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frobniew
Gast
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« am: 02.02.11, 16:11 » |
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Kann man Studenten,Hausmänner,Hausfrauen aus Polen sozialversicherungsfrei beschäftigen? (50 Arbeitstage)
Wer weiß darüber detailliert Bescheid und kann mir Auskunft geben - vielleicht sogar welche vermitteln?
LG Josephine
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freilandrose
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Nur Geduld, mit der Zeit wird aus Gras - Milch
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« Antwort #1 am: 02.02.11, 18:42 » |
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Hier in Deutschland gibt es diese 50-Tage-Regelung. Kommt auch drauf an, in welchem Betrieb der oder die beschäftigt werden. Bei der Landwirtschaft zahlt man dabei 5% Sozialabgaben. Ich meine, in anderen Betriebszweigen 20% Sozialabgaben.
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Liebe Grüsse Freilandrose
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Rosi K
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« Antwort #2 am: 02.02.11, 22:53 » |
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Freilandrose, das ist nach meiner Meinung nicht ganz richtig. Die Leute die nach der 50-Tage-Regelung beschäftigt werden, sind in Deutschland ganz sozialversicherungsfrei. Was bezahlt werden muss ist die Umlage U1, U2, und Inso. Da muss man aber jedes Jahr herausfinden, in welcher Höhe und für welchen Personenkreis diese Umlagen zu bezahlen sind. Außerdem muss man 5 % Lohnsteuer, daraus 6,5 % KiSt und 5,5 % Soli an das Finanzamt abführen. Aber zur Ursprungsfrage von Frobniew zurück: Ja, nach meiner Meinung gilt diese Regelung auch für polnische Studenten, Hausmänner, Hausfrauen, Rentner und Schüler. Seit diesem Januar brauchen polnische Aushilfskräfte in der Landwirtschaft, Gaststätten und Hotelgewerbe auch keine Arbeitserlaubnis mehr. Da sind aber auch wieder ein paar Tücken versteckt: Von nun an soll nämlich mit den Aushilfskräften ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Der Lohn muss vereinbart werden und die Aushilfskraft hat auch Anspruch auf Urlaub, nämlich 2 Werktage pro Monat. Urlaub gibt es aber nur, wenn ein voller Monat gearbeitet wurde. Beantragt der Arbeitnehmer Urlaub muss dieser auch gewährt werden. Der Urlaub kann auch mit Geld abgegolten werden. Gewährung bzw. Abgeltung sind schriftlich, am besten in der Lohnabrechnung festzuhalten. Geschieht dies nicht, muss man davon ausgehen, dass im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung der Urlaub zu den gearbeiteten Tagen hinzu gezählt wird. Im blödesten Fall (wenn man inkl. Urlaub die 50 Tage überschreitet) könnte dann die Sozialversicherungsfreiheit wegfallen. So, ich hoffe, ein bisschen geholfen zu haben, alles leider sehr kompliziert eben. LG Rosi K
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Inge2011
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« Antwort #3 am: 07.04.11, 14:26 » |
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Hallo, ich möchte auch noch etwas dazu kötteln: ab 2011 ist keine Umlagepflicht für kurzfristig Beschäftigte (50 Tage, oder 60 Tage Kräfte wenn eine Unterbrechnung dazwischen liegt) mehr zu zahlen. Die Insolvenzumlage entfällt für alle 2011; davon ab, brauchte die für 2010 für Saisonkräfte nicht gezahlt. Sie haben ja nicht davon. Genauso wie Kirchensteuer. Aber Achtung: über 6 Monate wird aus der beschränkten Steuerpflicht eine unbeschränkte und m. E. fällt dann auch Kirchensteuer an.
Es wird außerdem empfohlen Arbeitsverträge zu schließen und den Nettomindestlohn mtl. (nach Abzug von Kost und Logis) um die 800,00€ (2011=6,40€ std. Lohn) einzuplanen. Oh je, was für ein unendliches Thema. Dann die Unterscheidung zwischen den U8 Staaten (EU Staaten Polen usw) und den Rumänen etc. Ich hoffe, dass ist nicht der xte Beitrag zu diesem Thema und ich langweile Euch.
Sonnige Grüße Inge
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mogli
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« Antwort #4 am: 07.04.11, 14:38 » |
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Achtung! Soviel mir bekannt ist der Mindestlohn pro Stunde: 6,70 Euro.
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Inge2011
Neuling

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« Antwort #5 am: 07.04.11, 14:47 » |
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Hallo,
ich kann nur von für NRW sprechen und da sind es 6,40€, im vergangenem Jahr 6,05€. Davon ab, ist mein Beitrag sicher nicht der Weissheit letzter Schluss.
Ich kann Euch empfehlen: Kann kostenlos runtergeladen werden: Sonderheft_Schulung_SaisonAK.pdf. Mit dem Herausgeber habe ich nix am Hut. Mir geht es um die Fakten und die sind dort gut zusammen gestellt. LG Inge
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Inge2011
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« Antwort #6 am: 07.04.11, 15:03 » |
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Hi, nochmal ich. Der Link ist Mist: bei Google sonderheft Aushilfs+Saisonarbeiter eingeben und runterladen, wer mag.
MfG I.
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freilandrose
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Nur Geduld, mit der Zeit wird aus Gras - Milch
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« Antwort #7 am: 12.04.11, 17:14 » |
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Hallo,
ich kann nur von für NRW sprechen und da sind es 6,40€, im vergangenem Jahr 6,05€. Davon ab, ist mein Beitrag sicher nicht der Weissheit letzter Schluss.
Ich kann Euch empfehlen: Kann kostenlos runtergeladen werden: Sonderheft_Schulung_SaisonAK.pdf. Mit dem Herausgeber habe ich nix am Hut. Mir geht es um die Fakten und die sind dort gut zusammen gestellt. LG Inge
Hallo, 6,40 Euro stimmt für 2011.
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Liebe Grüsse Freilandrose
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Sasa
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« Antwort #8 am: 12.04.11, 18:24 » |
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Ich kenne mich da zwar nicht aus, aber mich macht der Mindestlohn gerade stutzig.....hier an der Küste arbeiten nämlich eine Menge Zimmermädchen für 6 Euro, und noch weniger wird es, wenn sie Kost und Logis bekommen....Nun ist Saisonarbeit als Erntehelfer ja wesentlich anstrengender, trotzdem wundert es mich. Ich glaube, in der Gastronomie gibts da noch keinen Mindestlohn ( oder alle mir bekannten Chefs verdrängen ihn so erfolgreich, daß das hier keiner weiß).
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Ingrid2
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« Antwort #9 am: 12.04.11, 19:34 » |
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Und bei uns würde ich keine Aushilfe für EUR 6,00 bekommen....
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mogli
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« Antwort #10 am: 12.04.11, 22:33 » |
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Bei uns, (Bayern) war 2010 6,35 Euro und ist laut Steuerbüro heuer 6,70 Euro.  Die haben grade eine Nachberechnung gemacht.  Helga
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Sasa
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« Antwort #11 am: 13.04.11, 19:54 » |
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Hier schon....aber die Arbeitsagentur vermittelt ja auch Vollzeitjobs bei Textildiscountern, in denen man noch weniger verdient- 4.50 Brutto! Dagegen sind 6 Euro ja schon viel.
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Rosi K
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« Antwort #12 am: 16.04.11, 15:06 » |
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Hallo, ich möchte auch noch etwas dazu kötteln: ab 2011 ist keine Umlagepflicht für kurzfristig Beschäftigte (50 Tage, oder 60 Tage Kräfte wenn eine Unterbrechnung dazwischen liegt) mehr zu zahlen. Die Insolvenzumlage entfällt für alle 2011; davon ab, brauchte die für 2010 für Saisonkräfte nicht gezahlt.
Hallo Inge2011! Woher weißt du, dass diese Umlagen nicht mehr für kurzfristig Beschäftigte anfallen. Das mit der Insolvenzumlage habe ich im Internet gefunden, aber die Umlage U1 und U2? Und warum brauchte man die Inso 2010 nicht zu zahlen (ich hab nämlich gezahlt  ). Würd mich aber sehr freuen, wenn du recht hast, viel Arbeit für nichts und wieder nichts weniger, oder  ? Liebe Grüße Rosi K
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Inge2011
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« Antwort #13 am: 17.04.11, 13:59 » |
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Hallo,
entschuldigt jetzt erst meine Antwort, aber die Grippe hat mich dahin gerafft.
Ich gebe Euch nochmal den genauen Text wegen der Umlagen. Muss erstmal meine Sammlung sichten. Die Info war genauso versteckt wie die zur Insolvenzumlage 2011.
Die Töpfe der Insolvenzumlage so noch voll, so wird sie dieses Jahr ausgesetzt. Es wurde mit mehr "Firmen Pleiten" in 2010 gerechnet. Nein 2010 mußte gezahlt werden. Aussetzung für nur für 2011. Es kann aber 2012 wieder anders sein! Damit es nicht langweilig wird.
Soviel Kram und ewige Neuerungen, wo steht was.....Von der Unternehmensgröße her ist Umlage sowieso erst bei regelmäßig über 30 Mitarbeitern fällig.
Die ersten Abrechnungen 2011 habe ich letzten Monat gemacht (6,40€ Std, Empfehlung Mindeslohn 800,00€ Netto nach K+L). Unser Finanzamt achtet besonders auf die Eintragung/bzw. Bescheinigung der doppelten Haushaltsführung bei den beschränkt Steuerpflichtigen (unter 180 Tagen + 50 Tage Kräften). Es macht auch Spiel wegen des Hotelbetriebes bei Logis (evt.Umsatzsteuerproblem bei Regelbesteuerung (19%+7%)).
Wichtig ist die unterschiedliche Betrachtungsweise: Finanzamt (Lohnsteuer, evt. Umsatzsteuer), Sozialversicherung (z.B. A1 vorher E101, ZUS etc.), evt. separate Krankenversicherung, dann neu: Einbeziehung des Lohns zur Schwerbehindertenabgabe, Gemeinde - Meldewesen bei Logie, usw
Sprecht die Themen unbedingt mit Euren Beratern durch.
Bitte - meine Beiträge sind rein praktische Erfahrungswerte die ich gesammelt habe (NRW) und weitergebe. Reine Denk- und Merkanstöße. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsansprüche. Dazu sind die Gesetze da und Eure Berater. Ich suche auch immer noch neuen Infos und bin immer wieder erstaunt, wer sich das bloss alles ausdenkt.
Liebe Grüße Inge
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Rosi K
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« Antwort #14 am: 18.04.11, 10:12 » |
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Ich gebe Euch nochmal den genauen Text wegen der Umlagen. Muss erstmal meine Sammlung sichten.
Hallo Inge 2011, für diesen genauen Text wäre ich dir sehr dankbar, den habe ich nämlich nirgends gefunden. Vielen Dank im voraus!!! lg RosiK
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