Autor Thema: Agrardieselvergütung ab 2014  (Gelesen 118619 mal)

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Online gina67

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #210 am: 31.01.18, 20:58 »
Und ich hab gestern die Belege von 2016 zurückbekommen.

ich fülle den Antrag online aus und schicke nur den komprimierten Antrag ohne Belege zum Hauptzollamt nach Cottbus.
LG Gina

Offline Erika

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #211 am: 01.02.18, 07:32 »
Danke für die Erinnerung, alle Rechnungen für 2017 liegen vor, den Antrag habe ich mir soeben unter Favoriten gespeichert, dann werde ich das heute Nachmittag erledigen, wieder eine Sache weniger...

Offline klara

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #212 am: 01.02.18, 21:11 »
Hallo Ihr ,
Welche Formulare habt ihr da?Bitte mit Link,da ich letztes Jahr wohl den falschen erwischt habe,obwohl ich´s online machen wollte. >:(.
Männe traut jetzt nichtmehr ;D.
LG Klara
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Online gina67

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Offline Internetschdrieler

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #214 am: 01.02.18, 21:44 »
Auf der Seite vom Zoll online findest du die richtigen Formulare.
Ich nehme den 1142 da wir folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für die Verwendung des vereinfachten Antrages:

Sie haben im Jahr 2017 einen vollständigen Antrag (Vordruck 1140) oder einen vereinfachten Antrag (Vordruck 1142) abgegeben, der vom
Hauptzollamt nicht abgelehnt wurde. Seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Vordruck 1140) haben sich keine Änderungen bei Betriebsart(en),
Personenkreis und Anzahl der Bienenvölker ergeben. Sie sind im Zeitpunkt der Abgabe dieses Antrages oder waren im Zeitpunkt der
Verwendung der Energieerzeugnisse (Kalenderjahr 2017) kein Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.v. Artikel 2 Nummer 18 der AGVO.


Es gibt wohl heuer nicht den Wirrwarr mit den Zusatz Erklärungen mit Formblatt sowieso.
Unser Antrag für 2017 geht morgen Richtung Passau, die Online-Daten sind schon unten.

Offline klara

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #215 am: 01.02.18, 21:52 »
Danke :D. Sonst kein Formular?
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Online gina67

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #216 am: 01.02.18, 21:59 »
Danke :D. Sonst kein Formular?

Nein, diesmal nicht.

Online Agrele

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #217 am: 01.02.18, 22:33 »
Hallo Ihr ,
Welche Formulare habt ihr da?Bitte mit Link,da ich letztes Jahr wohl den falschen erwischt habe,obwohl ich´s online machen wollte. >:(.
Männe traut jetzt nichtmehr ;D.
LG Klara

Ich speichere den mir ab und korrigiere nur den dieselverbrauch jedes Jahr
Agrele

Offline freilandrose

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #218 am: 02.02.18, 10:05 »
Auf der Seite vom Zoll online findest du die richtigen Formulare.
Ich nehme den 1142 da wir folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen für die Verwendung des vereinfachten Antrages:

Sie haben im Jahr 2017 einen vollständigen Antrag (Vordruck 1140) oder einen vereinfachten Antrag (Vordruck 1142) abgegeben, der vom
Hauptzollamt nicht abgelehnt wurde. Seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Vordruck 1140) haben sich keine Änderungen bei Betriebsart(en),
Personenkreis und Anzahl der Bienenvölker ergeben. Sie sind im Zeitpunkt der Abgabe dieses Antrages oder waren im Zeitpunkt der
Verwendung der Energieerzeugnisse (Kalenderjahr 2017) kein Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.v. Artikel 2 Nummer 18 der AGVO.


Es gibt wohl heuer nicht den Wirrwarr mit den Zusatz Erklärungen mit Formblatt sowieso.
Unser Antrag für 2017 geht morgen Richtung Passau, die Online-Daten sind schon unten.
Boah, Ihr seid aber früh dran. Hab mich damit erstmal nur gedanklich befasst.
Muss erstmal nach dem Online-Formular schauen.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline Erika

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #219 am: 04.02.18, 14:14 »
Antrag für 2017 erledigt und online versendet. Morgen geht der Ausdruck des komprimierten Antrags zur Post.

Offline freilandrose

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #220 am: 10.02.18, 16:03 »
Hab eben angefangen. Werde Formular 1140 verwenden. Wie immer halt.
Dann mach ich nichts falsch. Ich versteh nur eines nicht, warum soll man online versenden,
wenn man den Papierantrag doch noch verschicken soll.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline gammi

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #221 am: 10.02.18, 17:48 »
Was du per Post schicken musst ist nur er kompriemerte Antrag - ein Blatt, dass unterschrieben werden muss.

Wie beim gemeinsamen Antrag auch.
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Offline martina

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #222 am: 11.02.18, 09:07 »
Hab eben angefangen. Werde Formular 1140 verwenden. Wie immer halt.
Dann mach ich nichts falsch. Ich versteh nur eines nicht, warum soll man online versenden,
wenn man den Papierantrag doch noch verschicken soll.


Weil sie Deine Angaben dann nur noch prüfen und nicht erst digitalisieren müssen fürs Archiv? Das ist für den Zoll doch auch eine Vereinfachung.

Offline martina

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #223 am: 15.02.18, 12:42 »
Agrardieselerstattung für 2016

man glaubt es kaum, ich habe mich um sage und schreibe 0,1 l Diesel verrechnet und zu viel beantragt. Statt XXXX,83 € bekomme ich XXX,81 Euro ausbezahlt.

Aber immerhin: Ein Bescheid für die Bücher.

Offline klara

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Re: Agrardieselvergütung ab 2014
« Antwort #224 am: 15.02.18, 21:27 »
Also echt, ich versteh ´s nicht.
Jetzt hab ich den Online Antrag ausgefüllt,aber ausdrucken geht nur das, was ich eingegeben hab.Also nicht der komplette Bogen. Ist das normal :-[?
LG Klara
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