und gerade bei eigenjagden kann ich mir den pächter doch sehr genau aussuchen, wobei der kreis da wohl auch schon kleiner wird weil eigenjagden ja meist doch zu höheren kursen gehandelt werden als genossenschaftsjagden.
Ditz
Hallo Ditz,
du verstehst da glaube ich etwas falsch, der Eigentümer der Eigenjagd (Orden) kann diese nicht selber bejagen und hat sie deshalb an einen Jäger verpachtet, dabei wurde im Pachtvertrag verankert, dass der Jäger nicht für Schäden aufzukommen braucht.
Wir sind Pächter des Grün- und Ackerlandes und haben ebenfalls eine Klausel drin, dass wir keine Schadensersatzansprüche haben.
Da ist nicht viel mit aussuchen, solange der Orden in seiner Gartenanlage keine Schäden hat, wird da auch nichts passieren.
Gruss
Petra2