Autor Thema: Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des luf-Betriebes  (Gelesen 2942 mal)

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Offline martinaTopic starter

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*gnar*

Habt Ihr auch Formulare bekommen?

Ich kriege gerade die Krise beim Ausfüllen.


Offline elke

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'Hallo Martina,

ja habs auch bekommen und Krise bekommen.

Habs zum Steuerberater gegeben und der kommt morgen und dann wird ichs mit dem besprechen. Ich habe auch noch die Kopie vom letzten Mal.

Mal sehen was der dazu sagt. Halt den Kopf oben

Viel Freude weiter hin und bleibt gesund
           Gruß  Elke

Offline martinaTopic starter

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Die Kopie von 1999 hab ich auch noch, aber das haut nicht wirklich hin.

Ich hab mir jetzt erst mal eine Liste gemacht mit Fragen und rufe morgen bei der Sachbearbeiterin an.

Offline Luxia

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Hallo,


Müsst ihr dieses Formular nicht regelmässiger ausfüllen? Ich muss es jedes Jahr ausfüllen, wenn sich bei den Flächen etwas verändert hat. Auch dieses Jahr darf ich das Formular wieder beantragen.  Ich mag das überhaupt nicht wegen des Auseinanderpulens der Flächen. Die Summe soll ja auch möglichst mit der Betriebsfläche aus dem Agrarantrag übereinstimmen.

Hier im Osten wird übrigens nicht der Einheitswert sondern der Ersatzwirtschaftswert ermittelt.

 
Liebe Grüsse