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Autor Thema: Urlaubsgeld Lehrling  (Gelesen 1213 mal)
ELLI47
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« am: 02.06.11, 18:05 »

Hallo
Ich hab keine Ahnung,wo ich diese Frage stellen soll.
Wenn nicht richtig,bitte verschieben

Auf dem Betrieb wo ich jetzt arbeite,hat der Lehrling mich gefragt,

ob ihm im ersten Jahr Urlaubsgeld zu steht.

Könnt ihr es mir sagen?

LG Elli
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Liebe Grüsse aus Schleswig-Holstein
     
        Elli
Paula73
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« Antwort #1 am: 02.06.11, 18:52 »

Ja natürlich. Im Ausbildungsvertag steht die Anzahl der ihm zustehenden Urlaubstage und diese sind natürlich zu bezahlen.
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gina67
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Nach jedem Winter folgt ein Sommer


« Antwort #2 am: 02.06.11, 19:17 »

@Paula
das sind 2 verschiedene Sachen, natürlich steht ihm bezahlter Urlaub zu, aber Urlaubsgeld ist doch eine Extrazahlung. Die bekommt er nur, wenn es im Ausbildungsvertrag steht. Mein Sohn hat damals kein Urlaubsgeld bekommen.
Viele Grüße
Gina
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Beate Mahr
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« Antwort #3 am: 02.06.11, 20:53 »

Hallo

soweit ich weiß sind Urlaubs.- und Weihnachtsgeld freiwillige Leistungen des AG

Gruß
Beate
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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,
wo die anderen erst einmal reden

John F. Kennedy
Paula73
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« Antwort #4 am: 02.06.11, 21:31 »

@Paula
das sind 2 verschiedene Sachen, natürlich steht ihm bezahlter Urlaub zu, aber Urlaubsgeld ist doch eine Extrazahlung. Die bekommt er nur, wenn es im Ausbildungsvertrag steht. Mein Sohn hat damals kein Urlaubsgeld bekommen.
Viele Grüße
Gina

Du hast recht ich habe das falsch verstanden. Unsere Azubi bekommen auch kein Urlaubsgeld.

Liebe Grüße Paula
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inga
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« Antwort #5 am: 02.06.11, 22:26 »

Hej,
wenn man als Auszubildender in Kost und Logis ist, bekommt man Kost und Logis während der Urlaubszeit ausbezahlt...vielleicht kann man das als "Urlaubsgeld" ansehen?!

**
Inga
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Hamster
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Bäuerinnen - find ich gut!


« Antwort #6 am: 02.06.11, 22:30 »

Ja,
WENN !  man es denn ausbezahlt bekommt!  Roll Eyes

LG
Hamster
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Liebe Grüße
sagt der Hamster
Mathilde
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« Antwort #7 am: 02.06.11, 22:45 »

Hallo

soweit ich weiß sind Urlaubs.- und Weihnachtsgeld freiwillige Leistungen des AG

Gruß
Beate

Hallo,

diese Dinge sind auch im Tarifvertrag geregelt. Es kommt dann darauf an ob der AG an den Tarifvertrag gebunden ist oder nicht. Also nicht immer ganz freiwillig  Wink Auch bei den freiwilligen Leistungen muss man etwas beachten. Wenn diese mehr wie 3 mal hintereinander gezahlt wurden lässt sich wiederum ein Anspruch ableiten.
Ist alles nicht so einfach wenn man es doppelt nimmt. Ich musste das auch erst durch Erfahrung lernen  Roll Eyes

LG Mathilde
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Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach
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Braunviehzucht mit Herz und Verstand


« Antwort #8 am: 03.06.11, 08:42 »

Ja,
WENN !  man es denn ausbezahlt bekommt!  Roll Eyes

LG
Hamster

So sieht unsere Berechnung für Kost und Wohnung für den Lehrling aus.
Ich könnte es aber auch bürokratischer machen und die Abzüge taggenau berechnen, denn am Schultag hat er Frühstück und Abendessen...........


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Versuche nie einen Menschen so zu formen wie du es bist, denn du solltest wissen , daß einer von deiner Sorte reicht
lucia
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« Antwort #9 am: 03.06.11, 09:36 »

soweit ich das richtig im hinterkopf hab, sind für ldw. auszubildende sowohl weihnachts- als auch urlaubsgeld im tarifvertrag festgelegt (ich mein, sogar die summe und auszahlungsdatum?)... ich geh gleich mal schaun...

*edit* gefunden:
im rahmentarifvertrag für bayern stehen die regelungen urlaub und weihnachtsgeld betreffend ganz genau:
http://www.stmelf.bayern.de/berufsbildung/12132/linkurl_0_0_0_7.pdf

extra urlaubsgeld wird aber lt. tarifvertrag nicht gezahlt.
« Letzte Änderung: 03.06.11, 09:42 von lucia » Gespeichert

lieben gruß, lucia
Mathilde
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« Antwort #10 am: 03.06.11, 11:18 »

Hallo Lucia,

wenn Du aber in keinem Verband bist, dann bist Du auch nicht verpflichtet den Tarifvertrag einzuhalten.

LGMathilde
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Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach
lucia
bayerischer wald
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« Antwort #11 am: 03.06.11, 11:31 »

Hallo Lucia,

wenn Du aber in keinem Verband bist, dann bist Du auch nicht verpflichtet den Tarifvertrag einzuhalten.
LGMathilde

hallo mathilde,

versteh ich net ganz *zugeb* bist du denn nicht automatisch an diesen tarifvertrag angegliedert, wenn du dich als ldw. ausbildungsbetriegb (bei meinem beispiel in bayern) registrieren läßt? ich wüßt nicht, dass wir damals tatsächlich ne auswahlmöglichkeit gehabt hätten....
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lieben gruß, lucia
ELLI47
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« Antwort #12 am: 03.06.11, 11:59 »

Ich danke euch und werd es weiter geben Cheesy
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Liebe Grüsse aus Schleswig-Holstein
     
        Elli
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