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Autor Thema: Besucher?  (Gelesen 826 mal)
martina
Südniedersachsen
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Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben


« am: 10.09.04, 10:20 »

Es ist ja eigentlich eher eine Haftpflichtfrage, aber was ist mit Besuchern (eingeladen und unfreiwillig/uneingeladen) auf dem Hof?

Unsere Altenteiler haben oft Besuch. Was passiert, wenn die z.B. in den Wohngarten der AT möchten und an der Böschung oder auf der Treppe stolpern? Es ist ja Betriebsgelände?

Und wie sieht es mit den Spielgefährten der Kinder aus?

Der TA, der im Stall über eine Forke fällt oder von einer Kuh getreten wird?
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.

Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage!   Martina
BG
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« Antwort #1 am: 10.09.04, 15:44 »


Es ist ja eigentlich eher eine Haftpflichtfrage, aber was ist mit Besuchern (eingeladen und unfreiwillig/uneingeladen) auf dem Hof?

Unsere Altenteiler haben oft Besuch. Was passiert, wenn die z.B. in den Wohngarten der AT möchten und an der Böschung oder auf der Treppe stolpern? Es ist ja Betriebsgelände?

Und wie sieht es mit den Spielgefährten der Kinder aus?

Der TA, der im Stall über eine Forke fällt oder von einer Kuh getreten wird?


Hallo Martina,

du hast es schon erkannt, die Unfallversicherung der LBG deckt die Haftung gegenüber Besuchern nicht ab. Altenteiler sind allerdings versichert, wenn sie auf dem Hof mitarbeiten und dabei einen Arbeitsunfall erleiden.
Für Besucher (auch Kinder) ist evtl.  Eine Haftpflichtversicherung nötig, um evtl. Ansprüche abzudecken.
Wichtig ist aber das Beseitigen von Gefahrstellen auf dem Hof, um es garnicht erst soweit kommen zu lassen. Die LBGen beraten gerne auch vor Ort zum Thema Kinder- und Seniorensicherheit. Manche LBGen vermitteln auch günstige Haftpflichtversicherungen. Einfach mal bei deiner LBG nachfragen.

Gruß

LBG
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renate
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« Antwort #2 am: 10.09.04, 16:52 »

Urlaub auf dem Bauernhof - manche Gäste arbeiten gerne mit, im Stall, bei der Heuernte oder wo auch immer. Manchmal sind sie auch wirklich einen Hilfe. Wie sieht es aus  wenn dabei was passiert. Deckt das die LBG ab?
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Viele Grüße  Renate
BG
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« Antwort #3 am: 10.09.04, 17:04 »


Urlaub auf dem Bauernhof - manche Gäste arbeiten gerne mit, im Stall, bei der Heuernte oder wo auch immer. Manchmal sind sie auch wirklich einen Hilfe. Wie sieht es aus  wenn dabei was passiert. Deckt das die LBG ab?


Hallo Renate,

das ist kein leichtes Thema, eigentlich etwas für Juristen. Die LBG deckt nur Arbeitsunfälle ab. In der Regel arbeiten Feriengäste nur zu ihrer eigenen Unterhaltung mit und verrichten keine Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert für den Bauernhof. Dieser Freizeitvertreib für die Gäste ist nicht versichert bei der  LBG und müsste über eine private Haftpflicht abgesichert werden.

Näheres müsste im Einzelfall geklärt werden.

Gruß

Reinhold, LBG
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« Antwort #4 am: 01.10.04, 11:50 »

Hallo,
hab' da auch 'ne Frage:
Bei uns kommen manchmal Muttis mit ihren Kindern auf den Hof zum "Kühe gucken" - und zwar ungebeten und uneingeladen. Neulich traf ich zwei etwa 10-jährige Steppkes auf dem Hof. Die wollten sich mal umsehen...
Was passiert, wenn einem solchen (ungebetenen) Gast, von dem wir vielleicht nicht mal was bemerkt haben, etwas passiert?
 Huh
Anna
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Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern
BG
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« Antwort #5 am: 07.12.04, 09:02 »

Hallo AnnaAnna,

die Berufsgenossenschaft deckt ja hauptsächlich Arbeitsunfälle ab. "Kühe gucken" ist leider keine Arbeit und damit auch nicht bei der LBG versichert. Passiert was und es ist ein Haftpflichtfall, so müsste die normale Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Aber viel besser ist es passiert nichts! Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben übrigens im Oktober eine Aktion "Kinder sicher und gesund auch dem Bauernhof" gestartet. Im Rahmen dieser Aktion gibt es Checklisten zur Selbstüberprüfung des Hofes auf Kindersicherheit. Du kannst sie bei deiner LBG anfordern.

Grüße

Reinkhold, LBG Franken und Oberbayern
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