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Autor Thema: Schutzwaldabholzung!?  (Gelesen 467 mal)
Lexie
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« am: 02.11.11, 19:57 »

Hallo
kennt sich von Euch jemand mit Nachbarschaftsrecht aus? oder besser gesagt mit Schutzwaldabholzung?

Unser neuer Nachbar hat sich den hinter ihm liegenden Wald, ca 3000 qm  (Steillage, die Häuser stehen direkt davor) gekauft.
Seit mind. 40 jahren sind dort Bäume (Fichten, Buchen und  kleinere Eichen), die den Hang vor Abrutsch sichern.
Für uns und unsere anderen Nachbarn, war das immer Hoheitsgebiet, ja nichts verändern, es kann ja der ganze Hang
abrutschen.
Seit letztem Samstag heult da plötzlich die Motorsäge, naja vielleicht kürzt er etwas ein.
Doch anderer Nachbar fragte genauer nach und siehe da, er will die ganze Fläche abholzen und eine Weide für seine
Schafe anlegen. Den richtigen Steilhang mit fast senkrechter Wand, will er mit gößeren Steinen befestigen und
toskanische Terrassen für Gemüseanbau anlegen.
Jetzt haben wir natürlich alle Angst, bei solchen Erdbewegungen, ohne fachm. Rat, kann das doch mächtig in die Hosen
gehen.
Besagter Nachbar ist eh ein Chaostyp. Nichts als Gruscht und Gerümpel.

Wäre um Ratschläge dankbar, da reden mit ihm nichts mehr nützt. er behauptet sein Recht auf Eigentum.

LG Lexie
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Bullenmafia
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Bäuerinnen find ich super


« Antwort #1 am: 02.11.11, 20:00 »

boah.. da ist guter Rat teuer.. aber ich denke wenn es wirklich Schutzwald ist, darf er es nicht entfernen. ich würd mal bei der Naturschutzbehörde nachfragen bzw. Landwirtschaftsamt, vielleicht können die weiterhelfen.

LG Petra
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Ganz liebe Grüße
Petra
martina
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Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben


« Antwort #2 am: 02.11.11, 20:16 »

Ich würde mich beim Förster erkundigen und wenn der nix macht, die untere Naturschutzbehörde einschalten.
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Nimm das Leben nicht so bierernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.

Heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder - keine Frage!   Martina
apis
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« Antwort #3 am: 02.11.11, 20:29 »

Hier in Niedersachsen ist das Bauamt des Landkreises für solche Fälle zuständig.
 
Bei der Baugenehmigung der Häuser sind bestimmt Auflagen gemacht worden, dazu gehört oft auch die Sicherung von Steilhängen durch eine vorgeschriebene Anpflanzung.
Diese Auflagen verlieren ihre Gültigkeit auch nach vielen Jahren nicht.

Ich würde schon etwas unternehmen, es hat ja bei starken Regenfällen schon etliche Erdrutsche gegeben.
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strop
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« Antwort #4 am: 02.11.11, 22:05 »

Ich würde es auch bei der Kreisverwaltung, evtl. Untere Naturschutzbehörde, versuchen.
Vielleicht sogar eine einstweilige Verfügung erwirken, das geht schnell, so dass nicht noch mehr abgeholzt wird.
Dann kann in Ruhe darüber "gestritten" werden, ob das Abholzen des Steilhanges erlaubt ist oder nicht.
LG,
strop
« Letzte Änderung: 02.11.11, 22:31 von strop » Gespeichert
Lexie
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« Antwort #5 am: 14.11.11, 20:44 »

Hallo
jetzt muss ich mich hier mal für eure Antworten bedanken.
Momentaner Stand ist dass das Landratsamt die Abholzung eingestellt hat.
Er darf die Äste etwas einkürzen und muss für eine weitere Abholzung einen Staatsförster kommen lassen,
der mit ihm dann Baum für Baum durchgeht; welchen er abholzen darf und welchen eben nicht.
Es kehrt langsam wieder Frieden ein. Gott sei Dank.
LG Lexie
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strop
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« Antwort #6 am: 15.11.11, 12:36 »

...dann ist es ja gut gelaufen, so kümmert sich das Amt darum.
Generell hab ich es nicht so gern, wenn sich das Amt einschaltet und auf den Hof kommt, denen fallen manchmal so komische Sachen ein...... Sad, aber in Deinem Fall ist es wohl richtig.
Ich musste vor einem Jahr eine Ackerfläche aufforsten, die wir 1996 gekauft hatten - als Ackerland.
Leider konnten sie mir Flurkarten der Fläche (Foto aus einer Überfliegung) aus dem Jahr 1981 zeigen, auf denen deutlich Baumbewuchs zu sehen war. Tja, wenn man nur weit genug zurück geht in der Zeit, war irgendwann alles mal Wald........
Liebe Grüße,
strop
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