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Autor Thema: Hofübergabe  (Gelesen 41482 mal)
Mirjam
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« Antwort #60 am: 04.11.04, 16:31 »

Hallo Stadtkind,

damit ihr auch später hinter dem Übergabevertrag stehen könnt - positiv für beide Seiten - würde ich mich schlau machen wo es nur geht.

Z.B. mit dem Buch: Hofübergabe von Rolf Wehner; Ernst Johansson
erschienen bei DLG, 2000


in Bayern gibt es an den Bildungsstätten Herrsching und Grainau auch Hofübergabeseminare! Was sind schon 2 Tage in Hinblick darauf, das die Verträge dann jahr-zehntelang Gültigkeit haben sollen  Wink

z.B. hier sogar noch in diesem Monat:

Alles hat seine Zeit....."
Hofübergabe-Seminar
Kursnummer 0003518 
Termin 26.11.2004  15:30 Uhr - 28.11.2004  12:00 Uhr 
Veranstaltungsort HERRSCHING 
Beschreibung Bei diesem Seminar geht es in erster Linie um Fakten für Ihr zukünftiges Leben. Sie sind als Hoferbe, Hofübergeber oder weichender Erbe angesprochen

Wir klären rechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Fragen, die ansonsten viel Ärger und viel Geld kosten können. Genauso wichtig wie die Finanzangelegenheiten ist auch die Zukunft Ihres Betriebes und Ihrer Familie.

Klären Sie, was zu klären ist. Ihnen und Ihrer Familie zu Liebe.
 
Zusatz-Information 
Kategorie Landwirtschaft
Maximale
Teilnehmerzahl 25
Gebühr Preis für Mitglieder des BBV
   170,00 €   
 
 

In jedem Fall ist es wichtig sich von verschiedenen Seiten (als den Beratern der SE/E) mal Ansichten/Perspektiven/Infos geben zu lassen, aber dennoch jemanden zu haben, der die verschiedenen Ansprüche, Erwartungen und auch Ängste! in dem Ü-Vertrag zu Papier bringt, das keiner hinterher grübeln muss  Wink.

Dir alles Gute

Mirjam
« Letzte Änderung: 04.11.04, 16:37 von Mirjam » Gespeichert

Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!
Margret
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« Antwort #61 am: 04.11.04, 22:20 »

Hallo Stadtkind,

Altenteiler ist der Fachausdruck  für die Betriebsabgeber.

Infos  und Musterverträge  gibt es bei  Bauernverband,  beim Notar  und beim Steuerberater.
Es ist m.E.  wichtig,  alle (besonders Notar und Steuerberater)  zu befragen.

Und zwar zumindest zusammen mit dem Partner,   noch besser  zusammen mit den Abgebern.

Wann steht denn die Übergabe an ?   Man kann locker ca. 1 Jahr Vorlauf rechnen.
  Eine Verpachtung  oder Gründung einer Gesellschaft bürgerl. Rechts  ginge schneller.

Margret
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Mathilde
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« Antwort #62 am: 05.11.04, 07:14 »

Hallo Mirjam,

bei vielen von Euch ist das als Hofübergeber noch nicht so interessant aber je näher diese Aufgabe bei uns rückt (ist noch ein bisschen hin)
desto mehr bekomme ich Achtung vor meinen SE.
Mein SV hat das wirklich gut gemacht.

LG Mathilde
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reserl
Niederbayern
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« Antwort #63 am: 05.11.04, 20:07 »

Hallo!
Habe gerade entdeckt, dass es unter der Rubrik "Betriebsperspektiven" ja schon eine sehr ausführliche Box zum Thema Hofübergabe gibt. Da dort auch finanzielles und rechtliches durchdiskutiert worden ist, stelle ich mal den LInk hier rein. Bitte lasst uns doch der Übersichtlichkeit halber dort weiter diskutierenhttp://www.agrar.de/landfrauen/forum/index.php?topic=486.new;boardseen#new

Wir sehen uns in der Box nebenan Wink



Hallo Lena,

danke für den Hinweis.Smiley
Ich hab jetzt beide Themen zusammengelegt.
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lieben Gruß
Reserl


Auch in den kleinsten Tropfen spiegelt sich der ganze Himmel.
Stadtkind
Gast
« Antwort #64 am: 22.11.04, 16:55 »

Was ist nun eigentlich "besser" - die ewige Verpachtung des Hofes oder die sofortige Übergabe oder die Übergabe nach der Verpachtung?

Ich denke da an die Emotionen aller Beteilligten, aber auch ans Geld? Was ist finanziell "günstiger"Huh

Freue mich auf Eure Antworten!

Gruß,

Stadtkind
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Mirjam
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Change happens!


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« Antwort #65 am: 22.11.04, 18:12 »

Hallo Stadtkind,

was du - und das ist der einzige Ratschlag den ich dir hierzu geben möchte - und die Familie in der du leben/arbeiten willst braucht -  ist eine vernünftige Betriebsberatung mit finanzieller Kalkulation eines Betriebsentwicklungsplanes UND unter Berücksichtigung ALLER Familienmitglieder, deren Wünsche und Ängste um verschiedene Perspektiven zu entwickeln, die allen entsprechen, die ihr Leben am Hof führen.

Momentan machst du zu jeder Frage eine neue Box auf, jede Antwort von uns hierzu wäre ein Schuß ins Blaue, weil wir viel zu wenig über dich/den Hof/die Familie wissen.

Hier im Forum wirst du beim Querlesen vieler deiner Fragen wiederfinden, eine wichtige Frage wäre für dich wäre, wo du (welches Bundesland?) eine gute sozio-ökonomische Beratung finden wirst.

Nix für ungut, hier im Forum kann man Anregungen und Lösungen für KLEINE Probleme finden, aber solche großen, lebens-richtungsweisenden Fragen kann man - so denke ich - nur vor Ort mit Einblick in alle betrieblichen Zahlen und Familienverhältnissen lösen - und das ist gewiss nix für ein öffentliches Forum wie dieses.

viele Grüsse

Mirjam
« Letzte Änderung: 22.11.04, 18:14 von Mirjam » Gespeichert

Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!
Mathilde
Gast
« Antwort #66 am: 23.11.04, 07:55 »

Hallo,

das neue DLG - Heft ist voller Beiträge über die Hofübergabe. Habe schon mal Quergelesen und ist sehr interessant.
>Der Hofnachfolger sollte die Bilanz des Betriebes nicht erst am Übergabetag zu sehen bekommen<
Das habe ich unserem schon unter die Nase gerieben weil er das auch nicht so interessant findet wie die neuesten Traktortypen
Muss ich aber in einer ruhigen Minute ganz genau studieren weil die Angelegenheit ja wirklich nicht mit "links" gemacht werden kann.
Sind auch Bücher dazu vorgeschlagen.

LG Mathilde
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frankenpower41
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« Antwort #67 am: 25.02.05, 22:05 »

Hallo

Unsere einen Nachbarn haben jetzt übergeben und sie haben mit einer
"Altlast" zu bestehen, gegen die auch heute nichts mehr zu machen ist.
Vor ca 40 Jahren, hat der jetzige Übergeber den Hof von seinem Opa übernommen. Der Sohn war gefallen, und da sich die Tochter nach dem Krieg von ihrem Mann trennte, kam sie auf den elterlichen Hof mit ihren 3 Kindern zurück. Der HOf ging dann direkt an den Enkel. Zu dieser Zeit war die eine Schwester noch nicht verheiratet. Sie hatte einen Beruf und wohnt auch anderswo. Nun bekam sie ein Wohnrecht bis zu ihrer Hochzeit geschrieben. Sie hat zwar einen inzwischen erwachsenen Sohn, hat aber nie geheiratet. Freiwillig verzichtet sie nicht auf ihr Wohnrecht. Vor fast 14 Jahren der jetzige Übernehmer geheiratet und sich eine abgeschlossene Wohnung eingerichtet. Schon damals wollten sie, dass sie ein anderes Zimmer nimmt. Erfolglos. Sie kam alle 14 Tage um hier zu übernachten. Wohnen tut sie ja in der Stadt. Nur gegen Zahlung eines hohen Betrages wäre sie bereit gewesen zu verzichten. Zu meiner SM sagte sie mal, die reichen Bauern haben ja Geld. Seit ein paar Jahren haben die jungen jetzt das Zimmer von ihr gemietet. Sie brauchen den Platz, denn mittlermeilen haben sie 4 Kinder. Sie zahlen jetzt jeden Monat 25,-- Euro Miete und das im eigenen Haus. Reden tun sie ja schon seit Jahren nichts mehr mit ihr, denn das durch so ein Verhalten das Verhältnis nicht besser wird ist eh klar.
Sie wären sogar verpflichtet gewesen sie in die Küche und ins Bad zu lassen, denn die Benützung dieser Räume ist ihr auch geschrieben.
Gegen diesen Übergabevertrag von damals kann man nicht vorgehen, und wenn sie 90 werden sollte, bleibt ihr das Recht immer noch.
Ich frag mich nur, was in dieser Frau vorgeht. Sie lebt ja bereits seit 40 Jahren wo anders. Ich denke, es ist irgendwie Neid auf den Besitz, denn brauchen tut sie das Zimmer ja nicht.

Marianne
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Marina
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« Antwort #68 am: 26.02.05, 18:59 »

Hallo Marianne,

meiner Freundin geht`s ähnlich: sie müssen an eine Tante ihres Mannes Miete für ein Zimmer zahlen. An dem Zimmer darf aber nichts verändert werden, obwohl die Tante seit mehr als 20 Jahren als Pflegefall im Heim lebt. Sie nützen den Raum lediglich als Abstellkammer. Aber so blöde sind manche Übergageverträge früher geschrieben worden.
Mein SV wollte sich seinerzeit einen Acker zurückbehalten. Ich weiss heute gar nicht mehr, aus welchem Grund. Das hat ihm der Notar aber erfolgreich ausgeredet. Er hat aber darauf bestanden, dass das Auto (Betriebskutsche  Wink) nicht übergeben wird. Als er nach einigen Jahren ein neues Auto brauchte, hatte er nicht so viel Geld, eines zu kaufen. Da waren wir wieder gut genug  Angry.

Gruß
Marina
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Daggl
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« Antwort #69 am: 27.02.05, 12:17 »

Hallo,

und ganz besonders toll ists, wenn Flächen vergessen worden sind. Bei uns wars so, daß eine Übergeber 1884 (!) Flächen, die er mal zugekauft hat nicht  im Übergabevertrag erwähnt hat. Aber zurückbehalten hat er sie auch nicht, da dort andere Flächen erwähnt sind, ein Grundstück mit Austragshaus. Die nachfolgenden Generationen haben das entweder nicht gemerkt oder einfach unterm Tischfallen lassen Sad. Nur ist inziwschen auf diesm Grundstück ein haus, in dem jetzt SE wohnen gebaut worden. Obwohl im Grundbuch noch die 1910 verstorbene Ururoma von meinem Mann eingetragen war. Mein Mann war der Meinung, so kann man das auch nicht lassen, beim Staatsarchiv war zwar die Kaufvertag über diese Grundstück und der Übergabevertrag zu finden, aber sonst nichts. Da braucht man dann eine Aufgebotsverfahren, damit sich sich melden, die auch noch Ansprüche auf das Grundstück anmelden. Interessanterweise haben sich ganu die gemeldet, die eh schon mehr bekommen haben, als die anderen - ein Cousin von meinem Mann hat gesagt: Dann kann dein Vater ja Miete an die Erbengemeinschaft zahlen, wenn wir ihm seinen Anteil nicht für eine bestimmt Summe abkaufen. Andere haben gesagt, daß das ihnen einleuchtet, daß das vergessen worden ist, sie wolln da nichts davon.

Deswegen sthet auch im Übergabervertrag von SE an meinen Mann drin: Mitübergaben sind auch alle heute zum Anwesen gehörenden land und forstwirtschaftlichen Grundstücken, die nicht richtig oder vollständig aufgeführt sind...
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Viele Grüße, Dagmar
reserl
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« Antwort #70 am: 08.03.05, 09:13 »


Am 21./22. März findet an der Landvolkshochschule Niederaltaich ein Hofübergabeseminar für Übernehmer und Übergeber statt.
Dort werden Wege zu einer sachgerechten und menschlichen Hofübergabe aufgezeigt.

Anmeldung bis 14. März bei der Landvolkshochschule St.Gunther Tel. 09901/93520 oder per Email lvhsna.verw@degnet.de


Hat von Euch schon mal jemand ein solches Seminar besucht?
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lieben Gruß
Reserl


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Guste
Gast
« Antwort #71 am: 26.04.05, 20:32 »

Hallo,
das Thema Hofübergabe ist bei meinen Eltern im Moment hoch aktuell und irgendwie häng´ich mittendrin! Da es mich enorm belastet und ich auch nicht einseitig denken möchte habe ich mich durchs Forum gelesen. Trotzdem bleiben noch einige Fragen offen. Vielleicht hat jemand Erfahrungen die mir helfen.
Situation: Mein Bruder, verh., drei Kinder.
Ich bin ebefalls verh., ein Kind und arbeitet 1/2 Tage als Hausw. Leitung im Altenheim. Mein Mann  ist Landwirt und die At. leben in einer eigenen Wohnung im Haus und wir sind für deren Pflege zuständig. Die vier Schwestern meines Mannes sind vor 13 J. abgefunden worden. Das Verhältnis ist gut und es ist alles ok.! Bei meinen Eltern hat sich der Betriebe durch einen Verkauf vergrößert, es sind aber auch Belastungen da, die aber mit entspechendem Arbeitseinsatz gut zu bewältigen sind. Die Wohnungen sind komplett getrennt, meine Eltern arbeiten noch aktiv mit und meine Schwägerin arbeitet ca. 15 St./W.. Das Verhältnis der Frauen war nie sehr gut, aber man hat sich arrangiert. ( Leider nur so lalala!)
Mein Bruder hat seit einigen Monaten Gütertrennung. Meine Eltern sorgen auch vor der Hofübergabe noch für meinen Pflichtteil - bisher ist alles ok, aber jetzt kommst: Mein Bruder besteht auf folgenden Passus im Übernahhmevertrag: im Falle der stationären Pflege bis einschließlich Stufe I ( Pflegekassensazhlung, Rente, etc. werden angerchnet) zahlt er die als Sohn die Differenz zum Sozialträger. Bei Stufe II und III soll ich ,it verpflichtet werden, da ich ja verdienen würde und durch meinen Mann genug Geld hätte ( Bauland). Hat jemand Erfahrung mit so einem Passus, ist das rechtlich ok. Wie ist das bei anderen geregelt. Ich würde mich sowieso um meine Eltern kümmern, aber lieber freiwillig und ich finde diese Forderung gegenüber meinen Eltern auch sehr verletzend (Zitat: Grete pflegt euch eh´nicht, die ist schließlich Tochter und kümmert sich um ihre Eltern, da ihr Bruder und seine Frau (auch Landwirt mit Hof) das nicht wollen). Ich hoffe es ist alles verständlich, denn ein detaillierter Bericht wäre zwar Balsam für miene Seele, aber für euch ein Roman.
Viele liebe Grüße
Guste


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Henriette
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« Antwort #72 am: 26.04.05, 22:46 »

Hallo Guste,

soweit ichweiß, sind alle Kinder gefragt,wenn bei den pflegebedürftigen Eltern die Versicherungsleistungen, egal bei welcher Pflegestufe  nicht ausreichen. Maßgeblich ist das jeweilige Einkommen. Die Ausgaben für die  Familie, Schulden, materieller Besitz sind sicher anzugeben und werden berücksichtigt. Inwieweit der Besitz / Verdienst desPartners eine Rolle spielt weiß ich nicht, wäre aber interessant.

Ich finde aber schon, dass die Kinder, die den Hof übernommen haben, die Hauptverantwortung übernehmen sollten. Die Eltern haben ihre Arbeitskraft eingesetzt und arbeiten noch mit, wie auch in Eurem Fall. Menschlich finde ich das ein Armutszeugnis, wenn Deine Schwägerin sich drückt. Dass sich die weichenden Erben mit kümmern und bei Bedarf einspringen, ist eine andere Sache.

Liebe Grüße
Henriette / Christine
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Beppa
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« Antwort #73 am: 27.04.05, 08:29 »

Wie ist bei euch die Wohnsituation ? Habt ihr ein eigenes Haus bzw. Wohnung oder Wohnt ihr alle gemeinsam in einem Haus ?

Ich würde mir das Wohnrecht (und evtl. noch andere Ansprüche zwecks Mithilfe) sichern, wenn nicht schon vorhanden. Es könnte ja zum Teil gleich mit dem dir zustehenden Pflichtteil verrechnet werden. Ansonsten geht dich die ganze Übergabe doch rein rechtlich nichts an sondern findet zwischen deinen Eltern und deinem Bruder statt.

Wenn sie eine Regelung zwecks späterer Altenversorgung treffen ist das o.k., aber eine Regelung ist ja bereits gesetzlich vorhanden so das es eigentlich nicht noch extra geregelt werden muss. Was ist z.B. wenn du später einfach nicht mehr in der Lage bist die vereinbarte Leistung zu erbringen ? Oder was bekommst du für die spätere Übernahme der Versorgung ? Dein Bruder hat den Hof und du ?

Wenn er darauf besteht dann nimm dir lieber einen Anwalt der sich das mal ansieht und dann den Überblick hat, was da so nachfolgend noch auf euch zukommen kann.
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Margret
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« Antwort #74 am: 27.04.05, 10:53 »

Hallo Guste,

ich würde auf jeden Fall den Rat eines / des zuständigen   Notars einholen !!!
Da müsst ihr ja sowieso noch hin,  denke ich.  Habt ihr die geplanten Passagen schon mit ihm besprochen ?

Unser Notar war sehr lebensnah  und hat immer gesagt,  was schriftlich notariell geregelt werde  sei eh nur für den Kriisenfall  bzw. wird nur bei Streit  usw. hervorgekramt.   Deshalb wäre er sehr, sehr vorsichtig mit allem,  was  schriftlich festgehalten wird.

Da keiner weiß,  was kommt,  muss eine faire und für alle allzeit lebbare Vereinbarung getroffen werden.
Bei uns in BW ,  zumindest bei unserem Notar,   wird eher weniger geregelt als früher,  d.h. die Übernehmer werden weniger stark  und andauernd schriftlich verpflichtet.

Mir als Außenstehende  gefällt die Formulierung deines Bruders nicht;  spontan  "riecht"  sie für mich....

Fragt den Notar,  der hat schon so viele Fälle gesehen - vor und nach dem Ernstfall !

Margret
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