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Autor Thema: Höfeordnung: Kann mir mal wer den Sinn erklären?  (Gelesen 1563 mal)
ivana67
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« am: 19.02.11, 08:40 »

Hallo,
kann mir mal jemand den Sinn der Höfeordnung erklären, so daß ich das als Nicht-Bäuerin verstehen kann.
Mein Freund (Landwirt) konnte es übrigens auch nicht.  Huh
Letztlich ist es doch so, daß bei der Höfeordnung diejenigen, die den Hof nicht übernehmen finanziell "die angekackten Deppen" (entschuldigt bitte den Ausdruck, aber ich empfinde das genau so) sind. Kinder aus zweiten Beziehung ja oft irgendwie dann sowieso.
Wozu braucht man also do einen Kram? Man kann doch alles was man möchte doch vertraglich ohnen solche angestaubten Vorgaben aus Verordnungen regeln? Also, mir ist es ein Rätsel.
Vielleicht versteh ich es aber eben einfach auch nicht wirklich.
Komisch fand ich eben nur, daß mein Freund als Landwirt auch keine wirklich guten Argumente liefern konnte, warum sein Hof in der Höfeordung war. (Er hat ihn damals nach dem Gespräch mir rausnehmen lassen). Seine einzige Erklärung, der Hof war halt schon in der Höfeordnung eingetragen als es ihn mal übernahm. ;-)
Liebe Grüße
ivana67
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cara
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Kann ich nicht, heisst will ich nicht.


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« Antwort #1 am: 19.02.11, 08:49 »

ist relativ einfach:
damit soll erreicht werden, dass der Hof am Stück und damit bewirtschaftbar bleibt.
Die Grösse ist dann (traditionell gesehen) ausreichend, um eine Familie versorgen zu können.

geht dass denn einfach, einen bestehenden Hof aus der Höfeordnung rauszunehmen? Oder ist das auch wieder von Bundesland zu BUndesland unterschiedlich?
Und wieso sind die anderen die Deppen?
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LiGrüss cara

Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.
Henry Ford
amazone
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Leben und leben lassen.


« Antwort #2 am: 19.02.11, 09:20 »

ok... so ein "depp" bin ich auch. denn ich bin weichende erbin, so heisst wohl diese übersetzung für "depp".
oder ist hier der hofnachfolger als depp gemeint  Huh

es ist wie cara schon schrieb, der hof soll nicht aufgrund von abfindungen oder erbzahlungen so finanziell ruiniert werden,
dass er nicht mehr bewirtschaftet werden kann.

meine eltern haben früh angefangen für 3 weichende erben zu sparen, damit der hofnachfolger diese finanzielle hürde nicht alleine tragen muß.
der pflichtteil, dem einen weichenden erben zusteht ist wirklich lächerlich zu dem was der hofnachfolger erbt.
meistens wird mehr als "die pflicht" an die weichenden erben ausgezahlt oder aber in form vom bauland "vergütet".
jedoch zahlt der hofnachfolger auch bis zum tot der eltern ein monatliches altenteil und darf 15 jahre nichts vom betrieb veräußern,
ohne das wir weichenden erben UND eltern einen gleichen teil davon bekommen hätten.
der hofnachfolger hat alleine (so ist es bei uns geregelt) für  die pflege und evtl. pflegekosten für die eltern aufzukommen,
wenn die gesetzl. versorgung nicht ausreicht.

es hat alles seine vor- und nachteile.  Cool
« Letzte Änderung: 19.02.11, 09:22 von amazone » Gespeichert

Beste Grüße von
Amazone
Tina
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Bäuerinnen - find ich gut!


« Antwort #3 am: 19.02.11, 09:23 »

Hallo Ivana,
durch die Höfeordnung, die es nicht in allen Bundesländern gibt, soll der Hof, wie schon Cara schrieb als Ganzes erhalten bleiben. Im Gegensatz z.B. die Realteilung in Süddeutschland, gibt kleine Höfe mit kleinen Parzellen.
Des weiteren ist die Abfindung gegenüber den weichenden Erben geringer, als wenn der Hof nicht in der Höfeordnung ist, denn dann wird m. Wissens der Verkehrswert zu Grunde gelegt.
Ganz ehrlich, wenn wir unsern Hof aus der Höfeordnung rausnehmen lassen würden, würden wir uns erst mal gut beraten lassen und das dann gut überlegen.#
Auch ist bei der Höfeordnung vorgesehen, das der Erbe, der wirtschaftsfähig ist, den Hof übernehmen kann, das ist nicht zwangsläufig der Älteste oder der Sohn.
LG
Tina
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LG
Tina
ivana67
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Beiträge: 8


« Antwort #4 am: 19.02.11, 09:33 »

Hallo nochmal,
aber ob ein Hof insgesamt als ganzes weiter bewirtschaftet werden soll, das hat doch wohl der Hofeigentümer zu bestimmen und keine anonyme Verordnung?
Und der Eigentümer kann das ja dann selber vertraglich  so regeln, wenn er es so habenwill. Warum also noch so eine Verordnung?
Eure Argumenet kann ich daher jetzt definitiv nicht verstehen.
Übrigens: Das rausnehmen ging. Ich weiß aber wirklich nicht, ob es schwierig war.
LG
ivana67
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Beate Mahr
Untermain Ebene
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Ohne Frauenpower keine Bauernpower


« Antwort #5 am: 19.02.11, 10:22 »


Hallo

ich komme aus einem Realteilungsgebiet  Angry

Als LW der einen Betrieb übernimmt erst mal kein Problem ...
aber die Eigentumsverhältnisse werden / können zu einem großen Problem
weil hier ( früher ) Erbengemeinschaften normal waren
Opa besaß 1 ha - übergab an seine 5 Kinder je 0,2 ha ...
stelle dir vor jedes Kind hat selbst 2 Kinder ...  Roll Eyes
STOP - hab die Ehepartner vergessen ....

Wenn jetzt einem aus der EG meine Nase nicht paßt
unterschreibt er den Pachtvertrag nicht 
Sicher könnte der LW den Parteien anbieten, die Parzelle für die kein PV vorliegt
an den äußeren Rand zu legen ... da kann ich nur sagen * viel Spaß * bei der Diskussion

Wir haben z.B. einen Schlag mit 4 ha ( relativ groß für unsere Verhältnisse )
da habe ich es mit über 30 Eigentümern zu tun ...
kannst du dir vorstellen was hier los ist wenn da einer den PV kündigt Huh

Die Höfeordnung hat auch den Vorteil, dass über viele Generationen die Fläche in einer Hand blieb
das sieht man an dem Pachtanteil der Betriebe z.B. in Norddeutschland
dort sind mit Sicherheit über 50 % Eigentum ...
Bei uns sind teilweise über 90 % Pachtanteil normal ...

Das sehe ich als großen Vorteil der Höfeordnung ...
soweit ich weiß werden die weichenden Erben auch in der HO abgefunden

Gruß
Beate
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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,
wo die anderen erst einmal reden

John F. Kennedy
gammi
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« Antwort #6 am: 19.02.11, 10:25 »

Soviel ich weiß gibt es die Erbhöferolle seit ein paar Jahren  gar nicht mehr..........
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Auch Laufstall-Kühe geben gute Milch
ELLI47
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« Antwort #7 am: 19.02.11, 13:11 »

Soviel ich weiß gibt es die Erbhöferolle seit ein paar Jahren  gar nicht mehr..........
#

Da irrst du dich.

Wir haben unseren erst vor kurzem raus nehmen lassen,weil keiner ihn übernehmen wollte.
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Liebe Grüsse aus Schleswig-Holstein
     
        Elli
eifelrosi
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Weißes Gold ist wertvoll und gesund


« Antwort #8 am: 19.02.11, 16:24 »

Hallo Ivana,

wie schon einige hier geschrieben haben, geht es bei der Höfeordnung darum, dass der Hof möglichst als Ganzes erhalten bleiben soll.
Sicher kann der Hofeigentümer das auch sonst vertraglich vorher festlegen, aber das wird leider oft lange hinausgeschoben und wenn dieser dann auf einmal stirbt oder z.B wegen Krankheit nicht mehr in der Lage ist, einen Vertrag aufzusetzen, fangen meist die Probleme an.
Hier ist die Höfeordnung vom Bundesministerium der Justiz in Paragraphen erklärt: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/h_feo/gesamt.pdf
Und als "Deppen" würde ich mich auch nicht bezeichnen.
Wer weiß, was es wert ist, dass ein Hof erhalten bleibt und was dahinter steckt, in der heutigen Zeit einen wirtschaftsfähigen Hof zu führen, der wird froh sein, wenn sich einer der Geschwister bereit erklärt, das auf sich zu nehmen!

@ tina: bei den weichenden Erben wird der Einheitswert zu Grunde gelegt

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Schön, dass es den BT gibt
ansabe
Münsterland/NRW
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Ich nehme mir die Zeit, die ich brauche!


« Antwort #9 am: 19.02.11, 17:25 »

Es kommt immer darauf an, wie man es sieht. Aber ich finde es richtig und wichtig, dass der Hof von einem bewirtschaftet werden kann und nicht geteilt wird. Es wird nur das Vermögen gesehen, wenn man es verkaufen würde. Dabei ist so ein Hof ja nur die Grundlage um arbeiten zu können und sich seinen Verdienst zu erarbeiten und ihn dann weiterzuvererben. Bei Verkauf steht den weichenden Erben natürlich auch ein Anteil zu und das ist gesetzlich gut geregelt.
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Viele liebe Grüsse
ansabe
maggie
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Bäuerinnen - sind wie andere frauen


« Antwort #10 am: 19.02.11, 18:12 »

danke jetzt habe ich auch mal wieder was gelernt - habe mich auch schon gefragt was das sei "die höfeordnung" -

nun - das ist in der schweiz gesetz -
ein betrieb der mind. 1 sak (standartarbeitskraft) benötigt um bewirtschaftet zu werden untersteht dem realteilungsverbot -
die sak wird berechnet aus den verschiedenen betriebszweigen - zb. nur ackerbau, da benötigt der betrieb natürlich eine grössere fläche als wenn noch intensivzweige dabei sind - rebbau, obstbau, milchviehhaltung, etc...

wenn eines der kinder den betrieb weiterführt und ihn übernehmen will gibt es einen gesetzlichen wert - das ist natürlich einiges unter dem verkehrswert (ca. 5 mal weniger - wenn ich mich recht erinnere - der wert wird auch "schätzwert" genannt -
gebäude und land müssen zu diesem preis weitergegeben werden - inventar (maschinen, vorräte, tiere) können z.b. zum verkehrswert verkauft werden (an den nachfolger) -

für die geschwister gibt es keine gewähr dass sie vom geld das der nachfolger seinen eltern bezahlt hat etwas bekommen, sollten die eltern noch alles ausgeben -
ausser, der betrieb wird innerhalb der nächsten 25 jahre verkauft oder teile davon (z.b. bauzone) -
benötigt der betriebsleiter diesen gewinn für investitionen oder hat er vorher schon investiert, kann er diesen teil abziehen und muss nur den rest teilen - dazu kommt dann auch noch die zeitspanne seit der übernahme (ich glaube 2% pro jahr kann zuerst vom nettogewinn abgezogen werden - vor der teilung)
auch wenn der verkäufer dafür einen andern landw. betrieb kauft muss er das kapital nicht teilen  -

der landw. betrieb ist ja normalerweise kein guthaben das sich die "weichenden erben" erarbeitet haben und der übernehmer muss ja auch davon leben können (sollte) -
da der hof von den eltern gekauft wird ist er auch nicht verpflichtet später für seine eltern aufzukommen - wenn sie das geld ausgeben und anschliessend auf die öffentliche hand angewiesen sind können auch die andern kinder zur kostenübernahme verpflichtet werden (das kommt aber auf das einkommen und vermögen eines jeden kindes an) -

die geschwister eines hofübernehmers machen ja normalerweise eine andere ausbildung, die ihnen meist auch durch die unterstützung der eltern ermöglicht wird, also haben auch sie einen teil des "grossen vermögens - betrieb" - erhalten ...

unsere kinder wussten schon immer, dass derjenige der den betrieb weiterführen wird, den betrieb zu besseren bedingungen übernehmen wird als wir ihn übernommen haben -
so etwas möchte ich niemandem zumuten, wie wir starten mussten !!!

ich finde es eine frechheit - die hofübernehmer als "abzocker" zu titeln -
und die weichenden erben als "beschissene" (sozusagen) zu bedauern - finde ich total daneben (s.oben - ausbildung) -

und wer kann sich normalerweise finanziell mehr erlauben - der hofübernehmer oder seine geschwister mit einer ausserlandw. ausbildung ?? -

unser hofnachfolger ist meisterlandwirt - desswegen hat er nicht mehr einkommen als ohne diesen abschluss -
sein jüngerer bruder hat noch eine gut 3 - jährige weiterbildung gemacht (berufsbegleitend) - und als er mir sagte wieviel mehr lohn er anschliessend bekam - na ja ....
da ist ja eigentlich schon der hofübernehmer der depp
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liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz
Mucki
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Leben und leben lassen


« Antwort #11 am: 19.02.11, 18:28 »

hallo,
also bei uns in der gegend ist es üblich das weichende erben ,ausgezahlt werden in bargeld,Bauplatz,Rohbau ,oder gar ein ganzes haus .
Also warum sollte diese betrogen sein,sie brauche sich nicht um die Altenteiler kümmen und haben ihre Urlaubstage ,und ihrre geregelte freizeit,also wo liegt da der unterschied.

Der ereb muß für die Eltern aufkomen muß unterbringung im heim zahlen,(fals nötig),muß taschen geld an die eltern zahlen,und was hat er gebert viel arbeit ,ob des so beneidens wert ist weis ich nicht.

Wen natürlich der jungbauer alles verkaufen würde hätte mehr als seine geschwister ,aber des kann er nicht er muß ja davon leben.

Wo ist nun der betrug?

LG Mucki
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Am Ende des Tunnels ist immer Licht!
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