Autor Thema: Düngeverordnung  (Gelesen 50817 mal)

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Offline Farmerin

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #45 am: 19.01.12, 13:26 »
wie setzt man die neue Düngeverordnung um, wonach flüssiger Dünger spätestens nach vier Stunden eingearbeitet sein muss??? ???

Online gina67

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #46 am: 19.01.12, 13:35 »
Gülle wird bei uns schon längere Zeit sofort eingearbeitet, d.h. sobald einige Fässer ausgebracht sind, wird der Dünger mit dem Grubber oder andere Geräte z.B. Scheibenegge eingearbeitet.
Da wir viel mit dem LU arbeiten ist das personell kein Problem. LU bringt Gülle aus und einarbeiten machen wir selber.
LG Gina

Offline gammi

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #47 am: 19.01.12, 13:39 »
wie setzt man die neue Düngeverordnung um, wonach flüssiger Dünger spätestens nach vier Stunden eingearbeitet sein muss??? ???

Dass interessiert doch die nicht, die die Verordnung gemacht haben.

@gina: sicher wenn das Personal passt, dann sind 4 Stunden kein Problem. Aber bei den anderen? Immer geht das auch nicht.

Zum einen will ich keine LU zur Gülleausbringung benötigen:
- weil wir noch sehr viele kleine Parzellen haben. Die sind für den LU und seine großen Maschinen gar nicht wirklich interessant.
- weil die großen Maschinen grad bei nicht so guten Wetterbedingungen in meinen Augen viel zu schwer sind.
- weil  ich das ganze ja auch bezahlen muss.

Und die Nachbarn freuen sich dann auch, wenn ich alle 4 Stunden wieder mit Güllefahren anfange.



« Letzte Änderung: 19.01.12, 13:46 von gammi »
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Offline frankenpower41

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #48 am: 19.01.12, 14:13 »
... wir legen uns extra deshalb größeren zweiten Schlepper zu. (jedenfalls mit ein Grund)
Göga meinte, da darf man ja ständig umhängen. Da bringt man vielleicht was zusammen.

Marianne

Offline apis

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #49 am: 19.01.12, 15:10 »
Problematisch wird es wohl in Hanglagen wo die Schlepperreifen auf der feuchten Gülle nicht genügend Halt finden und eine große Schmiererei beginnt.
Bei sonnigem Wetter mags ja noch funktionieren, doch wer fährt bei Sonnenschein Gülle?

Offline gammi

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #50 am: 19.01.12, 15:40 »

Bei sonnigem Wetter mags ja noch funktionieren, doch wer fährt bei Sonnenschein Gülle?

Ein Angrenzer hat mal zu Göga gemeint, wenns regnet und er Gülle fährt (auf Wiese) dann würde er immer sie Staße so dreckig machen. Als Göga das nächstemal bei Sonne gefahren ist.....kam der Angrenzer dann und hat gemeint, bei Regen wäre es doch besser und so schmutzig würde die Straße doch nicht.

Dass Gülle eingearbeitet zeitnah eingearbeitet werden muss ist ja o.k. aber 4 Stunden ist schon recht kurz. Und wenn ich dann deswegen extra einen größeren/zusätzlichen Traktor kaufen muss  ???
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doretchen

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #51 am: 19.01.12, 16:15 »
gammi, da hast du noch Glück gehabt, dass der Angrenzer dich angesprochen hat.

Bei uns hagelt es sofort Anzeigen und Beschwerden! Die Zeitung steht auf der Seite der Anzeiger und druckt ohne Recherche alles was die an Bildern und Berichten liefern! Es wird erst mal gedruckt, ob es stimmt, kriegen wir später, oder gar nicht. Dazu spukt der Begriff: "Massentierhaltung" in den Köpfen. Die Leute erreichst du dann mit Argumenten über den Verstand überhaupt nicht mehr. Nur wenn Herr Remmel, unser Landwirtschaftsminister, aufgrund einer Stichprobe Antibiotika in Hähnchenfleisch konstatiert, das hören dann alle.

Offline mogli

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #52 am: 19.01.12, 20:43 »
Göga war dieser Tage auf einer diesbezüglichen Aufklärungsversammlung. Auf Nachfrage erklärte der Sachbearbeiter: "Die 4 Stunden-Regelung  ist eine Soll-Auflage"!
Liebe Grüße Helga

Offline Farmerin

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #53 am: 19.01.12, 21:18 »
Mein Mann ist auch gerade an einer Info - bin gespannt, was er zu berichten hat und ob das von Region zu Region anders gehandhabt wird. Gilt das Einarbeiten auch für Wiesen - oder ist da "nur" das Ackerland betroffen? Gilt Schleppschlauchverteilung gleichwertig mit eingearbeitet? Ihr seht, ich bin ungeduldig.

mouhkouh

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Düngeverordnung
« Antwort #54 am: 19.01.12, 21:47 »
Nur Ackerflächen. Wie willst du denn Gülle auf einer Wiese "einarbeiten" ? :)
Ich hatte meinen Mann gefragt, wieso das nicht für Wiesen gelten würde, er meinte, weil die Pflanzen die Gülle ja schnell aufnehmen, und es nicht oben liegenbleibt wie auf brachliegenden Flächen.
Was ich mich allerdings noch frage, was mit den Kleegrasflächen sein wird? Weil die bei uns ja nicht unter Grünland laufen, sondern unter Ackerland.



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Offline martina

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #55 am: 20.01.12, 07:16 »
Im stehenden Bestand kann nichts eingearbeitet werden.

Offline maggie

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #56 am: 20.01.12, 09:51 »
also junior war am selben "anlass" wie göga von farmerin - (wir sind grenzlandbauern und müssen eure vorgaben auch "hinnehmen")

und es heisst da einfach - gülle muss auf offenem ackerland innerhalb 4 stunden eingearbeitet werden !! -
wie  - interssiert doch niemand - entweder zusammenarbeit oder man wechselt die maschine !!!! :o

nimmt mich wunder ob da auf grossen betrieben noch gülle ausgeführt wird oder wird die dann einfach an eine biogasanlage verkauft ?
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline annelie

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #57 am: 20.01.12, 10:29 »
Auf Flächen wo Wintersaaten stehen, wie Raps, Gerste, Weizen, Triticale, Roggen, natürlich auch Kleegras usw. braucht man natürlich nicht einarbeiten, wäre ja unsinnig...

Hallo maggie
Hier ist es schon seit Jahren so, dass auf manchen Betrieben ein Spezialfahrzeug kommt das mit Zubringerfässern befüllt wird und das die Gülle gleich einarbeitet. Gerade im Frühjahr zum Maisbauen sieht man das.
Hier ein Bild dazu (soll keine Werbung sein, war das Erste das ich gefunden habe):
http://www.holmer-maschinenbau.de/produkte/systemfahrzeug/terra-variant/beschreibung/guelleausbringer.html
So weit ich weiß, steht in den meisten Verträgen, dass man die Gülle, die man an die Biogasanlage liefert/verkauft auch wieder zurücknimmt, also wird sie wohl irgendwann auf den eigenen Flächen ausgebracht werden müssen, aber vielleicht ist das ja nur bei uns so (mit dem zurücknehmen).

« Letzte Änderung: 20.01.12, 10:33 von annelie »
Vergangenheit ist Geschichte,
Zukunft ist ein Geheimnis
und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Liebe Grüße
Annelie

Offline martina

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #58 am: 20.01.12, 10:30 »
Maggie, große Betriebe haben dann auch die entsprechende Technik und die entsprechenden Arbeitskräfte.


doretchen

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Re: Düngeverordnung
« Antwort #59 am: 20.01.12, 10:37 »
So weit ich weiß, steht in den meisten Verträgen, dass man die Gülle, die man an die Biogasanlage liefert/verkauft auch wieder zurücknimmt, also wird sie wohl irgendwann auf den eigenen Flächen ausgebracht werden müssen, aber vielleicht ist das ja nur bei uns so (mit dem zurücknehmen).



Das ist überall so. Der Vorteil ist nur, dass die Gülle dann nicht mehr stinkt.