... :-X Da war ich sogar der Meinung, dass man alles noch länger aufbewahren muss.
Enjoy the little things

Offline Lulu

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #10 am: 23.03.14, 17:24 »
Hamster, super erklärt. Das stimmt genau  ;)

Offline freilandrose

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #11 am: 03.09.14, 16:53 »
Ich habe mir angewöhnt, die Lieferscheine an die dazugehörigen Rechnungen zu heften. So hab ich dann auch noch eine zusätzliche Kontrolle.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline Paule

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #12 am: 14.09.17, 20:39 »
Das mit den Lieferscheinen hat sich erledigt .Raiffeisen bietet hier das Programm ;;Acker 24`´ an. Dort werden,zumindest die Sachen, die bei Raiffeisen gekauft wurden,automatisch gespeichert. Futtermittel, werden dann später, derNährstoffbilanz wieder zugeführt. Düngemittel ,die einer Fläche zugeordnet worden sind, zeigen dann den aktuellen Stand der noch freibleibenden und zur weiteren Düngergaben zur Verfügung stehenden Menge ,an . Fremdgenossenschaften müssen 25 Euro/Jahr berappen, um auch ihre Lieferscheine da buchen zu können. Die von den Landhändlern bezogene Ware(Dünge und Futtermittel) ,müssen ,,von Hand`´ eingegeben werden. Kostet ansonsten 99 Euro pro Jahr. Ich find das praktisch.

Offline samy

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #13 am: 14.09.17, 22:15 »
Lieferscheine müssen für das FA nicht mehr aufgehoben werden wenn das Liefetdatum, Liefermenge und die genaue Warenbezeichnung auch auf der Rechnung stehen.
Für den Nachweis QS und GVO frei ist es glaube noch wichtig.
Samy

Offline Paule

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Re: Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine
« Antwort #14 am: 16.09.17, 21:27 »
Alle Betriebe, die ab 2018 die Stoffstrombilanz machen müssen ,werden nicht umhinkommen,ihre Lieferscheine aufzubewahren, bzw. die elektronisch  gleich von der Firma bei Abholung der Ware zu speichern. Es ist ja gleich der Düngerwert mit angegeben .Ob nun Saatgetreide oder Futtermittel . Man kann dann den Beratungsringleiter oder sonstige Person ,die den Nährstoffvergleich macht,einen Zugang öffnen. Ich möchte nun nicht die Lieferscheine durchsuchen um irgendwelche düngerverdächtige Waren per Hand irgendwo eingeben.