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Plötzlich Hoferbe und Unsicherheit

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apis:
Ganz auf die Schnelle: Die Landwirtschaftskammer kann dir, wie schon geschrieben, in allen Fragen rechtssicher weiterhelfen. Ebenso ein landwirtschaftlich versierter Steuerberater. Denn kannst du auch unter landwirtschaftlichen Buchstellen finden.

cara:
Ich kann dir zwar bei deinen Fragen nicht wirklich weiterhelfen, aber ich finde es toll, dass ihr diese Aufgabe auf euch nehmt!

annelie:
Ich kann Dir bei den Fragen ebenso wie Cara nicht weiterhelfen, da es in Bayern keine Höferolle/-ordnung gibt. Als mein Vater ohne Testament starb, wären wir eine Erbengemeinschaft geworden, aber meine Schwester und ich haben zu Gunsten unserer Mutter verzichtet.
Kann der Bruder Deines Partners einen Pflichtteil einfordern und was steht der getrenntlebenden Ehefrau zu? Das würde mich total interessieren, da ich -wie geschrieben- von der Höferolle/-ordnung keine Ahnung habe. Bei uns wären es 50 % vom Erbe für meine Mutter und jeweils 25 % für uns Töchter gewesen, das war allerdings schon vor 28 Jahren.

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