Jetzt habe ich doch erstmal beim Marktstammdatenregister nachgefragt. Unsere Anlagen sind von 2008, 2010 und 2011, da haben wir Zeit bis zum 31.01.2021
Unten habe ich einen Auszug aus der Webhilfe vom Marktstammdatenregister rausgesucht.
Bis wann muss ich mich im MaStR registrieren?
Es gelten unterschiedliche Fristen. Sie finden eine ausführliche Auflistung in dem Hilfebereich Fristen.
Für EEG-Anlagen (einschließlich EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen gilt in der Regel:
•Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 1.7.2017 haben für die Registrierung im MaStR 24 Monate nach Start des Webportals Zeit (bis zum 31.1.2021).
•Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 1.7.2017 hatten bzw. haben für die Registrierung 1 Monat Zeit nach der Inbetriebnahme. Sofern eine Anlage in der Zeit vom 1.7.2017 bis zum 31.1.2019 bei der Bundesnetzagentur registriert wurde, sind für diese Anlage die fehlenden Daten im MaStR-Webportal nachzutragen. Die Bundesnetzagentur gewährt den Betreibern Zeit bis zum 31.1.2021, die Ergänzungen vorzunehmen.
Für allen anderen Einheiten und Anlagen gilt:
•Bei Inbetriebnahme vor 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 24 Monate nach Start des Webportals bis zum 31.1.2021.
•Bei Inbetriebnahme ab 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 6 Monate nach Start des Webportals bis zum 31.7.2019.
Die Registrierung von Projekten muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung zusammen mit der erteilten Zulassung registriert werden. Geplante Anlagen, für die keine Zulassung nach Bundesrecht notwendig ist, haben keine Registrierungspflicht und damit auch keine -frist.
Quelle: Webhilfe des Marktstammdatenregisters
LG Gina