15 Jahre? Glaub ich nicht. Das wär mehr, als bei der Buchführung, da reichen 10 Jahre.
Von QM hab ich die Frist von 3 Jahren im Kopf. Bei GMP+ (Futtermitteltransporte) sind auch 3 Jahre.
Bei QS in Leitfaden Rind steht in der Fassung vom 01.01.2014 unter Punkt 2.1.2 Durchführung + Dokumentation der Eigenkontrolle: Dokumente und Aufzeichnungen aus der Eigenkontrolle müssen - soweit nicht gesetzliche längere Aufbewahrungsfristen im Einzelnen festgelegt sind im Sinne der Sorgfalts- und Nachweispflicht gegenüber Dritten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Also hab ich mal nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gegoogelt und bin bei der
Landberatung Verden mit einer schönen Liste fündig geworden, die ich mir auch gleich mal ausdrucke und dem Junior an die Pinnwand hängen werde.
Wobei Punkt 12 da widersprüchlich ist:
12 Lieferscheine/Rechnungen über Zukauf/Verkauf von Futtermitteln (auch Heu) - die letzten 5 Kalenderjahre.
Rechnungen fallen eindeutig unter die 10-Jahresfrist, zumindest als Teil der für den Jahresabschluss nötigen Buchführung .