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Autor Thema: Kündigung oder Pachtaufhebung  (Gelesen 680 mal)
Beate Mahr
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« am: 10.12.11, 13:20 »

Hallo

wie würdet ihr das handhaben Huh

Ein Investor beabsichtig 55 ha Bauerwartungsland zukaufen
aber nur ...
wenn ALLE Eigentümer zu einem bestimmten Preis kaufen
und die Kommune den B Plan ändert  Undecided

Wie dem auch sei - wir verlieren etliche ha  Cry

Z.Z. versuche ich meinen Verpächtern die Kündigung auszureden ...
denn wenn der Verkauf platzt sind die Flächen u.U. weg ( hier geiert einer nach Fläche )

Ich versuche sie zu einem Aufhebungsvertrag zu überreden ...
wenn der Vertrag zustande kommt ist die Fläche weg ansonsten bleibt sie bei uns

Was haltet ihr davon Huh

Fragt
Beate
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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,
wo die anderen erst einmal reden

John F. Kennedy
mogli
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« Antwort #1 am: 10.12.11, 13:57 »

Ich finde das ist eine prima Idee. So wie ich dich kenne, kannst du die Verpächter überzeugen. Respekt!
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Biobauer
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Beiträge: 1140



« Antwort #2 am: 10.12.11, 15:41 »

geld regiert die welt.


is zwar traurig,is aber so

wenn der verpächter genug kohle bekommt bist du die flächen los
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Streite dich nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit Erfahrung. (Bob Smith, 1962
SuHe
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... hinterher ist frau immer schlauer...!


« Antwort #3 am: 10.12.11, 19:12 »

Hallo Beate,

Pachtaufhebung würde ja den Pächter betreffen und nicht den Verpächter, dafür kann der Pächter eine Entschädigung verlangen.

Ansonsten sollte der Pächter (Landwirt) eine Pachtverlängerung oder einen Pachtvertrag mit langer Laufzeit mit dem Verpächter vereinbaren, dann hat der Investor auch das nachsehen, denn: Kauf bricht nicht Pacht.

Schöne Grüße
SuHe
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Beate Mahr
Untermain Ebene
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 4167


Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« Antwort #4 am: 10.12.11, 20:00 »

Hallo

ähm ... das Gebiet ist seit über 20 Jahr Vorrangfläche für Gewerbe
also ist Fakt, dass auch gebaut werden kann ... wir Pächter wissen das alle
Es wird von uns LW niemand etwas dagegen unternehmen
zumal LW auch Eigentümer sind und bei 50 € / m² kann ich niemand den Verkauf verdenken

Darum geht es mir auch nicht ! ! ! ! !

Mein Anliegen ist - im Falle dass der Deal platzt  - dass die Flächen bei den jetzigen Pächtern bleiben

Heute wurden die Kaufverträge unterschrieben - das Geld wird auf ein Treuhandkonto gestellt
und kann erst ausgezahlt werden wenn der Investor tatsächlichen bauen darf.

Denn genau das ist nicht sicher - eine Umweltverträglichkeitsprüfung  Grin  muss vorgelegt werden
und genau die dürfte mehr als kritisch ausfallen - über 40 % sind *ökologisch bedeutsam*

In meinem Entwurf des Aufhebungsvertrag steht ...
>> falls nicht gebaut wird besteht der Pachtvertrag weiter <<
So will ich unsere Pachtfläche sichern ...

Hoffentlich sind die Hintergründe jetzt deutlich(er)


Gruß
Beate
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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,
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John F. Kennedy
Krümmelmonster
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Beiträge: 30


« Antwort #5 am: 20.12.11, 21:34 »

klingt vernünftig Smiley
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Heinrich
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Beiträge: 68


« Antwort #6 am: 21.12.11, 01:31 »

Hallo

...................

In meinem Entwurf des Aufhebungsvertrag steht ...
>> falls nicht gebaut wird besteht der Pachtvertrag weiter <<
So will ich unsere Pachtfläche sichern ...

Hoffentlich sind die Hintergründe jetzt deutlich(er)


Gruß
Beate

Hallo Beate,

lass dein vorhaben aber vorsichtshalber von einem fachkundigen juristen prüfen.
denn wenn es hart auf hart kommt gibt es zig hintertürchen an die du als laie nie im leben denkst.

viel erfolg..... Wink
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