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Autor Thema: Steuerfreie Rücklagenbildung  (Gelesen 366 mal)
klara
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« am: 30.08.11, 23:11 »

Hallo Ihr,
nachdem bei uns im Frühjahr die Trockenheit, im  Mai der Frost u. im Juli der Hagel zugeschlagen haben, wäre es gut, wenn man da auf Rücklagen zurückgreifen könnte. Das Mittel:" Ansparabschreibung " ist ja in der Steuer zum Teil  raus gefallen. Könnte man das wie die letzten Jahre verwenden, müssten wir nicht aus "guten" Zeiten noch Steuern zahlen u. zuzüglich den Verlust ausgleichen. Wie seht Ihr das?

LG Klara
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muellerin
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Power to the Bauer!


« Antwort #1 am: 31.08.11, 07:48 »

Eine steuerfreie Risikorücklage wird vom DBV schon lange gefordert.
Auch bei uns in McPomm mit der Sinntflut in diesem Jahr ist das Thema wieder brandaktuell und wir Bauern versuchen, das im gerade stattfindenden Wahlkampf immer wieder bei allen Politikern anzubringen.
Aber beim Bund wurde bisher immer auf Granit gebissen, denn letzten Endes wollen die nicht auf Steuereinnahmen verzichten.
So müssen wir nach wie vor in Jahren wie diesem gemeinsam mit dem Steuerbüro beraten und die Anpassung der Steuervorauszahlung beantragen.
Sehr unbefriedigend, das Ganze.

LG
Müllerin

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Mathilde
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« Antwort #2 am: 31.08.11, 07:56 »

Hallo,

selbst wenn die Risikorücklage zuerst steuerfrei wäre dann geht die bei Ihrer Auflösung nachher sofort gewinnerhöhend wieder rein. Was mich nervt ist ja dass man einen ev. Verlust nicht mehr aufteilen darf d.h. 1 Jahr rückwärts und Vorwärts. Geht nur noch vorwärts.

LG Mathilde
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Marie von Ebner-Eschenbach
strop
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« Antwort #3 am: 31.08.11, 12:21 »

Zitat
nachdem bei uns im Frühjahr die Trockenheit, im  Mai der Frost u. im Juli der Hagel zugeschlagen haben,

@Klara: bei uns ist es in diesem Jahr auch nicht zufriedenstellend, die Eierpreise waren im Frühjahr unten, der Futterpreis hoch, Trockenheit, Frost, das jetzige "bescheidene" Erntewetter etc., (Spargel war allerdings sehr gut), dann zu allem Überfluss Steuernachzahlungen/-vorauszahlungen - ich frage mich auch:"Woher nehmen...?" 

Da hilft wohl nur: die neue Steuererklärung ganz schnell abgeben, um vielleicht auf diese Weise eine Erstattung zu erreichen.

LG, strop
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klara
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« Antwort #4 am: 31.08.11, 22:40 »

Hallo Mathilde,
das meine ich ja. Früher konnte man die Ansparabschreibung in schlechten Zeiten innnerhalb zwei Jahren  auflösen, ohne dass Steuern nachgefordert werden.

Am liebsten würde ich die Politiker , die das ganze mit einem Strich vom Tisch wischen, mal schütteln.
Bei denen gibt´s Diätenerhöhung. Da kommt kein Engpass.
 
@ strop
Steuerberater soll Veto beim Finanzamt einlegen. Vielleicht könnt ihr die Steuervorauszahlungen herunter setzen.

LG Klara
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