Mich würde echt mal interessieren, wer (in BaWü?) diese Meinung losgelassen hat!!
Elisabeth
Das war nicht irgendeine Meinung, sondern ein
Urteil vom Kölner Landgericht!
Laut eines Urteils des Landgerichts Köln, ist es Beziehern von Hartz-IV Leistungen per einstweiliger Verfügung ab sofort verboten, am Lotto- oder Glücksspiel teilzunehmen. Ein skuriles und absurdes Urteil, dass Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II Bezieher im hohen Maße diskriminiert
Wie konnte es zu einer solchen gerichtlichen Verfügung kommen?
Ein privater Glücksspielanbieter mit Hauptsitz in Malta vertreibt unter anderem Sport-wetten auch in Deutschland und hatte die Verfügung vor Gericht erwirkt. Seit 2008 gilt in Deutschland nämlich ein Glücksspielvertrag, der nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erstellt wurde. In diesem Vertrag wurden die Rahmenbedingungen für das Betreiben von Glücksspielen geregelt. Insbesondere sollte mit den Richtlinien die Spielsucht bekämpft werden. Allerdings kollidieren die Rahmenbedingungen mit dem EU-Recht. Im Jahre 2010 erging daher ein Urteil des europäischen Gerichtshofs, dass das verankerte Sportwettmonopol für staatliche Gesellschaften in zahlreichen Punkten nach dem EU Recht nicht gerechtfertigt ist. Seit dem standen sich das EU-Urteil und die deutschen Rahmenbedingungen gegenüber.
Diese Lücke nutzte nun der Anbieter aus Malta aus, und ließ durch das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die staatliche Westlotto GMBH ergehen. In der einstweiligen Verfügung wird das Monopol der staatlichen Anbieter in Frage gestellt. Denn dieses begründet sich in der Hauptsache mit der Prävention von Spielsucht. Schließlich könnte nur von staatlicher Seite gewährleistet werden, dass Menschen vor der Verschuldung und den gesundheitlichen Folgen einer Spielsucht geschützt werden. Eben jener Aufgabe kommen aber die staatlichen Gesellschaften nicht nach. Dieser Argumentation folgten die Richter am Landgericht Köln und gaben dem Begehren einer einstweiligen Verfügung statt. Schließlich sehen die neuen Hartz IV Regelsätze keine Gelder für Glücksspiele vor. In dem Staatsvertrag hätten sich aber die Bundesländer dazu verpflichtet, „die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten“, beides passe nach Ansicht der Richter nicht mehr zusammen. Daher müssen nun die Gesellschaften dafür sorgen, insbesondere Hartz IV Empfänger vom Spiel auszuschließen.
Quelle: www.gegen-hartz.de